Abmahnmonitor: Casio, Bling Bling, Designrechte von Weinregalen

Veröffentlicht: 31.01.2017 | Geschrieben von: Yvonne Bachmann | Letzte Aktualisierung: 31.01.2017

Auch wenn das Jahr erst wenige Wochen alt ist, an der Abmahnfront wird wie gewohnt mit harten Bandagen gekämpft. Wir haben wieder drei Abmahnungen herausgesucht, die in den vergangenen Tagen eingetroffen sind. Diesmal sind die Schlagwörter: Casio, Bling Bling und die Verletzung eines Designrechtes für Weinregale.

Casio Uhr
© NorGal / Shutterstock.com

Wer? Casio Keisanki Kabushiki Kaisha, Tokio, Japan (über die Kanzlei Lorenz Seidler Gossel)

Wie viel? --

Betroffene? Händler von Uhren

Was? Verstoß der Markenrechte von Casio und „G-Shock“ (Parallelimporte)

Markenhersteller legen für den Verkauf ihrer Waren einen Absatzmarkt fest, von dem nicht abgewichen werden darf. So dürfen Markenartikel, die für einen bestimmten Markt, beispielsweise die Europäische Union, bestimmt sind, nicht außerhalb der EU verkauft werden. Dies kann auch umgekehrt gelten, wenn Waren, die ausschließlich für den US-amerikanischen Markt bestimmt sind, eingeführt und hierzulande verkauft werden. Außerdem wurde dem Händler vorgeworfen, andere Modelle einer G-Shock-Uhr zu versenden, als in der Artikelbeschreibung genannt.

 

Wer? Demotex GmbH (über die Kanzlei Leineweber)

Wie viel? 1531,90 Euro

Betroffene? Händler von Schmuck und Juwelierwaren

Was? Verstoß gegen die Marke „Bling Bling“

Große Marken haben viel Geld und Zeit in die Etablierung und Verbreitung ihrer Begriffe investiert. Die Verwendung ist daher meist nur erlaubt, wer die Originalprodukte der Markenhersteller im Sortiment führt. Doch auch bei Begriffen, die auf den ersten Blick harmlos erscheinen, kann es Ärger geben. So fallen Händler aus allen Wolken, wenn sie eine Abmahnung wegen der Verletzung der Wortmarke „Bling Bling“ erhalten. Der scheinbar alltägliche Begriff genießt (wie Inbus oder Black Friday) markenrechtlichen Schutz… Schmuckstücke sollten jedenfalls nicht ohne genauere Prüfung mit den Worten „Bling Bling“ versehen werden.

 

Wer? SCHNEIDER Versand GmbH (über die Kanzlei Olaf E. Wirth)

Wie viel? --

Betroffene? Händler von vintage Weinregalen

Was? Verstoß gegen ein eingetragenes Design

Sie zeichnen sich durch eine quaderförmige Gestaltung aus und ähneln damit einer alten Holzkiste. Die Weinregale der Schneider Versand GmbH sind aufgrund ihrer besonderen Gestaltung sogar als Design beim Deutschen Patent- und Markenamt geschützt (u.a. in dieser Ausführung) und werden seit 2015 sowohl im eigenen Shop, als auch über größere Versandhändler vertrieben. Wer ebenfalls Weinregale im Vintage-Design anbietet, sollte noch einmal genauer hinsehen. Ähneln die von Ihnen vertriebenen Weinregale denen der Schneider Versand GmbH, ist mit unangenehmer Post zu rechnen.

 

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