Viele Blogger nutzen Affiliate Marketing, um etwas Geld zu verdienen. Doch wer sich als neutraler Produkttester ausgibt, kann Probleme bekommen: Die Wettbewerbszentrale hat nun 14 Anbieter von Produkttests abgemahnt, weil sie die Werbung nicht gekennzeichnet hatten.

Affiliate Marketing

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Die Wettbewerbszentrale in Bad Homburg hat 14 Seiten abgemahnt, die sich als Produkttester ausgaben, mit ihren Tests aber Affiliate-Links vermarktet haben. Wie die FAZ berichtet, sollen die kritisierten Seiten mit „Matratzen Test“ oder „Waschmaschinen Test“ geworben haben. In einigen Fällen sei das Wort „Test“ sogar als Bestandteil des Website-Namens verwendet worden – um die Position in den Suchergebnissen von Google zu verbessern. Zudem haben die Anbieter so den Eindruck erweckt, dass es sich um neutrale Tests der Produkte handele.

Zusätzlich hätten die Anbieter die entsprechenden Beiträge nicht oder nur unzureichend gekennzeichnet. Die vermeintlichen Testseiten hätten vorgegeben, die Produkte selbst untersucht zu haben – in manchen Fällen sei sogar ein Testsieger gekürt worden. Doch rechtlich ist sehr genau festgelegt, was ein Test ist: „Für die Werbung mit einem Test ist Voraussetzung, dass der Test objektiv, sachkundig und repräsentativ durchgeführt wurde.“

Zwölf Anbieter versprechen Besserung

Der Wettbewerbszentrale nach sei es „erforderlich, die Informationen über die Teilnahme am Affiliate-Programm an deutlich sichtbarer Stelle bereitzuhalten, ebenso wie das dahinterstehende Geschäftsmodell an deutlich sichtbarer Stelle zu erläutern.“ Zwölf der abgemahnten Anbieter sollen bereits erklärt haben, ihre Seiten dementsprechend anzupassen und sie nicht mehr wie bisher anzubieten.

Unbekannt ist unterdessen, welche Anbieter genau abgemahnt wurden. Die Wettbewerbshüter hätten lediglich erklärt, dass es mehrere Beschwerden von unterschiedlichen Stellen gab. Der FAZ sollen mehrere Abmahnungen des Unternehmens Bett1.de vorliegen, die sich auch gegen solche vermeintlichen Testseiten richten.