Kurz vor der stürmischsten Zeit des Jahres kommt aus der Rechtsanwaltskanzlei Sandhage wieder ein neuer Mandant. In Acht nehmen sollten sich künftig alle Händler vor Haushaltskleingeräten, die mit Garantien für ihre Produkte werben möchten. Was sonst noch abgemahnt wurde? Hier ist der Kurzüberblick.

Calvin Klein
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Wer? Calvin Klein Trademarkt Trust (über die Kanzlei Baker McKenzie)

Wie viel? 2924,90 Euro

Betroffene? Bekleidungs-Händler

Was? Verkauf von Markenfälschungen

Mit seiner Bekleidung liegt das amerikanische Designer-Label Calvin Klein im mittleren Preissegment. Dennoch gibt es am Markt massenhaft gefälschte Produkte, etwa Plagiate der markanten Calvin-Klein-Unterwäsche. Anlässlich eines Testkaufs wurde bei einem abgemahnten Händler festgestellt, dass dieser – wissentlich oder unwissentlich – gefälschte Calvin-Klein-Boxershorts vertrieb. Für Händler von Designer-Produkten ist es daher unerlässlich, sich beim Ankauf deren Echtheit bestätigen zu lassen. Dies kann im Zweifel auch der Markenhersteller selbst tun. So kann im Falle des Kaufs von Plagiaten Rückgriff beim Großhändler bzw. Lieferanten genommen werden.

 

Wer? IDO-Verband

Wie viel? 232,05 Euro

Betroffene? DaWanda-Händler

Was? Fehlende Datenschutzerklärung 

Auch wenn die DSGVO für die meisten noch in weiter Ferne liegt – ab 25. Mai 2018 können die Behörden hohe Bußgelder verhängen, wenn sich Händler nicht an die Datenschutzregeln halten. Ein Bußgeld kann beispielsweise fällig werden, wenn nicht über die Rechte und Pflichten der Betroffenen informiert wird. Datenschutz spielt aber auch jetzt schon eine wichtige Rolle, denn bereits jetzt kann und wird wegen Datenschutzverstößen abgemahnt. Aktuell hat unser Abmahnradar betroffene DaWanda-Händlerinnen und -Händler gefunden, die vom IDO-Verband wegen fehlender Datenschutzhinweise im DaWanda-Shop abgestraft werden.

 

Wer? Erol Salih Bekan (über die Kanzlei Gereon Sandhage)

Wie viel? 413,90 Euro

Betroffene? Händler von Haushaltskleingeräten

Was? Unvollständige Werbung mit Garantien

Weder ist die Werbung mit Garantien etwas Neues in unseren Abmahnmonitoren, noch ist Rechtsanwalt Sandhage Neuland unter den Abmahnanwälten. Umso wichtiger ist es, auf immer wieder auftretende Abmahngründe hinzuweisen. Ein Klassiker ist die Werbung mit Garantien. Wer bei seinen Angeboten mit einer “Garantie” wirbt, muss hierbei auch bestimmte Dinge beachten. Die entsprechenden Garantiebedingungen müssen dem Käufer vor und nach Vertragsschluss klar und verständlich zur Verfügung gestellt werden. Geschieht dies nicht, liegt ein Verstoß vor, der immer wieder Gast in unseren Abmahnmonitoren ist.