Abmahnmonitor: Widerrufsbelehrung, Burberry, Fußball-Merchandising

Veröffentlicht: 21.03.2018 | Geschrieben von: Yvonne Bachmann | Letzte Aktualisierung: 21.03.2018

Die Meinungen zum Thema Abmahnungen sind geteilt: Einige Online-Händler finden sich schlicht und ergreifend damit ab, dass sie mit Abmahnungen im E-Commerce leben müssen. Andere suchen die Flucht nach vorn und bereiten sich bestmöglich für den Ernstfall vor. Wer unsere drei nachfolgenden Gründe kennt und bestehende Fehler behebt, hat die Angriffsfläche zumindest verringert.

Burberry
© Casimiro PT / Shutterstock.com

Wer? Walser GmbH (über die Kanzlei Hertin & Partner)

Wie viel? --

Betroffene? Händler von Fahrzeugzubehör

Was? Textilkennzeichnung, Widerrufsbelehrung, Vortäuschen einer Marke 

Es kann zu der oben genannten Abmahnung kommen, wenn Textilartikel ohne die erforderlichen Angaben zum Rohstoffgehalt und der Faserzusammensetzung verkauft werden. Die Angaben sind notwendig in der Artikelbeschreibung und am Produkt selbst. Außerdem wird in der Abmahnung beanstandet, dass der Händler in seiner Widerrufsbelehrung die üblichen Ausschluss- und Erlöschensgründe erwähnt. Damit werde der Verbraucher verwirrt, weil er nicht weiß, ob ihm ein Widerrufsrecht zusteht oder er unter diese Ausschluss- und Erlöschensgründe falle. Ein Abmahngrund, der sicherlich noch einer weiteren Klärung bedarf. 

Zudem wird ein weiterer Grund angespochen, der für viele Händler zutreffen könnte. Konkret geht es um die Angabe „XY, eine Marke der/von Z“. Wird der Eindruck hervorgerufen, dass eine eingetragene Marke vorliegt, dann muss diese auch tatsächlich eingetragen sein. Ansonsten liegt eine Irreführung der Verbraucher vor.

Hinweis: Das hat insbesondere auch bei Amazon Relevanz, wo sich am linken Rand in der Navigationsleiste die Auflistungen der Marken befinden. Sofern die Angabe "von XY" am Artikel als Marke in die Navigation eingezogen wird, dürfen es sich bei der Angabe "von XY" tatsächlich nur um eingetragene Marke handeln, da andernfalls Abmahner auf den Plan gerufen werden könnten, die eine behauptete Marke beanstanden:

Marke Amazon

 

Wer? Burberry Limited (über die Kanzlei CBH Cornelius Bartenbach Haesmann & Partner)

Wie viel? --

Betroffene? Händler von Burberry-Imitaten (z.B. Hemden)

Was? Rechtswidriger Verkauf von Burberry-Hemden

Wer die englische Firma Burberry kennt, weiß, dass sie wie keine zweite mit ihren bekannten Burberry-Check (ein Karo-Muster) für Designer-Schals und Mäntel steht. Auch wenn das Karo-Muster vermeintlich überall zu finden ist – das ganz spezielle Muster ist für die Firma Burberry geschützt. Tücher, Schals und Bekleidung, die das berühmte Muster imitieren, werden rechtswidrig verkauft. Links zu sehen ist das Original und rechts die Fälschung: 

Burberry

Neben einem Vernichtungsanspruch der Nachahmungen dürfte es auch den Lieferanten und Herstellern an den Kragen gehen, über die Auskunft verlangt wird.

 

Wer? SG Dynamo Dresden e.V. (über Von Appen Jens Legal Rechtsanwälte)

Wie viel? 1531,90 Euro

Betroffene? Verkäufer von Fußball-Merchandising

Was? Verkauf von Produkten mit dem SG Dynamo Dresden-Logo ohne Lizenz

Hinter jedem großen Fußballverein steckt schon lange nicht mehr der Gedanke an den Sportsgeist allein. Mit Merchandising-Artikeln werden im Hintergrund Millionen verdient. Wie alle großen Fußballvereine hat sich daher auch Dynamo Dresden die Rechte an seinem Vereinsnamen und seinen Logos sichern lassen. Wer Fan-Artikel (z. B. Mützen, Schals, Trikots) ohne Erlaubnis des Fußballklubs mit dem Logo oder dem Schriftzug des Vereins dekoriert, kann sogar richtig Ärger bekommen. Rund 1.500 Euro können auf Händler zukommen, die sich beim Dynamo Dresden nicht die Erlaubnis für die Namensverwendung geholt haben.

Über die Autorin

Yvonne Bachmann
Yvonne Bachmann Expertin für: IT-Recht

Yvonne ist schon seit Beginn ihrer juristischen Laufbahn mit Leib und Seele im IT-Recht unterwegs. Seit Anfang 2013 ist sie als Volljuristin beim Händlerbund tätig und berät dort hilfesuchende Online-Händler in Rechtsfragen rund um ihren Shop. Genausolange berichtet sie bei uns zu Rechtsthemen, welche die E-Commerce-Branche aufwirbeln. 

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