Abmahnmonitor: Sandhage, Lieferung „in der Regel“, Reparaturen

Veröffentlicht: 27.11.2017 | Geschrieben von: Yvonne Bachmann | Letzte Aktualisierung: 27.11.2017

Wenn es an die letzten Tage vor Weihnachten geht, interessieren sich Kunden durchaus, ob die Ware nun tatsächlich am Heiligabend eintrifft oder nur „in der Regel“. Der IDO-Verband hat diesen Grund deshalb aktuell – und möglicherweise auch in den kommenden Wochen – auf dem Schirm.

Lieferfrist
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Wer? René Profe (über die Kanzlei Gereon Sandhage)

Wie viel? 413,90 Euro

Betroffene? Händler von Haushaltswaren

Was? Unvollständige Werbung mit Garantien

Eine falsche Werbung mit Garantie ist nichts Neues in unseren Abmahnmonitoren. Doch weil diese Art der Werbung so oft in der Praxis anzutreffen ist, bleiben die Abmahnungen nicht aus. Wer bei seinen Angeboten mit einer “Garantie” wirbt, muss hierbei auch bestimmte Dinge beachten. Zwar handelt es sich hierbei um eine freiwillige zusätzliche Leistung, die Hersteller oder der Verkäufer einräumen. Doch gilt es auch in diesen Fällen, notwendigen Informationspflichten nachzukommen. Die entsprechenden Garantiebedingungen müssen dem Käufer vor und nach Vertragsschluss klar und verständlich zur Verfügung gestellt werden. Geschieht dies nicht, liegt ein Verstoß vor. Der immer wieder auftauchende Gast in unseren Abmahnmonitoren, Rechtsanwalt Sandhage, mahnt nun für seinen Mandanten diese Garantien-Werbung ab.

 

Wer? IDO-Verband

Wie viel? 232,05 Euro

Betroffene? Online-Händler

Was? Lieferfristen mit dem Zusatz „in der Regel“

Der Gesetzgeber hat für den Online-Handel, neben zahlreichen anderen, die gesetzliche Pflicht vorgesehen, dem Kunden einen Termin zu nennen, bis wann er mit der Lieferung der bestellten Produkte rechnen kann. Natürlich bringt die Angabe dem Kunden wenig, wenn sich der Händler mit „Weichmachern“ eine spätere Lieferung vorbehält. Auch der Zusatz „in der Regel“ am Liefertermin bzw. -zeitraum ist zu unkonkret und erfüllt damit nicht die gesetzlichen Anforderungen. Ein Durchschnittskunde muss ohne Schwierigkeiten in der Lage sein, seine Lieferfrist zu berechnen. Nicht konkret angegebene Lieferzeiten würden laut dem Abmahnschreiben im Belieben des Online-Händlers stehen, was unzulässig ist.

 

Wer? Wettbewerbszentrale

Wie viel? 276,50 Euro

Betroffene? Händler, die Handwerksleistungen bewerben

Was? Anbieten von Reparaturleistungen ohne Eintragung in der Handwerksrolle

In vielen Online-Shops werden neben den eigentlichen Produkten auch entsprechende Reparaturleistungen der Geräte angeboten. Das reicht vom iPhone bis hin zur Espressomaschine. Genau diese erweiterte Reparaturdienstleistung bei Kaffee- und Espressomaschinen wurde einem Anbieter nun zum Verhängnis. Er erhielt von der Wettbewerbszentrale ein Schreiben, weil er für diese Handwerksleistung eine Eintragung in die Handwerksrolle benötige. Das selbstständige Betreiben eines Handwerks sei nur statthaft, wenn der Anbieter auch in der Handwerksrolle eingetragen ist.

Über die Autorin

Yvonne Bachmann
Yvonne Bachmann Expertin für: IT-Recht

Yvonne ist schon seit Beginn ihrer juristischen Laufbahn mit Leib und Seele im IT-Recht unterwegs. Seit Anfang 2013 ist sie als Volljuristin beim Händlerbund tätig und berät dort hilfesuchende Online-Händler in Rechtsfragen rund um ihren Shop. Genausolange berichtet sie bei uns zu Rechtsthemen, welche die E-Commerce-Branche aufwirbeln. 

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Kommentare  

#2 Roland Baer 2017-11-29 15:20
Das ein Hr. Sandhage der nachweislich wiederholt mit nicht (oder mehr) existierenden Fa. abemahnte (auch mich versuchte er mit einer toten Fa. vor einigen Jahren abzuzocken - mit haarsträubender Argumentation), zeigt wie pervers die deutsche Justiz nicht nur in Sachen Abmahnung.
Das gleiche gilt für die beiden scheinheiligen Abzockervereine.

Die sind allesamt die besten Wahlhelfer der AFD.
Wenn ich Gauland wäre würde ich denen Weihnachtskarte n als dank für deren Unterstützung.
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#1 Weber-Fachmarkt 2017-11-29 14:15
Wir verschicken viele Artikel in unserem Ebay-Shop wegen ihrer Größe und Gewicht per Warensendung bzw. Büchersendung. Mit der von der Deutschen Post angegebenen Lieferzeiten haut das nie hin. Wir haben deshalb in den betroffenen Artikeln den Zusatz "ACHTUNG: Bitte beachten Sie: Auf Grund der Abmessungen/Gew icht des Artikels versenden wir, wenn Sie nichts anderes angeben, per Warensendung bzw. Maxibrief. Die Deutsche Post hat hierfür eine Regellaufzeit von 8-10 Werktagen angegeben, d.h. unter Umständen (wenn Sie den Einkauf am Wochenende tätigen) können daraus bis zu 14 Tage werden. Sie können den gleichen Artikel gegen einen geringen Aufpreis per Paketdienst DPD oder GLS (je nach Paketgröße) innerhalb 1-2 Werktagen erhalten." angefügt. Die Lieferzeit wird ja unter dem Preis durch Ebay angegeben.
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