Abmahnmonitor: Hundefutter, „Ab“-Preise, Liefertermin

Veröffentlicht: 16.10.2017 | Geschrieben von: Yvonne Bachmann | Letzte Aktualisierung: 24.10.2017

Dass ein Online-Shop vollständige und aktuelle Rechtstexte benötigt, ist allen Händlern klar. Aber damit ist die Rechtssicherheit in einem Online-Shop noch nicht gewährleistet. Auch die Hinweise zu den Lieferterminen müssen mitgeteilt, Preise richtig ausgezeichnet und spezielle Kennzeichnungspflichten erfüllt werden.

Hund schläft vor Laptop
© Albina Glisic – shutterstock.com

Wer? DocFutter GmbH (über die Kanzlei Hild & Kollegen)

Wie viel? 1358,86 Euro

Betroffene? Online-Händler von Tierfutterhändlern

Was? Irreführende Werbung, Fehlen von Pflichtangaben

Große Hunde verschlingen Unmengen an Futter. Da kommt es dem Online-Handel gelegen, wenn der Tierliebhaber sein Futter kiloweise nach Hause liefern lassen will. Insgesamt können sich sowohl Fressnapf, Zooplus als auch kleinere Tierfutter-Händler zufrieden mit den letzten Jahren zeigen. Der Handel mit diesen Produkten ist jedoch sehr sensibel.

Händler, die Tierfutter selber herstellen und/oder zum Verkauf anbieten, sollten sich daher mit den Vorschriften, etwa aus dem Lebensmittel-, Bedarfsgegenstände- und Futtermittelgesetzbuch (LFGB) und der EG-Verordnung Nr. 767/2009, vertraut machen. Demnach ist etwa eine Telefonnummer oder ein anderes Kommunikationsmittel anzugeben. Außerdem ist darauf hinzuweisen, ob das Tierfutter ein Einzelfuttermittel, Alleinfuttermittel oder Ergänzungsfuttermittel ist.

 

Wer? Online-Sale-Shop (über die Kanzlei Admody Rechtsanwälte)

Wie viel? 1698,13 Euro

Betroffene? Online-Händler von Elektrozubehör

Was? Lockangebote, u. a.

Ist ein Produkt ein Varianten-Artikel und bereits ab einem Euro erhältlich, ist der Kunde eher geneigt, zu klicken. Insbesondere bei Ebay ist das Einstellen von Varianten samt „Ab“-Preisen gang und gäbe, um so bei der Suche nach dem günstigsten Preis ganz vorn im Ranking zu landen. Doch für diesen Fall ist es erforderlich, dass der Kunde eine Variante des Artikels tatsächlich zu dem „Ab“-Preis erhält. Andernfalls würde er angelockt und dann enttäuscht, ein klassisches Lockangebot. Eine Irreführung kann außerdem vorliegen, wenn unterschiedliche Artikel bei Ebay so zusammen eingestellt werden, dass zwar ein „Ab“-Preis zutreffend ausgepriesen werden kann, die Artikel jedoch an sich nichts miteinander zu tun haben und nur den "Ab"-Preis drücken sollen.

 

Wer? Ido Verband

Wie viel? 232,05 Euro

Betroffene? DaWanda-Händler

Was? Fehlende Lieferzeitangabe

Händler haben die Pflicht, vor einer Bestellung einen verbindlichen Liefertermin oder Lieferzeitraum zu nennen. Der Endkunde muss ohne Schwierigkeiten in der Lage sein, das Ende der Frist zu berechnen und bestimmen zu können. Es ist nicht ausreichend, wenn sich der Unternehmer der Verantwortung entzieht und ungefähre Lieferzeiten angibt. Das ist eine gesetzliche Pflicht, die es zu beachten gilt.

Über die Autorin

Yvonne Bachmann
Yvonne Bachmann Expertin für: IT-Recht

Yvonne ist schon seit Beginn ihrer juristischen Laufbahn mit Leib und Seele im IT-Recht unterwegs. Seit Anfang 2013 ist sie als Volljuristin beim Händlerbund tätig und berät dort hilfesuchende Online-Händler in Rechtsfragen rund um ihren Shop. Genausolange berichtet sie bei uns zu Rechtsthemen, welche die E-Commerce-Branche aufwirbeln. 

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Kommentare  

#1 H.K. 2017-10-18 14:34
Beide Abmahnungen beziehen sich doch aber auf Selbstverständl ichkeiten, die jedem Händler geläufig sein sollten, oder?

Allerdings zeigt die Abmahnung des Online-Sale-Sho p deutlich, wes Geistes Kind die Verfasser sind, denn hier geht's offenbar ums Geld verdienen. Da scheint der eigene Handel wohl eher auf dünnen Beinchen zu stehen. Beim Ido-Verband hingegen belaufgen sich die Kosten in einem Rahmen, der eher als Verwarnungsgeld durchgehen kann. Schließlich hat man ja selbst Schuld, wenn man sich nicht an gesetzliche Vorgaben hält.

Warum aber kann man sich nicht, bei all der gesetzlichen Regelwut und gerade auch vorm Hintergrund des Pflichtlinks zur Schlichtungsste lle, mal darauf einigen, dass sich alle Onlinehändler verpflichtend der Initiative "Fainess im Handel" anschließen müssen.

Ich selbst habe mich auch diesen Regeln unterworfen. Meine Erfahrungen damit: Konkurrenz wegen Verwendung 3 meiner Produktfotos angeschrieben und die Sache war binnen 2 Tagen erledigt. Spart Nerven und die eingesparte Zeit hab ich zum Geldverdienen genutzt.

Das Leben könnte so einfach sein...
Wobei ich darauf wetten könnte, dass es einige Kommentare geben wird, die an den Abmahnern kein gutes Haar lassen, anstatt sich die Frage zu stellen: 'Wer hat denn eigentlich den Fehler gemacht?' ;)
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