Ein Markenrechtsverstoß kann eine teure Abmahnung nach sich ziehen. Über 3.000 Euro Abmahnkosten wurden einem Händler in dieser Woche in Rechnung gestellt. Zudem sorgten Produktbilder für eine urheberrechtliche Abmahnung und eine angebliche Zertifizierung wurde abgemahnt.

Markenrechtsverletzung durch Abmahnung

Wer mahnt ab? Sunday Natural Product GmbH (vertreten durch Kanzlei Hildebrandt)
Wie viel? 3.020,34 Euro
Wer ist betroffen? Online-Händler:innen allgemein

Ein Händler von Nahrungsergänzungsmitteln verkaufte Produkte, die einem markenrechtlich geschützten Produkt sehr ähneln. Die Markeninhaberin mahnte den Händler daraufhin ab. Sowohl die Produkte an sich als auch die Aufmachung der Webseite ähneln dabei nach Ansicht der Abmahnerin so sehr dem Originalprodukt, dass Verbraucher:innen davon ausgehen, das Markenprodukt zu erhalten.

Die Abmahnerin forderte vom Händler, den Vertrieb zu unterlassen und stellte Abmahnkosten in Höhe von 3.000 Euro in Rechnung.

Urheberrechtsverletzung durch Produktbild

Wer mahnt ab? Dr. Lohsin & Partner 
Wie viel? 713,76 Euro
Wer ist betroffen? Online-Händler:innen allgemein

Auch wenn es verlockend erscheint, dürfen Produktbilder nicht einfach aus einem anderen Shop übernommen werden. Denn in der Regel sind diese urheberrechtlich geschützt und dürfen nur mit den erforderlichen Nutzungsrechten verwendet werden. Die abgemahnte Händlerin übernahm Produktbilder von Keksen, ohne die Nutzungsrechte zu besitzen. Der Urheber der Bilder mahnte die Händlerin daraufhin ab und stellte der Händlerin über 700 Euro in Rechnung.

Abmahnung wegen „Zertifizierung“

Wer mahnt ab? bikes and more GmbH &Co. KG (vertreten durch Rechtsanwalt Peter Dürr)
Wie viel? 1.501,19 Euro
Wer ist betroffen? Online-Händler:innen allgemein

Begriffe wie „Zertifizierung“ oder „geprüfte Qualität“ können schnell für eine Abmahnung sorgen. Denn damit solche Angaben einen Mehrwert für Verbraucher:innen haben, muss erwähnt werden, um welche Zertifizierung es sich handelt und was genau geprüft wurde. Ansonsten handelt es sich um eine irreführende Werbung. Hier wurde dieser Fehler mit Abmahnkosten von über 1.500 Euro abgestraft.

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