Im Vergleich zum Jahr 2015 hat sich der Anteil von teuren Abmahnungen (über 2.000 Euro) verdreifacht. Das ist unter anderem darauf zurückzuführen, dass immer mehr markenrechtliche Abmahnungen ausgesprochen werden, die kostenmäßig weit über „regulären“ Wettbewerbsverstößen liegen. Unser Abmahnmonitor soll künftige Betroffene warnen und Abmahnungen vermeiden.

Wer? Firma Besser-Hollandrad (über Rechtsanwältin Rahel Fischer-Battermann)
Wie viel? 752,90 Euro
Betroffene? Verkäufer von Fahrrädern, Ersatzteilen und Zubehör
Was? Fehlender Grundpreis, fehlender OS-Link
Abmahnungen der Firma Besser-Hollandrad sind nichts Neues. Wir haben bereits im November 2016 in unserem Abmahnmonitor über die Abmahnungen berichtet. Mittlerweile haben die Abmahnungen wieder Fahrt aufgenommen, denn unserer Redaktion sind bereits rund 40 Fälle von Abmahnungen durch die Firma Besser-Hollandrad bekannt. Abgemahnt werden neben fehlenden Grundpreisen nunmehr auch der fehlende Hinweis auf die OS-Plattform. Aufgrund der Häufigkeit wollen wir unsere Leser daher noch einmal vor derartigen Abmahnungen warnen und somit vor einer ähnlichen Abmahnung bewahren.
Wer? Aromatico Heinrich Schwarz GmbH & Co. KG (über Anwaltskanzlei Blaum, Dettmers Rabstein)
Wie viel? 1044,40 Euro
Betroffene? Verkäufer von Kaffeespezialitäten
Was? Markenverletzung der Marke Aromatico, Verletzung des Unternehmenskenneichens
Laut der Händlerbund-Abmahnstudie waren 2015 nur sieben Prozent der Abmahnungen markenrechtlichen Inhalts. 2016 waren es schon zehn Prozent. Dass Markenrechtsverletzungen zunehmen, zeigt auch der aktuelle Abmahnmonitor, der verstärkt Abmahnungen wegen Markenrechtsverletzungen findet. So etwa die Verletzung der Marke Aromatico, die eingetragen ist für Kaffeespezialitäten. In der uns vorliegenden Abmahnung wurden Nachahmungen der Marke gerügt, die sich sowohl auf die Verwendung in der Artikelbeschreibung und Artikelbeschriftung wiederfinden als auch in den Metadaten.
Weitere Informationen zu Markenrechtsverletzungen erhalten Sie hier: Abmahnung Markenrecht
Wer? Annette Gauerke (über Anwaltskanzlei Hild & Kollegen)
Wie viel? 1745,40 Euro
Betroffene? Verkäufer von Tierfutter
Was? Markenverletzung der Marke Doc Futter
Unter der Marke Doc Futter werden hochwertige Futtermittel für Hunde und Katzen vertrieben. Nicht verwunderlich, dass hierfür auch eine eigene Unionsmarke eingetragen ist. Die Nutzung dieser Marke ist nur Lizenznehmern der Markeninhaberin gestattet, die die Futtermittel bundesweit als geprüfte Herstellungsbetriebe vertreiben dürfen. Anbieter von Futtermitteln im Internet sollten daher darauf achten, diese Marke nicht ohne Erlaubnis zu nutzen. Neben hohen Rechtsanwaltskosten wird in der Abmahnung auch ein umfassender Auskunftsanspruch über Vertriebswege (u. a. über Hersteller, Lieferanten, gewerbliche Abnehmer) geltend gemacht.
Kommentar schreiben