Im Vergleich zum Jahr 2015 hat sich der Anteil von teuren Abmahnungen (über 2.000 Euro) verdreifacht. Das ist unter anderem darauf zurückzuführen, dass immer mehr markenrechtliche Abmahnungen ausgesprochen werden, die kostenmäßig weit über „regulären“ Wettbewerbsverstößen liegen. Auch in dieser Woche wurde es für die Betroffenen kostenintensiv.

Prüfzeichen
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Wer? Cotture Elberskirch & Prechtl oHG (über die Kanzlei Marius Frömbgen)

Wie viel? 1044,40 Euro

Betroffene? Händler von Baumaterialien

Was? Fehlende Fundstelle bei Werbung mit Prüfzertifikaten

Prüfsiegel wie das TÜV-Zeichen oder das GS-Siegel begegnen Verbrauchern nahezu täglich. Solche oder ähnliche Logos und Zertifizierungen genießen daher hohe Bekanntheitswerte und werden als vertrauenswürdige, unabhängige Zertifizierungen wahrgenommen. Doch bei der Werbung mit „TÜV geprüft“ oder anderen Zertifizierungen müssen Online-Händler detaillierte Angaben machen. Wird bei einer Werbung mit Testergebnissen und Prüfsiegeln nicht die genaue Fundstelle angegeben, kann der Verbraucher die Testergebnisse nicht nachvollziehen. Selbstverständlich muss tatsächlich auch eine solche Prüfung oder Zertifizierung vorliegen und aus der Werbung genau hervorgehen, welches Produkt getestet wurde. Der Händler kann deshalb abgemahnt werden.

 

Wer? Umweltbundesamt

Wie viel? –

Betroffene? Händler von Elektrogeräten

Was? Fehlende Registrierung von Elektrogeräten

Schon seit Jahren ist sie geltendes Recht: die Registrierungspflicht für Elektro- und Elektronikgeräte. Auch importierende Händler gelten als Hersteller und sind registrierungspflichtig. Die nicht bei der Stiftung EAR registrierten Elektrogeräte dürfen nicht verkauft werden. Wer das nicht weiß oder bewusst keine Registrierung vornimmt, kann unerwünschte Post vom Umweltbundesamt erhalten. Die Schreiben sind keine Abmahnschreiben im klassischeren Sinn, sondern Anhörungsschreiben. Wegen der besonderen Folgen (hohe Bußgelder) sollen sie jedoch Erwähnung in unserem Abmahnmonitor finden. Tipps für den richtigen Umgang mit solchen Schreiben haben wir bereits in unserem Beitrag vom Juni 2017 zusammengetragen.

 

Wer? Rotpunkt Dr. Anso Zimmermann GmbH (über die Kanzlei Nachtwey IP)

Wie viel? 2099,76 Euro

Betroffene? Händler von Isolierbehältern u. a.

Was? Verletzung der Marke „Roter Punkt“

Unsere Artikel über den Schutz von Alltagsbegriffen wie InbusOktoberfest oder Black Friday sorgten fast immer für Stirnrunzeln. Ein weiterer Begriff, der uns diese Woche auf unserem Abmahnmonitor erschienen ist, ist die Marke Roter Punkt. Sie ist insbesondere für Isolierkannen beim Deutschen Patent- und Markenamt registriert. Produkte in diesem Bereich, die mit einem roten Punkt gestaltete Druckhebel vertreiben, verletzten die Markenrechte Rotpunkt Dr. Anso Zimmermann GmbH.