Abmahnmonitor: Kniffel und OS-Links

Veröffentlicht: 22.08.2017 | Geschrieben von: Yvonne Bachmann | Letzte Aktualisierung: 22.08.2017

Der OS-Link sollte Verbraucher einfach und transparent auf die Möglichkeit hinweisen, Beschwerden über den Händler online einzureichen. Abgesehen von der noch schleppenden Nutzung erschuf die EU-Kommission eine Abmahnquelle, die selten so ausgiebig genutzt wurde. Gleich zweimal müssen wir im dieswöchigen Abmahnmonitor Abmahnungen im Zusammenhang mit dem OS-Link vorstellen.

Kniffel
© Devenorr / Shutterstock.com

Wer? Schmidt Spiele GmbH (über die Kanzlei 24IP Law Group)

Wie viel? 1531,90 Euro

Betroffene? Händler von Spielzeug

Was? Verstoß gegen die Marke „Kniffel“

Die Firma Schmidt Spiele dürfte jedem deutschen Haushalt ein Begriff sein, denn wohl jedes Kind wird schon einmal das bekannteste aller Gesellschaftsspiele – Mensch ärgere dich nicht – gespielt haben. Natürlich bietet die Firma Schmidt Spiele ein breites Repertoire an Gesellschaftsspielen, so beispielsweise auch das Würfelspiel Kniffel. Wer das Würfelspiel sowohl namentlich als auch in seinem Spielablauf imitiert, kann Ärger mit Schmidt Spiele bekommen. Darin kann ein Verstoß gegen die eingetragene Marke vorliegen, wenn die Spielidee adaptiert wird und dafür der geschützte Begriff „Kniffel“ verwendet wird.

 

Wer? Frisch, Tilo (über die Kanzlei Hendrik Lippold)

Wie viel? 413,90 Euro

Betroffene? Händler von Werkzeug

Was? Fehlender OS-Link

Gerügt wird in der Abmahnung ein Verstoß gegen die ODR-Verordnung, aus der die Pflicht zum Hinweis auf die OS-Plattform hervorgeht. Zwar hatte der Händler den Hinweis in seinen Shops gesetzt, jedoch sei der Link nicht anklickbar gewesen. Damit beruft sich der Abmahner auf die aktuelle Rechtsprechung, etwa die des OLG Hamm, die sich mittlerweile gefestigt hat. Daher haben die Abmahner nun auch künftig einen Grund, den OS-Link als Abmahngrund zu nutzen. Viele Händler haben den Link entweder noch gar nicht oder deren Anklickbarkeit nicht umgesetzt.

 

Wer? Hartlieb-Augenoptik GbR (über die Kanzlei Gereon Sandhage)

Wie viel? 218,30 Euro

Betroffene? Augenoptiker und verwandte Bereiche

Was? Fehlender OS-Link

Rechtsanwalt Sandhage ist zusammen mit seinen Mandanten immer wieder Gast in unseren Abmahnmonitoren. Aktuell liegt uns eine Abmahnung der Hartlieb-Augenoptik GbR vor, die durch Rechtsanwalt Sandhage versendet wird. Thematisch bewegt man sich aber auf gewohntem Terrain. Der fehlende OS-Link wird beanstandet.

Die Europäische Kommission, die mit der alternativen Streitschlichtung eigentlich für eine einfache Möglichkeit zur Einigung und Entlastung der Gerichte schaffen wollte, hat damit eine der größten und leider am meisten genutzten Abmahnquellen geschaffen.

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