Fehlerhafte Rechtstexte, das unberechtigte Nutzen eines Bildes, das Fehlen der Grundpreisangabe oder eine falsche Produktkennzeichnung können Gründe dafür sein, um von Mitbewerbern, Verbraucherschutzverbänden oder Wettbewerbsvereinen eine Abmahnung zu erhalten. Auch diese Woche stellen wir in unserem Abmahnmonitor wieder die neuesten Tricks der Abmahner vor.

Wer? Attila Hollo (über die Kanzlei Schmietenknop)
Wie viel? 984,60 Euro
Betroffene? Online-Händler von Uhren und Schmuck
Was? Fehlendes Muster-Widerrufsformular u. a.
Im Juni 2014 wurde das Widerrufsrecht für Verbraucher neu geregelt und unter anderem ein Muster-Widerrufsformular eingeführt. Die Nutzung des Muster-Widerrufsformulars soll es Verbrauchern erleichtern, auch grenzüberschreitend in einfacher Art und Weise einen Widerruf zu erklären. Online-Händler sind verpflichtet, dem Verbraucher ein Muster-Widerrufsformular zur Verfügung zu stellen. Für den Verbraucher besteht indessen keine Pflicht zur Verwendung des Formulars. Verletzen Händler die Pflicht zur Information – wie in diesem Fall –, kann es zu einer Abmahnung kommen. Außerdem werden in der Abmahnung folgende Fehler bemängelt:
- Fehlende Informationen über das Mängelhaftungsrecht
- Fehlender OS-Link
- Fehlende Information über die Speicherung des Vertragstextes
- Fehlende Erklärung über die technischen Schritte, die zum Vertragsschluss führen
- Fehlende Datenschutzerklärung
Wer? Noel Gutmann (über die Kanzlei Sandhage)
Wie viel? 281,30 Euro
Betroffene? Online-Händler von Taschen, Geldbörsen und Gürteln
Was? Fehlender OS-Link
Nachdem es in letzter Zeit etwas ruhiger wurde, um Abmahnungen, die über die Kanzlei von Rechtsanwalt Gereon Sandhage versendet werden, gibt es nun wieder Neuigkeiten. Durch den Abmahner Noel Gutmann, der aus dem Taschen- und Accessoire-Sektor kommt, werden wieder ordentlich Abmahnungen versendet. Inhaltlich ist jedoch nicht viel Neues dabei. In den uns vorliegenden Schreiben drehten sich die Abmahngründe um den fehlenden Link zur OS-Plattform.
Wer? Pierre Cardin, S.A.S. de Gestion Pierre Cardin (über die Kanzlei SNP Schlawien)
Wie viel? 3399,50 Euro
Betroffene? Online-Händler von Pierre Cardin-Produkten
Was? Verkauf von Pierre Cardin-Produkten ohne Lizenz
Den absoluten Rekord betreffend der Abmahnkosten erreichten die Abmahnungen, die derzeit wegen Verstoßes gegen die Marke Pierre Cardin versendet werden. Mit mehr als 3.300 Euro schafft die Abmahnung es an den traurigen ersten Platz in unseren bisherigen Abmahnmonitoren. Betroffen von solche Abmahnungen sind derzeit wohl alle Händler, die über den Hersteller und Distributor Jansen Textil GmbH angekauft haben. Diese Firma hatte laut dem Abmahnschreiben zu keinem Zeitpunkt entsprechende Lizenzrechte zur Nutzung der Marke Pierre Cardin. Der Vertrieb der über die Firma angekauften und weiterverkauften Kleidungsstücke ist daher eine Markenverletzung. Die betroffenen Kleidungsstücke müssen vernichtet werden und dem Händler droht sogar ein Schadensersatz.
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Das hat weder was mit "Freier" Marktwirtschaft nach "Fairen" Wettbewerb oder angemessenen Strafen bei "Verstößen" zu tun.
Die unsäglichen Kommentare des entlassenen Stabschefs von Trump wären betreffs "Wettbewerbsrec ht" in der BRD leider angemessen.
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Wenn die (Konsumenten-) Ware durch den Markeninhaber in der EU bereits angeboten wurde sollte jegliche Vertriebsbeschr änkung in der EU auch für ungültig erklärt werden. Wie soll so etwas in der freien Marktwirtschaft funktionieren?
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Jeder soll sich an den Vorschriften halten oder dafür bestraft werden. Der Staat kann bei solchen fällen nicht eintreten daher finde ich es gut das es das Wettbewerbsrech t gibt.
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