Abmahnmonitor: 12 Monate Gewährleistung, Lebensmittel

Veröffentlicht: 16.01.2018 | Geschrieben von: Yvonne Bachmann | Letzte Aktualisierung: 18.08.2022

Manche Online-Händler wollen die Gewährleistung einschränken – die Wettbewerbszentrale mahnt ein solches Vorgehen aber ab. 

Wer? Wettbewerbszentrale

Wie viel? --

Betroffene? Online-Händler

Was? Unzulässige Einschränkung der Gewährleistung

Der Verkäufer haftet bei einem Verkauf von Neuware grundsätzlich zwei Jahre (ab Lieferung) für offensichtliche und versteckte Mängel der Sache. Geht das gekaufte Produkt also nach einigen Monaten kaputt, muss es der Händler reparieren oder neu liefern. Diese gesetzliche Frist von zwei Jahren darf der Händler natürlich nicht zulasten eines Verbrauchers absenken. Nur bei gebrauchten Sachen oder im B2B-Bereich kann die Haftung des Händlers für Mängel abgesenkt werden. Händler, die also die Rechte des Kunden unzulässig einschränken, können unangenehme Post erhalten. Insbesondere die Wettbewerbszentrale kann anonyme Beschwerden erhalten und diesen nachgehen.

 

Wer? Verbraucherschutzverein gegen unlauteren Wettbewerb e. V.

Wie viel? 243,95 Euro

Betroffene? Online-Händler von Lebensmitteln

Was? Unvollständige Kennzeichnung von Lebensmitteln

Die Lebensmittelinformations-Verordnung (LMIV) gilt seit dem 13.12.2014. Mit ihr wurde ein deutlicher Hinweis unter anderem auf Zutaten, Allergene und den Alkoholgehalt eingeführt. Abmahnungen des Verbraucherschutzvereins gegen unlauteren Wettbewerb e. V. hatten jetzt den fehlenden Alkohol-Hinweis in Online-Shops für Likör und Sekt zum Gegenstand. Für Getränke mit einem Alkoholgehalt von mehr als 1,2 Volumenprozent ist die Angabe des vorhandenen Alkoholgehalts in Volumenprozent („Alk.“ Statt „alc“) jedoch Pflicht. Wer den Hinweis online vergisst, kann dafür abgemahnt werden. Alle verpflichtenden Angaben, die bei Lebensmitteln einzuhalten sind, finden Sie hier.

Über die Autorin

Yvonne Bachmann
Yvonne Bachmann Expertin für: IT-Recht

Yvonne ist schon seit Beginn ihrer juristischen Laufbahn mit Leib und Seele im IT-Recht unterwegs. Seit Anfang 2013 ist sie als Volljuristin beim Händlerbund tätig und berät dort hilfesuchende Online-Händler in Rechtsfragen rund um ihren Shop. Genausolange berichtet sie bei uns zu Rechtsthemen, welche die E-Commerce-Branche aufwirbeln. 

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