In letzter Zeit haben einige Abmahnungen mit horrenden Kosten für Unmut bei Händler:innen gesorgt. Dabei ging es in erster Linie um Schadensersatzzahlungen für Urheberrechtsverletzungen. So sorgte die Verwendung von fünf Bildern für Abmahnkosten von fast 20.000 Euro, die Verwendung eines Musikstückes auf Social Media schlug mit ganzen 30.000 Euro zu Buche.
Wie kommen diese hohen Kosten zustande?
Tatsächlich sind Abmahnungen im Marken- und Urheberrecht deutlich teurer als wettbewerbsrechtliche Abmahnungen, da hier nicht nur die Abmahnkosten gezahlt werden müssen, sondern auch ein Schadensersatz. Im Gegensatz zu einem Wettbewerbsverstoß, ist der Abmahnende bei einer markenrechtlichen oder urheberrechtlichen Abmahnung konkret betroffen.
Das Wettbewerbsrecht legt für alle Marktteilnehmer:innen Regeln fest. Eine Abmahnung ist dabei ein Hinweis nach dem Motto „Hey, wir alle halten uns hier an die gleichen Regeln und geben unsere Grundpreise an. Das solltest du auch machen, damit alle die gleichen Chancen haben“. Die Kosten, die in diesem Fall gezahlt werden müssen, sind „nur“ die Anwaltskosten, oder die Kosten, die ein Abmahnverein benötigt, um eine Abmahnung auszusprechen. Im rechtlichen Sinne handelt es sich nicht um eine Strafe. Hier liegen die Kosten häufig zwischen 300 und 1.500 Euro.
So kommt der Schadensersatz zustande
Etwas anderes gilt allerdings für urheberrechtliche und markenrechtliche Abmahnungen. Ein großer Unterschied ist, dass diese Abmahnungen nicht von jedem Mitbewerber ausgesprochen werden können, sondern nur von demjenigen, dessen Rechte verletzt worden sind. Im Falle einer urheberrechtlichen Abmahnung also derjenige, der die Rechte an dem geschützten Werk hat. Der Schadensersatz ergibt sich hier aus der Summe, die der Lizenzinhaber bekommen hätte, wenn ein Lizenzvertrag geschlossen worden wäre. Gerade, wenn die Inhalte lange online sind, kommen hohe Summen zustande.
Im Falle des Musikstückes gab der Urheber an, dass das Stück für 2.000 Euro im Monat lizenziert wird. Ist das Video ein Jahr lang online, kommt hier somit eine Summe von 24.000 Euro zusammen.
In einigen Fällen wird diese Lizenzgebühr noch verdoppelt. Denn andernfalls könnten Nutzer:innen verleitet werden, zunächst keinen Lizenzvertrag abzuschließen und eine Abmahnung zu riskieren.
Sind diese Summen gerechtfertigt?
Ob diese Summen gerechtfertigt sind, muss die Rechtsprechung im jeweiligen Einzelfall entscheiden. Allerdings sind Lizenzen teuer und gerade wenn bekannte Musikstücke lange online sind, kann hier eine hohe Summe zustande kommen, die schon häufig von der Rechtsprechung bestätigt wurde. Kann der Lizenzinhaber nachweisen, dass Lizenzen für diese Summe tatsächlich verkauft werden, gibt es wenig Chancen für die abgemahnte Person.
Bei der Nutzung von Bildern ist die Rechtsprechung in der Vergangenheit in manchen Fällen schon davon ausgegangen, dass hier realistisch betrachtet nicht jedes Foto einzeln lizenziert worden wäre, sondern ein Paket mit einem „Mengenrabatt“ gekauft worden wäre. Auf eine solche Auslegung kann und sollte man sich allerdings nicht verlassen. Sind die geschützten Werke lange online, können zum Schadensersatz auch noch Zinsen verlangt werden, sodass die Summe noch einmal höher wird.
So können sich Händler:innen schützen
Damit es gar nicht erst zu einer solchen Abmahnung kommt, sollten Händler:innen immer darauf achten, nur Bilder zu verwenden, für die sie Lizenzen haben. Auch wenn es Produktbilder des Herstellers sind, stehen diese nicht zur freien Verfügung. Wurde doch eine Erlaubnis erteilt, sollte diese in jedem Fall schriftlich festgehalten und aufbewahrt werden.
Bei der Nutzung von Musikstücken auf Social Media gilt außerdem: Nur weil ein Stück in der Musikbibliothek angezeigt wird, heißt es nicht, dass es auch verwendet werden darf. In der Vergangenheit wurden auch Nutzer:innen mit einem kommerziellen Account Musikstücke angezeigt, die nicht kommerziell verwendet werden dürfen. Um auf Nummer sicher zu gehen, sollte hier auf die Meta Sound Collection zurückgegriffen werden. Hier befinden sich nur lizenzfreie Musikstücke, die verwendet werden dürfen.
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