Abmahnmonitor: Motörhead, falsche Produktfotos, Fußball-Merchandising

Veröffentlicht: 07.02.2018 | Geschrieben von: Yvonne Bachmann | Letzte Aktualisierung: 07.02.2018

Mit der Werbung für Garantien scheinen die Abmahner insbesondere in der letzten Woche eine wahre Goldgrube gefunden zu haben. Außerdem hatten die Abmahner in den letzten Tagen wieder einmal mit Abmahnungen wegen falschen Produktfotos zu kämpfen. Außerdem mussten sich Händler von Band- und Fußball-Merchandising-Artikeln verantworten.

Fußball
© hareluya / Shutterstock.com

Wer? Global Merchandising Services Ltd. (über die Kanzlei Gutsch Schlegel)

Wie viel? 1852,90 Euro

Betroffene? Händler von Motörhead-Merchandising

Was? Unberechtigte Verwendung des Namens „Lemmy“ u. a.

Nicht nur Musikfans werden Lemmy Kilmister, den verstorbenen Frontmann der bekannten Gruppe Motörhead, kennen. Wie nicht anders zu erwarten, wurden nicht nur der Name für den Namen Motörhead und die Logos der Band, sondern auch der Name „Lemmy“ geschützt, und darf für jegliche Merchandising-Produkte nur von autorisierten Lizenznehmern genutzt werden. Die abgemahnten Händler haben Artikel bei Ebay mit dem Bildnis und dem Namen von Lemmy Kilmister vertrieben, ohne die entsprechende Lizenz für die Nutzung zu besitzen. Mit den Abmahnungen geht die Global Merchandising Services Ltd. gegen die unzulässige Verwendung vor.

 

Wer? OS Trading Company UG (über die Kanzlei Jus Direkt)

Wie viel? 1358,86 Euro

Betroffene? Händler von Software-Keys

Was? Irreführende Produktfotos

Detaillierte Produktfotos bringen nicht nur mehr Umsatz durch zufriedene Kunden – sie sind auch rechtlich gesehen ein Muss. Abweichungen zwischen dem Produktfoto und der Produktbeschreibung bilden neben Ärger mit dem Kunden auch ein Abmahnrisiko wegen widersprüchlicher und damit irreführender Angaben. Genau so eine Unstimmigkeit kostete einen Händler von Software-Keys nun mehr als 1300 Euro. Er hatte für seine Keys auf dem Fotos den Karton der Software abgebildet. Der Abmahner hatte darin eine Irreführung gesehen, weil der Kunde eine „echte“ Lieferung samt CD-ROM o. ä. erwarte.

 

Wer? VfL Wolfsburg Fußball GmbH (über Von Appen Jens Legal Rechtsanwälte)

Wie viel? 1531,90 Euro

Betroffene? Verkäufer von Fußball-Merchandising

Was? Verkauf von Produkten mit dem VfL Wolfsburg-Logo ohne Lizenz

Hinter jedem großen Fußballverein steckt schon lange nicht mehr der Gedanke an den Sportsgeist allein. Mit Merchandising-Artikeln werden im Hintergrund Millionen verdient. Wie alle großen Fußballvereine hat sich daher auch der VfL Wolfsburg die Rechte an seinem Vereinsnamen und seinen Logos sichern lassen. Wer Fan-Artikel (z. B. Mützen, Schals, Trikots) ohne Erlaubnis des Fußballklubs mit dem Logo oder dem Schriftzug des Vereins dekoriert, kann sogar richtig Ärger bekommen. Rund 1500 Euro können auf Händler zukommen, die sich beim VfL Wolfsburg nicht die Erlaubnis für die Namensverwendung geholt haben.

Über die Autorin

Yvonne Bachmann
Yvonne Bachmann Expertin für: IT-Recht

Yvonne ist schon seit Beginn ihrer juristischen Laufbahn mit Leib und Seele im IT-Recht unterwegs. Seit Anfang 2013 ist sie als Volljuristin beim Händlerbund tätig und berät dort hilfesuchende Online-Händler in Rechtsfragen rund um ihren Shop. Genausolange berichtet sie bei uns zu Rechtsthemen, welche die E-Commerce-Branche aufwirbeln. 

Sie haben Fragen oder Anregungen?

Kontaktieren Sie Yvonne Bachmann

Schreiben Sie einen Kommentar

Newsletter
Abonnieren
Bleibe stets informiert mit unserem Newsletter.