Obwohl die Online-Streitschlichtung komplett von Händlern und Verbrauchern ignoriert wird, findet die Hinweispflicht darauf großen Anklang bei den Abmahnern. Auch diese Woche haben wir wieder einen Fall gefunden. Zunächst widmen wir uns jedoch dem Namen „TÜV“ und dem unversicherten Versand.
Wer? TÜV Markenverbund e.V.
Wie viel? --
Betroffene? Kfz-Händler und Händler TÜV-relevanter Teile
Was? Werbung mit TÜV-Logo
Was viele nicht wissen: Die Logos und der Begriff „TÜV“ sind eine eingetragene Marke und dürfen daher wie jede andere Marke nur verwendet werden, wenn dafür eine Berechtigung oder Nutzungserlaubnis vorliegt. Möchte man ein Produkt kreieren, beispielsweise ein sog. „TÜV Kit“, darf man die Marke TÜV hierfür nur mit vorheriger Erlaubnis verwenden.
Nicht zu verwechseln ist die Abmahnung mit Fällen, in denen ein TÜV-zertifiziertes Produkt mit diesem Attribut beworben wird. Die Angabe „TÜV-zertifiziert“ kann nur dann abgemahnt werden, wenn beispielsweise bei einem Produkt, bei dem eine TÜV-Prüfung gesetzlich vorgeschrieben ist, mit Selbstverständlichkeiten geworben wird. Bei der Produktwerbung in Verbindung mit der Angabe von TÜV-Zeichen muss immer auch die jeweilige TÜV-Organisation genannt werden.
Wer? IDO-Verband
Wie viel? 232,05 Euro
Betroffene? Ebay- und DaWanda-Händler
Was? Werbung mit unversichertem Versand
Und auch ein alter Bekannter darf in diesem Abmahnmonitor nicht fehlen. So tritt der IDO-Verband immer wieder wegen einer veralteten Widerrufsbelehrung und fehlenden Informationspflichten (z. B. Vertragstextspeicherung, Gewährleistungsrecht) in Erscheinung. Uns wurden Abmahnungen zugeleitet, die die unzulässige Angabe im Shop „unversicherter Versand, versicherter Versand gegen Aufpreis“ oder ähnliche Formulierungen betrafen. Besonders ärgerlich, da die Abmahnungen nicht sein müssen.
Wer? OS-Trading Company UG (über die Kanzlei Jusdirekt)
Wie viel? 1171,67 Euro
Betroffene? Online-Händler von Software und Softwarelizenzen
Was? Hinweis auf die OS-Plattform ohne klickbaren Link
Der Strom an Abmahnungen betreffend den Hinweis zur OS-Plattform reißt immer noch nicht ab. Dass der Hinweis auf der Plattform erfolgen muss, ist unstreitig. Jedoch sind einige Händler immer noch nachlässig und vergessen den Hinweis. Gerügt wird in der Abmahnung ein Verstoß gegen die ODR-Verordnung, aus der die Pflicht zum Hinweis auf die OS-Plattform hervorgeht. Viele Händler haben den Link entweder noch gar nicht oder deren Anklickbarkeit immer noch nicht umgesetzt.
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aber wie üblich keine Antwort.
also ich denke mal - wer andere wegen nichtigkeiten abmahnt - verdient es auf jeden fall - es auch selbst zu "kosten" - und hier wäre ja vielleicht noch ein höherer "Streitwert" anzusetzen ? (keine Ahnung - Ihr seid die Experten)
oder wollt Ihr keine Kollegen abmahnen ?
bei zusendung der Artikel per Email ist dann Werbung mit kostenlosen Versand /Rücknahme nicht genauso irreführend - und wie man auf 101 bis 106 % Kundenzufrieden heit kommt ? - bitte buddelt mal Einstein aus !
zu finden unter euer Lieblingsfirma:
stores.ebay.de/os-trading
also ist das Abmahnfähig ? - dann sagt bescheid
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Es geht in fast allen Fällen um Formfehler, die kein Händler mit Absicht verursacht. Summen von 1000 Euro und mehr sind einfach standard! Es geht dabei nur um die in Aussicht stehende Kohle und nicht um die Abmahnung als solches. Widerlich! So etwas hat nichts mit einer Gesellschaft im miteinander zu tun, kein „Wir“ Gefühl, einfach nichts!
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ZITAT
"Verbrauchern kann man (im Versandhandel) auch keine detaillierten Kenntnisse ihrer Rechte abverlangen. Einem durchschnittlic hen Verbraucher ist nicht allgemein bekannt, dass er im Versandhandel keinerlei Transportrisiko zu tragen hat."
dieselben Gehirnamputiert en dürfen aber eine Regierung /oder die Europa-Fürsten wählen die solche Gesetze beschließen !
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OS-link ist einfach nur widerlich
bei zusendung der Artikel per Email ist dann Werbung mit kostenlosen Versand /Rücknahme nicht genauso irreführend - und wie man auf 101 bis 106 % Kundenzufrieden heit kommt ? - bitte buddelt mal Einstein aus !
zu finden unter euer Lieblingsfirma:
stores.ebay.de/os-trading
also ist das Abmahnfähig ? - dann sagt bescheid
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In der Hoffnung aus der strafbewehrten Unterlassungser klärung Kapital zu schlagen wird abgemahnt ohne Ende.
Auffällig ist das die Abmahnungen sehr oft von den selben Anwälten kommen und auch oft die selben Unternehmen dahinter stecken die Abmahnen.
Und obwohl Abmahnungen der Abmahnung wegen verboten sind, wie auch die Massenabmahnung en macht niemand etwas dagegen.
Der Abmahner hat immer Recht.
Oft sind die Webseiten der abmahnenden Unternehmen selbst nicht Rechtssicher oder im Shop finden sich nur wenige Artikel zu überzogenen Preisen so dass ein Verkauf kaum zu befürchten ist.
Trotz all dieser Hinweise bekommen die Abmahner Recht, gutes Geschäft...
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Da geht also ein seriöser Händlerkollege zu einem Anwalt, legt ihm 1171,67€ hin, um einen nicht klickbaren Link einschl. 1171,67€ einzufordern. Wie krank ist das denn? Wer hat den diesen Schaden berechet? Der Vorsitzende vom babylonischem Irrenhaus etwa, oder was????
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