Das erste halbe Jahr ist bereits in Windeseile an uns vorbeigerast. Besonders in der Abmahnbranche ging es wie gewohnt turbulent zu. Auch die herannahende Ferienzeit macht keine Ausnahme. Auf unserem Abmahnmonitor haben wir dieses Mal erspäht: den Verkauf von Fahrzeugteilen ohne Zulassung, Lücken im Impressum und den FC Bayern München. 

FC Bayern
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Wer? GamesTrade UG (über die Kanzlei Absenger)

Wie viel? 1029,35 Euro

Betroffene? Händler von Haushaltsgeräten, Spielezubehör

Was? Fehlender OS-Link, fehlende Umsatzsteuer-ID im Impressum

Neben dem Klassiker des fehlenden OS-Links ist uns in einer aktuellen Abmahnung der GamesTrade UG (versendet über die Kanzlei Absenger) ein eher selten anzutreffender Abmahnungsgrund aufgefallen. Dem abgemahnten Händler wird vorgeworfen, er sei der Pflicht zur Nennung der Steuernummern, bzw. soweit vorliegend der Steuer-ID, nicht nachgekommen.

Insoweit ist eine nähere rechtsanwaltliche Prüfung der Abmahnung unverzichtbar, denn die Impressumspflicht schreibt nur eine Angabe der Nummer vor „in Fällen, in denen sie eine Umsatzsteueridentifikationsnummer nach § 27a des Umsatzsteuergesetzes oder eine Wirtschafts-Identifikationsnummer nach § 139c der Abgabenordnung besitzen.“ Wer so eine Nummer nicht benötigt und nicht ausgestellt bekommen hat, braucht sie auch nicht anzugeben. Erst recht muss keine Steuernummer angegeben werden. Weil wir diese Frage schon des Öfteren gestellt bekommen haben, hier das passende „Wir wurden gefragt“.

 

Wer? Richard Smet (über die Kanzlei Euskirchen)

Wie viel? 1358,86 Euro

Betroffene? Händler von Fahrzeubeleuchtung

Was? Fehlende Zulassung für den Straßenverkehr

Derzeit gibt es vermehrt Abmahnungen wegen des unzulässigen Verkaufs nicht zugelassener Fahrzeugteile. Wir haben bereits in der vergangenen Woche auf das Problem hingewiesen. Diese Woche tauchte ein alter Bekannter auf. Richard Smet ist schon seit Längerem wegen Abmahnungen aufgrund der fehlenden amtlichen Zulassung von Fahrzeugteilen (z. B. Fahrzeugbeleuchtung) geläufig. Daher der erneute Hinweis: Um sich vor einer solchen Abmahnung zu schützen, empfehlen wir Online-Händlern, nur Fahrzeugteile anzubieten, die in einer amtlich genehmigten Bauart ausgeführt und auch mit einem amtlichen Prüfzeichen versehen sind.

 

Wer? FC Bayern München AG (über die Kanzlei Taylor Wessing)

Wie viel? --

Betroffene? Händler von Merchandising-Produkten

Was? Verkauf von nicht lizenzierten Fan-Artikeln

Wie alle großen Bundesligisten hat sich auch der FC Bayern München die Rechte an seinem Vereinsnamen sichern lassen. Wer Fan-Artikel ohne Erlaubnis des Fußballclubs mit dem Logo oder dem Schriftzug des Vereins dekoriert, kann richtig Ärger bekommen. Hohe Kosten können auf Händler zukommen, die sich beim FC Bayern München nicht die Erlaubnis für die Namensverwendung geholt haben.