Ido: Darf der Verband immer noch abmahnen?

Veröffentlicht: 11.04.2017 | Geschrieben von: Yvonne Bachmann | Letzte Aktualisierung: 16.04.2018

Obwohl der Ido Verband nach eigenen Angaben eine Fülle von Leistungsangeboten zur Verfügung stellt, unter anderem Informationen zum Schutz vor einer Abmahnung sowie News zu Gesetzesnovellierungen, stößt die rege Abmahntätigkeit vielen Händlern sauer auf. Woher nimmt der Verband seine Berichtigung, abmahnen zu dürfen und gibt es tatsächlich Grund zur Hoffnung?

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© Wolfgang Zwanzger / Shutterstock.com

Ido Verband mit Berechtigung zur Abmahnung

Ob der Ido Verband überhaupt abmahnen darf, wurden wir bereits mehrere Male gefragt und sind der Frage hier schon ausführlich auf den Grund gegangen. Als rechtsfähiger Verband zur Förderung gewerblicher oder selbständiger beruflicher Interessen ist der Ido Verband zunächst einmal befugt, abzumahnen. Zahlreiche Gerichte haben die Legitimation des Ido Verbandes bestätigt, Abmahnungen auszusprechen.

Doch wegen der Vielzahl der versendeten Abmahnungen suchen Betroffene immer wieder nach neuen Wegen und Lösungen, um dem Ido Verband und seinen Abmahnungen entgegenzuwirken. Bislang ohne dauernden Erfolg.

Landgericht Berlin zweifelt an Legitimation

Wie die Kanzlei Heukrodt-Bauer & Decker Rechtsanwälte auf ihrer Webseite berichtet, war der Verband jedoch in der Vergangenheit etwas nachlässig. Aufgrund fehlender „personeller Ausstattung“ soll das Landgericht Berlin dem Ido Verband in einem Einzelfall die Berechtigung zur Abmahnung abgesprochen haben. Die Entscheidung aus Berlin (Urteil vom 04.04.2017, Az.: 103 O 91/16) ist jedoch noch nicht rechtskräftig. Es bleibt daher abzuwarten, ob und welche Argumente der Ido Verband aus de Hut zaubern wird, um das Gericht noch umzustimmen.

Praxistipp

Betroffene Händler, die ebenfalls vom Ido Verband abgemahnt wurden, dürfen sich daher noch nicht zu früh freuen. Obwohl es bisher zahlreiche Abgemahnte zusammen mit ihren Rechtsbeiständen versucht haben, gegen die Abmahnflut vorzugehen – langfristige Erfolge konnte bislang keiner verbuchen.

Die generelle Legitimation des Ido Verbandes folgt aus dem Gesetz und ist derzeit kaum angreifbar. Jedoch kann es bei einem derartigen Massengeschäft immer zu Fehlern und Nachlässigkeiten kommen. Jede Abmahnung ist daher stets ein Einzelfall und muss individuell auf seine formale und inhaltliche Richtigkeit geprüft werden.

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