Abmahnmonitor: Softwareverkauf, Leuchtenkennzeichnung, Schalke 04

Veröffentlicht: 14.03.2017 | Geschrieben von: Yvonne Bachmann | Letzte Aktualisierung: 14.03.2017

Dass der Weiterverkauf von Software statthaft ist, ist seit dem Urteil des EuGH unumstößlich und für betroffene Händler und Software-User eine erfreuliche Botschaft. Um sich darauf berufen zu können, müssen jedoch ein paar Voraussetzungen eingehalten werden, sonst wird der Verkauf mit einer Abmahnung quittiert.

Schalke Fans
© Vlad1988 / Shutterstock.com

Wer? NE-Soft (über die Kanzlei Marcel van Maele)

Wie viel? 1973,90 Euro

Betroffene? Online-Händler von Software

Was? Umgehung der Voraussetzungen für den Softwareverkauf

Ein Beispiel dafür, wie schnell technologischer Fortschritt voranschreitet und wie langsam Gesetzgeber und Gerichte auf die Schnelllebigkeit reagieren, ist der Weiterverkauf von Software. Immerhin ist seit einer Weile statuiert, dass der Weiterverkauf von Software statthaft ist. Doch wie so oft kommt das große Aber. Beim Weitervertrieb von Software muss einiges an technischen Schritten vorgenommen werden, damit die Software legal den Eigentümer wechseln darf. Die Übersendung lediglich des Produktkeys reicht nicht aus. Vielmehr müssen diese Punkte erfüllt werden. Die Firma NE-Soft verfolgt derartige Verstoße derzeit über die Kanzlei Marcel van Maele, die schon andere IT-Händler vertreten hat. Dabei wird ein sehr hoher Streitwert von 100.000,00 Euro festgelegt. Besonders bitter: Es wird ein pauschaler Schadensersatzanspruch in Höhe von 2.000,00 Euro geltend gemacht. Ohne Anwalt sollten hier keine weiteren Schritte unternommen werden.

Wer? Lauterer Wettbewerb e.V.

Wie viel? 220,15 Euro zzgl. 260,00 Euro Kosten für den Testkauf

Betroffene? Online-Händler von Lampen und Leuchten

Was? Fehlen der gesetzlichen Informationen beim Lampen- und Leuchtenverkauf

Man kennt sie, die technischen Daten, die auf den Verpackungen von Leuchtmitteln aufgedruckt sind. Bekanntester Hinweis ist dabei die Energieeffizienzklasse. Doch auch der sog. Nutzlichtstrom, die Farbtemperatur oder die Lebensdauer ist ein gesetzlich vorgeschriebener Kennwert für die Verpackung. Für den Online-Handel macht der Gesetzgeber seit einigen Jahren keine Ausnahme mehr und fordert diese Informationen auch für den Online-Kunden. Dass die versendeten Produkte alle Kennzeichnungselemente enthalten müssen, versteht sich von selbst. Um keine Abmahnung des Vereins Lauterer Wettbewerb e.V. zu erhalten, sollte vorgesorgt werden. Hier geht’s entlang zu den Pflichtinformationen beim Verkauf von Lampen und Leuchten.

Wer? F.C. Gelsenkirchen-Schalke 04 e.V. (über Rechtsanwälte Schmidt, von der Osten & Huber)

Wie viel? 1973,90 Euro

Betroffene? Online-Händler von Fan-Artikeln

Was? Verstoß gegen Markenrechte

Wie alle großen Bundesligisten hat sich auch der FC Schalke 04 die Rechte an seinem Vereinsnamen sichern lassen. Wer Fan-Artikel ohne Erlaubnis des Fußballclubs mit dem Logo oder dem Schriftzug des Vereins dekoriert, kann richtig Ärger bekommen. Knapp 2000 Euro können auf Händler zukommen, die sich beim FC Schalke 04 nicht die Erlaubnis für die Namensverwendung geholt haben.

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