Bereits in der letzten Woche berichteten wir von einer Abmahnung, die für einige Händler:innen den finanziellen Ruin bedeuten würde. Knapp 20.000 Euro für die Nutzung von fünf Bildern wurden hier verlangt. In dieser Woche wird es noch teurer. Über 30.000 Euro Schadensersatz für die Nutzung eines Musikstückes werden von einem Händler gefordert.

Teure Urheberrechtsverletzung

Wer mahnt ab? Crash Your Sound GmbH (vertreten durch ROSE & PARTNER Rechtsanwälte)
Wie viel? 32.147,83 Euro
Wer ist betroffen? Online-Händler, die Musik nutzen

Kosten für urheberrechtliche Abmahnungen können ins Unermessliche steigen, wie eine Abmahnung in dieser Woche zeigt. Ein Händler nutzte auf seinem Instagram-Kanal einen Musiktitel, für den er keine Nutzungsrechte hat. Der Urheber wurde darauf aufmerksam und verlangte einen Schadensersatz von 30.000 Euro. Dabei ging er davon aus, dass das Musikstück zu einem Preis von 2.000 Euro im Monat lizenziert wird. Da das Video 15 Monate online war, kam so die Summe von 30.000 Euro zusammen. Hinzu kamen noch die Anwaltskosten der Gegenseite. 

Falsche Inhaltsstoffe

Wer mahnt ab? Primis GmbH (vertreten durch MEDIUS Rechtsanwaltsgesellschaft mbH)
Wie viel? 1.375,88 Euro
Wer ist betroffen? Online-Händler von Kosmetikprodukten

Händler:innen von Kosmetikprodukten sind verpflichtet, der Kundschaft die Inhaltsstoffe des Produkts mitzuteilen. Diese Information muss sowohl im Online-Shop als auch auf dem Produkt angegeben sein. Dabei sollten beide Angaben natürlich übereinstimmen. In diesem Fall wichen die Angaben im Shop von denen auf der Verpackung ab. Da eine Angabe falsch sein muss, liegt hier ein Abmahngrund vor.

Fehlender Grundpreis

Wer mahnt ab? Verein gegen Unwesen in Handel & Gewerbe
Wie viel? 300 Euro
Wer ist betroffen? Händler:innen von Lebensmitteln

Bei Produkten, die nach Gewicht, Volumen, Länge oder Fläche verkauft werden, muss neben dem Gesamtpreis auch der Grundpreis mit angegeben werden. Händler:innen von Lebensmitteln, Kosmetik oder auch Farbe müssen daran denken, immer beide Preise mit anzugeben. Ein Fehlen des Grundpreises kann ansonsten schnell zu einer Abmahnung führen.

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