Abmahnmonitor: Whirlpools, Kosmetikkennzeichnung, Blue Ocean

Veröffentlicht: 15.08.2017 | Geschrieben von: Yvonne Bachmann | Letzte Aktualisierung: 21.04.2023

Kunden, die Waren im Internet einkaufen, sollen genauso wie im stationären Geschäft über die Produkte aufgeklärt werden. Dazu gehören bei Kosmetik unter anderem Hinweise zu den Inhaltsstoffen. Ein Fehlen ist ein abmahnfähiger Wettbewerbsverstoß. Außerdem in den letzten Tagen relevant: Abmahnungen wegen Verstoßes gegen die Marken Jacuzzi und Blue Ocean.

Jacuzzi
© kurhan / Shutterstock.com

 

Wer? O... GmbH (über die Kanzlei Cornea Franz)

Wie viel? 1822,96 Euro

Betroffene? Händler von Whirlpools

Was? Unberechtigte Marken-Verwendung

Auch wenn sich der Sommer dem Ende zuneigt, ein Bad im Whirlpool wird keiner verwehren. Auch wenn sich das Wort – ähnlich wie Tempo für Taschentücher - mittlerweile als Synonym für alle gängigen Arten von Whirlpools etabliert hat, vergessen viele den rechtlichen Hintergrund. Beispielsweise ist das Wort Jacuzzi als Marke geschützt und kann bei unberechtigter Verwendung zu einer Abmahnung führen. Jacuzzi dürfte sich demnach nur nennen, wo auch Jacuzzi drin ist, sprich die Original-Jacuzzis der amerikanischen Firma Jacuzzi Inc.

 

Wer? Spa Vivent GmbH (über Rechtsanwalt Sebastian Link)

Wie viel? 1029,35 Euro

Betroffene? Händler von Kosmetikartikeln

Was? Falsche/Unzureichende Kennzeichnung von Kosmetik

Ähnlich wie bei Lebensmitteln müssen Kosmetikartikel mit einer Reihe von Pflichtangaben versehen werden. Dazu gehören die Inhaltsstoffe oder der Hersteller des Produkts. Außerdem müssen das Mindesthaltbarkeitsdatum und Hinweise für die Lagerung nach dem Öffnen angegeben werden. Falsche oder unvollständige Angaben begründen einen Wettbewerbsverstoß, der kostenpflichtig abgemahnt werden kann. Wer mehr Infos zur rechtssicheren Kosmetikkennzeichnung benötigt – hier geht’s entlang zum Hinweisblatt.

 

Wer? MV Marketing und Vertrieb für Produktneuheiten aller Art GmbH (über die Kanzlei Marcel van Meale)

Wie viel? 2348,94

Betroffene? Händler von Parfüm

Was? Verstoß gegen die Marke Blue Ocean

Der Duft Blue Ocean ist sowohl für Damen als auch für Herren erhältlich und von der Firma MV Marketing und Vertrieb für Produktneuheiten aller Art GmbH auch als Marke eingetragen. Die Bezeichnung bei der Bewerbung für Parfüms darf daher auch nur für das Original verwendet werden. Dies gilt auch, wenn die Bezeichnungen „Blue“ und „Ocean“ umgedreht werden, mithin mit „Ocean Blue“ geworben wird. In diesen Fällen besteht eine Verwechslungsgefahr mit dem Original-Parfüm.

 

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