Viele Blogger nutzen Affiliate Marketing, um etwas Geld zu verdienen. Doch wer sich als neutraler Produkttester ausgibt, kann Probleme bekommen: Die Wettbewerbszentrale hat nun 14 Anbieter von Produkttests abgemahnt, weil sie die Werbung nicht gekennzeichnet hatten.
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Die Wettbewerbszentrale in Bad Homburg hat 14 Seiten abgemahnt, die sich als Produkttester ausgaben, mit ihren Tests aber Affiliate-Links vermarktet haben. Wie die FAZ berichtet, sollen die kritisierten Seiten mit „Matratzen Test“ oder „Waschmaschinen Test“ geworben haben. In einigen Fällen sei das Wort „Test“ sogar als Bestandteil des Website-Namens verwendet worden – um die Position in den Suchergebnissen von Google zu verbessern. Zudem haben die Anbieter so den Eindruck erweckt, dass es sich um neutrale Tests der Produkte handele.
Zusätzlich hätten die Anbieter die entsprechenden Beiträge nicht oder nur unzureichend gekennzeichnet. Die vermeintlichen Testseiten hätten vorgegeben, die Produkte selbst untersucht zu haben – in manchen Fällen sei sogar ein Testsieger gekürt worden. Doch rechtlich ist sehr genau festgelegt, was ein Test ist: „Für die Werbung mit einem Test ist Voraussetzung, dass der Test objektiv, sachkundig und repräsentativ durchgeführt wurde.“
Zwölf Anbieter versprechen Besserung
Der Wettbewerbszentrale nach sei es „erforderlich, die Informationen über die Teilnahme am Affiliate-Programm an deutlich sichtbarer Stelle bereitzuhalten, ebenso wie das dahinterstehende Geschäftsmodell an deutlich sichtbarer Stelle zu erläutern.“ Zwölf der abgemahnten Anbieter sollen bereits erklärt haben, ihre Seiten dementsprechend anzupassen und sie nicht mehr wie bisher anzubieten.
Unbekannt ist unterdessen, welche Anbieter genau abgemahnt wurden. Die Wettbewerbshüter hätten lediglich erklärt, dass es mehrere Beschwerden von unterschiedlichen Stellen gab. Der FAZ sollen mehrere Abmahnungen des Unternehmens Bett1.de vorliegen, die sich auch gegen solche vermeintlichen Testseiten richten.
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Jeweiligen link und dann in der Fusszeile die Erklärung, denn ganz ehrlich es gibt Seiten die nicht mal das machen und aufgebaut sind wie ein Shop
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hallo John,
gerne geben wir noch weitere Tipps zum rechtssicheren Affiliate-Marke ting.
Zunächst ein kleiner Hinweis vorweg: bei den Fällen handelte es sich um Einzelfälle, wo angebliche Produkttester den Werbecharackter bewusst verschleiert haben.
Allgemein gilt für das Affiliate-Marketing:
Werbung muss generell als solche klar erkennbar sein. Wird ein Werbebanner in eine Webseite eingebunden, ist er wohl als Werbung visuell deutlich zu erkennen. Bei reinen Links sollte der Hinweis ("Affiliate-Lin k" oder "Werbung") ergänzt werden. Bei bezahlten Blogbeiträgen beispielsweise ist der Hinweis des werblichen Charakters (wie bei uns durch den Zusatz "Sponsored Post" vor der Überschrift) erforderlich.
Das Thema bietet jedoch noch zahlreiche weitere Vorschriften und Ausnahmen. Wir werden das Thema daher gerne aufgreifen und uns in einem gesonderten rechtlichen Blog-Beitrag widmen.
Viele Grüße!
Die Redaktion
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danke für die Informationen. Es wäre allerdings sehr hilfreich, wenn Sie einmal genaue Tipps geben würden, wie die Kennzeichnung rechtssicher ist. Ich betreibe auch einen Blog und stelle eine allgemeine Informationen in der Fußzeile bereit. Vermutlich reicht das aber nicht?
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