Auch wenn Abmahnungen kurz vor den anstehenden Feiertagen – glücklicherweise – etwas weniger werden, konnte unser Abmahnmonititor noch genügend Gründe finden. Weiterlesen sollten jetzt alle Händler, die Dyson-Staubsauger anbieten, Please-Jeans verkaufen oder mit Gesundheitsangaben für Lebensmittel werben.
Wer? Dyson GmbH (über die Kanzlei Alexander Haudan)
Wie viel? --
Betroffene? Staubsauger-Händler
Was? Verwendung von Fotos ohne Erlaubnis
Egal, ob die Fotos vom Hersteller übernommen werden oder ein eigenes professionelles Fotostudio zur Verfügung steht: Auseinandersetzen muss man sich in jedem Fall auch mit der rechtlichen Seite. Ärger wegen urheberrechtlicher Abmahnungen muss nicht sein. Die Dyson-Abmahnung, die uns aktuell vorliegt, zeigt jedoch, dass keinesfalls leichtfertig Fotos vom Hersteller übernommen werden dürfen. Auch sie haben einen Fotografen bzw. Rechteinhaber. Der Verkauf eines bestimmten Markenproduktes berechtigt jedoch keinesfalls, Fotos, beispielsweise Pressefotos des Herstellers, ohne Lizenz oder Erlaubnis zu verwenden. Diesem teuren Trugschluss sollten Händler also nicht unterliegen und sich stets grünes Licht für die Verwendung offizieller Herstellerfotos einholen.
Wer? Denim Deluxe GmbH (über die Kanzlei Bird & Bird LLP)
Wie viel? --
Betroffene? Jeans-Händler
Was? Nachahmung von Jeans-Designs
Die Firma Imperial S.p.A. aus Italien vertreibt Jeans mit einem speziellen Design. Die Modelle zeichnen sich insbesondere dadurch aus, dass der Hosenschlitz auffällige, nicht verdeckte Knöpfe hat und markante Nähte der Jeans ein besonderes Muster ergeben. Imitate dieser Markenjeans sind, wie nicht anders zu erwarten, gesetzeswidrig. Auch Designs dürfen nicht kopiert werden, weil Kunden vom Original ausgehen könnten. Mit den Abmahnungen geht es dem Jeans-Lieferanten vor allem darum, eine Unterlassungserklärung des Abgemahnten zu erhalten. Außerdem sollen die Abgemahnten Auskunft geben, wer ihnen die Imitate verkauft hat.
Wer? Verbraucherzentrale Baden-Württemberg e.V. (über die Kanzlei Schmid & Stillner)
Wie viel? 202,30 Euro
Betroffene? Händler von Lebensmitteln
Was? Verstoß gegen die Health-Claims-Verordnung
Besonders in der kalten Jahreszeit springen Verbraucher auf alle Werbeaussagen an, die sie vor einer dicken Erkältung schützen sollen. Doch da kommt den Händlern und Herstellern die Health-Claims-Verordnung in die Quere. Die europäische Regelung gibt detaillierte Anforderungen für nährwert- und gesundheitsbezogene Angaben über Lebensmittel vor. Dadurch sollen Verbraucher vor falschen Werbeaussagen geschützt werden. Das unbedarfte Übernehmen der Aussagen auf der Verpackung kann Lebensmittelhändler jedoch in ihrer Existenz bedrohen. Spätestens nach einer Abmahnung müssen die falschen oder nicht zugelassenen Gesundheitsaussagen ohnehin entfernt werden.
Kommentar schreiben