Münchener Apotheker mahnt Arzneimittelversand über Amazon ab

Veröffentlicht: 20.06.2017 | Geschrieben von: Yvonne Bachmann | Letzte Aktualisierung: 11.09.2017

Online-Apotheken hatten bisher den Nachteil, dass die Lieferung im Krankheitsfall einfach nicht schnell genug geht. Seit Mai schaffte Amazon jedoch Abhilfe. Kunden in München können über den Service Prime-Now in einer Münchener Apotheke Medikamente bestellen und sie innerhalb einer Stunde geliefert bekommen. Ein Apotheker lässt nun jedoch Amazon-Apotheker abmahnen.

Medikamente
© VonaUA – shutterstock.com

41 Amazon-Apotheken auf dem Prüfstand

Es gibt nichts, was es bei Amazon nicht gibt. Natürlich macht Amazon daher auch nicht vor Medikamenten halt. Allein für die 40er Aspirin-Packung gibt es bei Amazon eine Auswahl an 21 verschiedenen Händlern. Einem Apotheker aus München schmeckte das jedoch gar nicht: Der Münchener Apotheker Hermann Vogel jr. suchte sich prompt einen Anwalt und mahnt nun Apotheker bei Amazon ab. Wie das Portal Apotheke Ad-hoc berichtet, sollen die Abmahnungen über die Rechtsanwaltskanzlei Smith, Gambrell und Russell (SGR) versendet werden.

Amazon könnte Kenntnis über Gesundheit seiner Kunden erhalten

Inhaltlich soll es nicht um den Versandhandel mit Arzneimitteln als solches gehen. Hermann Vogel jr. soll seinen Mitbewerbern beim Versand zum einen den Betrieb einer Apotheke vorwerfen, ohne selbst Apotheker zu sein. Außerdem werden Datenschutzverstöße bemängelt. Amazon könne durch die Bestellungen Kenntnis über sensible Gesundheitsdaten seiner Kunden erhalten.

Dass die AGB von Amazon einiges an Spielraum bieten, haben wir bereits hier herausgefunden. Zusammenfassend kann man den Datenumgang bei Amazon wie folgt erklären: „Welche Daten Amazon genau erhebt und wie lange wir diese Infos speichern, sagen wir Dir nicht.“ Schließt Amazon entsprechend des Vorwurfs tatsächlich aus den (häufigen) Arzneimittel-Bestellungen auf einen schlechten Gesundheitszustand seiner Kunden, könnte das möglicherweise Einfluss auf die angebotenen Zahlungsarten haben oder zur Einschränkung des Kundenkontos führen.

Bisher sollen 20 Apotheken bei Amazon betroffen sein, die nun innerhalb der gesetzten Frist den Verkauf und Versand der apothekenpflichtigen Produkte bei Amazon einzustellen haben. Weitere Konkurrenten könnten jedoch in den nächsten Tagen ebenfalls mit unangenehmer Post konfrontiert werden. Soweit der Apotheker Hermann Vogel jr. ernst macht und die abgemahnten Händler keine Unterlassungserklärung abgeben, wird sich bald ein deutsches Gericht dem Fall annehmen.

Newsletter
Abonnieren
Bleibe stets informiert mit unserem Newsletter.