Abmahnmonitor: Geneva, Ido Verband, Komtechnik GmbH

Veröffentlicht: 28.03.2017 | Geschrieben von: Yvonne Bachmann | Letzte Aktualisierung: 28.03.2017

Abmahnungen wegen der Verwendung der Bezeichnung „Geneva“ beim Uhrenverkauf sind nichts Neues. Jedoch ist es nicht mehr nur der Verband der Schweizer Uhrenindustrie, der Verstöße ahndet, sondern auch Mitbewerber können die irreführende Werbung mit „Geneva“ abmahnen.

Made in Suisse
© Constantine Pankin / Shutterstock.com

Wer? Falk Valentin (über die Kanzlei Schroeder)

Wie viel? 865,00 Euro

Betroffene? Online-Händler von Schweizer Uhren

Was? Missbräuchliche Verwendung der Bezeichnung „Geneva“

Die Schweiz ist eben nicht nur bekannt für seinen Käse und die Kräuterbonbons. Auch für Uhren steht unser Nachbarland Schweiz. Uhren „Made in Switzerland“ genießen durch ihre althergebrachte Fertigungskunst einen besonders guten Ruf hinsichtlich Qualität und Lebensdauer. Der Vertrieb von Uhren mit dem Zusatz “Geneva“ ist irreführend und unzulässig, wenn die für die Herstellung der Uhren wesentlichen Fertigungsschritte nicht in der Schweiz beziehungsweise im Kanton Genf stattgefunden haben. Neben dem Verband der Schweizer Uhrenindustrie liegen uns nun auch mehrere Abmahnungen von Falk Valentin wegen der Werbung mit „Geneva“ vor.

 

Wer? Ido Verband

Wie viel? 232,05 Euro

Betroffene? Online-Händler allgemein

Was? Auslandsversandkosten auf Anfrage

Viele Online-Händler möchten ihren Kundenkreis nicht nur auf deutsche Käufer beschränken, sondern streben auch die Lieferung ausländischer Kunden an. Online-Händler sind jedoch grundsätzlich verpflichtet, sämtliche Transportkosten in alle von ihnen belieferten Ländern anzugeben. Zumindest für Länder der Europäischen Union seien die Versandkosten jedoch ohne größeren Aufwand ermittelbar (Kammergericht Berlin, Beschluss vom 02.10.2015, Az.: 5 W 196/15) – und damit anzugeben. Der Ido Verband hat die fehlenden Auslandsversandkosten immer häufiger zum Thema seiner Abmahnungen gemacht.

 

Wer? Komtechnik GmbH (über die Kanzlei Sandhage)

Wie viel? 281,30 Euro

Betroffene? Online-Händler von Elektroartikeln

Was? Fehlender OS-Link 

Man kann fast schon wieder sagen „Und täglich grüßt das Murmeltier“. Unser Abmahnmonitor weist in regelmäßigen Abständen darauf hin, dass über die Rechtsanwaltskanzlei von Gereon Sandhage Abmahnungen versendet werden. Die Abmahner sind dabei meist verschieden (unter anderem Naturprodukt24, die Sachse Vertriebs GmbH sowie der RC-Fahrzeug-Shop-Frank von Marcel Frank). Nun ist unser Abmahnmonitor auf einen neuen Abmahner aufmerksam geworden: die Komtechnik GmbH, die über die Rechtsanwaltskanzlei Sandhage einen fehlenden OS-Link abmahnen lässt. 

Kommentare  

#3 Samuel Reinholz 2021-05-16 14:58
Kennt jemand Falk Valentin? Diese Person erscheint mir mehr wie ein Phantom als eine echte reale Person. Ist es vielleicht möglich, dass es sich hierbei um einen Alibimandanten handelt?
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#2 Marc 2017-03-31 09:01
Lustich Komtechnik ist Mitglied im HB und der Initiative Fair Commerce? Und mahnt dann mit Sandhage ab? Irgendwo stimmt da was nicht.
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#1 Roland Bär HV 2017-03-30 15:43
Betreff Versandkosten:
Unsere Abmahnindustrie sollte aufgrund Ihrer unendlichen Kreativität für Gründe einer Abmahnung doch besser in Kunstbranche wechseln.
Der Spruch von BROTLOSER KUNST ist überholt.
Die Richter die solche Praxis seit Jahren unterstützen sollten wegen möglicher Verbindungen zu den Abzockern durchleuchtet werden.
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