Die Kosten für Abmahnungen scheinen sich zu erhöhen. Die meisten Abmahnungen (40 Prozent) erreichen die 500-Euro-Marke, was auch unser Abmahnmonitor belegt. Geld, was in jedem Fall an anderer Stelle besser investiert ist.

Wer? Wettbewerbszentrale
Wie viel? 267,50 Euro
Betroffene? Online-Händler
Was? Ausschluss Widerrufsrecht
Nicht für alle im Internet bestellten Waren wird ein gesetzliches Widerrufsrecht gewährt. Nach der aktuellen Rechtslage gibt es sog. Ausschluss- und Erlöschensgründe des Widerrufsrechts, die zumindest stellenweise die Widerrufsmöglichkeiten von Verbrauchern minimieren. Generell müssen Händler jedoch ein Widerrufsrecht gewähren und von Verbrauchern bestellte Ware im Internet zurücknehmen. Wer nicht über das bestehende Widerrufsrecht belehrt oder auf seiner Webseite pauschale und unzutreffende Hinweise wie „Dieser Artikel wird nicht zurückgenommen“ verwendet, kann dafür wegen einer Irreführung abgemahnt werden.
Wer? Henning OHG (über die Kanzlei Internetrecht-Rostock)
Wie viel? 1029,35 Euro
Betroffene? Online-Händler von Modellbau und Zubehör
Was? Verletzung des Wettbewerbsrechts (u. a. unzulässiger Gerichtsstand)
Den rechtssicheren Online-Shop zu erstellen und auch langfristig zu gewährleisten, ist keine leichte Aufgabe. Es gibt jedoch einige Kardinalfehler, die es ganz leicht zu umschiffen geht. Neben den immer wieder hier im Abmahnmonitor erwähnten OS-Link können auch Fehler wie die fehlende Information über das Gewährleistungsrecht oder die Speicherung des Vertragstextes zur Abmahnung führen. In den Abmahnungen der Hennig OHG werden genau diese Punkte zum Gegenstand gemacht. Außerdem sei auf folgenden Punkt besonders hingewiesen: Der Gerichtsstand, also der Sitz des Gerichtes, das im Falle einer Klage zuständig wäre, ist nur beschränkt beeinflussbar. Bei Verträgen mit einem Verbraucher darf dieser nicht gesondert vereinbart werden. Es ist immer das Gericht am Wohnort des Verbrauchers zuständig.
Wer? Finntrade GmbH (über die Kanzlei Sagsöz & Euskirchen)
Wie viel? --
Betroffene? Online-Händler von Haushaltsgeräten
Was? Versandkosten auf Anfrage
Im Zuge der Globalisierung ist es fast schon selbstverständlich, an Kunden aus aller Welt zu liefern. Der Gesetzgeber hat diese Entwicklung zumindest ein Stück weit berücksichtigt, indem die Angabe der Versandkosten in jedes belieferte Land nur unter bestimmten Voraussetzungen angegeben werden muss. Zumindest innerhalb der EU bleibt die Rechtsprechung streng. Wer in andere Länder der EU liefert, muss auch alle Länder benennen – und die dazugehörigen Versandkosten. Die aktuelle Abmahnung ist nicht die erste und wird auch nicht die letzte zu diesem Thema sein.
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Antwort der Redaktion
Lieber Lennart,
einige Gerichtsstandkl auseln können abmahngefährdet sein. Das bedeutet jedoch nicht, dass die Verwendung gar keiner solchen Klausel die einzige Option ist, sich nicht für Abmahner angreifbar zu machen. Es gibt durchaus Gestaltungen, auf die guten Gewissens zurückgegriffen werden kann.
Beste Grüße
die Redaktion
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vielen Dank für die Frage.
Möchte ein Händler nicht ins Ausland liefern, ist er (derzeit noch) nicht dazu verpflichtet. Individuelle Vereinbarungen, z.B. per E-Mail sind zwar möglich, aber kein Muss.
Viele Grüße!
Die Redaktion
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Kunde aus Frankreich frägt an ob man auch nach Frankreich liefere.
Ist der Wunsch des Kunden zu akzeptieren und begehe ich dadurch einen Abmahngrund ?
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