Wie Dawanda mit einer Strafanzeige gegen IDO-Abmahnungen vorgehen will

Veröffentlicht: 17.04.2018 | Geschrieben von: Yvonne Bachmann | Letzte Aktualisierung: 30.04.2018

Obwohl der Ido Verband nach eigenen Angaben eine Fülle von Leistungsangeboten für einen fairen Wettbewerb zur Verfügung stellt, stößt die rege Abmahntätigkeit vielen Händlern – insbesondere Dawanda-Händlern und Händlerinnen sauer auf. Der Marktplatz selbst sucht nun Gehör bei den Strafverfolgungsbehörden und stellte Strafanzeige bei der Staatsanwaltschaft Köln.

Hinter Gittern
© Kaspars Grinvalds / Shutterstock.com

Ido Verband ohne Herz für Dawanda-Händler

Der Ido Verband ist mit seiner regen Abmahntätigkeit immer wieder Gast auf unserem Informationsportal. Seit Mitte des letzten Jahres trifft es insbesondere Händlerinnen und Händler, die bei Dawanda tätig sind. Die Gründe für die Abmahnungen bei Dawanda sind nicht neu oder Dawanda-spezifisch, sondern beziehen sich auf eine fehlende oder unvollständige Widerrufsbelehrung. Auch fehlende Informationen in den AGB tauchen in den uns vorliegenden Dawanda-Abmahnungen auf.

Dawanda geht gegen Abmahnunwesen vor

Für Dawanda selbst sind die Abmahnungen jedoch nicht mehr hinnehmbar, da sie im Falle der Ido-Abmahnungen „unangemessen und exzessiv“ zum Einsatz kommen. Wie der Online-Marktplatz für Handgemachtes und Unikate Anfang April in einer Pressemitteilung mitteilte, habe man sich zum Ziel gesetzt, den missbräuchlichen Abmahnungen Einhalt zu gebieten. Deshalb habe Dawanda am 16. März 2018 bei der Staatsanwaltschaft Köln mit einer eigenen Strafanzeige beantragt, das Verhalten des IDO einer strafrechtlichen Prüfung zu unterziehen.

Auf Anfrage teilte uns Dawanda mit, dass man besonders bei den Abmahnkosten ansetzen wolle. „Der IDO behauptet, die in Rechnung gestellten Kosten (195,00 € zzgl. MwSt.) würden einen Teil der durch die Abmahnung entstandenen Kosten darstellen. Diese Aussage gilt es jedoch zu überprüfen. Unter Einbeziehung der Anzahl der Mitglieder, der Anzahl der Abmahnungen sowie der geschätzten Ausgaben und Einnahmen des IDO geht unser Anwalt davon aus, dass der tatsächlich auf eine Abmahnung entfallende Kostenbetrag vielfach geringer ist“, so Claudia Helming, Gründerin und Geschäftsführerin von Dawanda.

Tatsächlich haben bereits andere Betroffene die Höhe der Abmahnkosten angegriffen. So hat das Landgericht Leipzig eine Klage des Ido Verbandes auf Erstattung von Abmahnkosten abgewiesen, weil man die Höhe der Abmahnkosten nicht schlüssig begründen konnte (Urteil vom 30.04.2014, Az.: 01 HK O 32/14). Durchgesetzt hat sich das Urteil bei anderen Gerichten jedoch noch nicht, weshalb diese weiterhin in Rechnung gestellt werden. Begünstigt wird dies durch den fliegenden Gerichtsstand, nach dem der Abmahner ein wohlwollendes Gericht wählen kann. Das Landgericht Leipzig wird für den IDO-Verband daher kaum zur Wahl stehen.

Darf der Ido Verband immer noch abmahnen?

Auch, ob der Ido Verband überhaupt (noch) abmahnen darf, wurden wir bereits mehrere Male gefragt und sind der Frage hier schon ausführlich auf den Grund gegangen. Bislang konnte man dem Verband die Berechtigung zur Abmahnung jedoch nie oder nicht vollständig versagen. „Nach unserem Kenntnisstand gab es bisher kein Gerichtsverfahren, in dem die Mitgliederliste als Beweismittel streitig gestellt wurde. Und genau das streben wir in unseren Musterprozessen an“, so Claudia Helming weiter. 

Reform des wettbewerbsrechtlichen Abmahnwesens

Dawanda unterstützt außerdem eine Händlerin in ihrem Vorhaben, eine Reform des wettbewerbsrechtlichen Abmahnwesens herbeizuführen. Auch der Händlerbund hat bereits mehrfach darüber berichtet und seine Leser und Mitglieder zur Zeichnung der Petition ermutigt.

Achtung: Händler, die nun ebenfalls vorhaben, strafrechtlich gegen den Ido Verband vorzugehen, seien jedoch vor voreiligen oder unüberlegten Schritten gewarnt. Betroffene oder Geschädigte können zwar einen Strafantrag erstatten bzw. eine Strafanzeige stellen. Eine vorsätzliche oder leichtfertig erstattete Anzeige kann für sich genommen jedoch ebenfalls als sog. „Falsche Verdächtigung“ strafbar sein, die außerdem zum Schadensersatz führen kann.

Über die Autorin

Yvonne Bachmann
Yvonne Bachmann Expertin für: IT-Recht

Yvonne ist schon seit Beginn ihrer juristischen Laufbahn mit Leib und Seele im IT-Recht unterwegs. Seit Anfang 2013 ist sie als Volljuristin beim Händlerbund tätig und berät dort hilfesuchende Online-Händler in Rechtsfragen rund um ihren Shop. Genausolange berichtet sie bei uns zu Rechtsthemen, welche die E-Commerce-Branche aufwirbeln. 

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Kommentare  

#17 Heidemann 2018-04-23 12:38
Teil 2
Ich verstehe natürlich, dass es ärgerlich und teuer ist, wenn man bei einem Fehler erwischt wird.
Auch in anderen Bereichen des Lebens (Bsp. im Strassenverkehr ) gibt es Leute, die ihr Geld damit verdienen, bei Anderen nach Fehlern zu suchen und abzukassieren. Ist immer wieder ärgerlich, aber scheint oft auch notwendig.
@Peter
""erwischt" - nette Sprachwahl - das setzt ja vorraus das man dies mit Absicht getan oder unterlassen hätte !?
und das es auf anderen Gebieten auch Leute gibt die damit Ihr Geld verdienen - ist dafür ja nun garkeine Entschuldigung ...
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Als Händler habe ich bereits mehrfach andere Händler angeschrieben, um Sie auf offensichtliche Fehler aufmerksam zu machen. Meist waren die dann glücklich und haben sofort reagiert.
Das könnt Ihr ja auch alle so machen. Dann bleiben schon mal weniger Fälle für die Abmahnanwälte....
@Peter
Ja auch das habe ich schon gemacht - oder auch Sie mögen doch endlich mal die richtigen Kategorien wählen - da stösst man leider dann bei vielen auf Ignoranz bis nett ausgedrückt - ablehnende Haltung
- na gut wer sich nicht helfen lassen will .....
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aber ganz zum Schluß noch eine Frage ?
warum muss ich als Kleingewerbetre ibender - überhaupt diesen ganzen Gesetzeswust mitmachen - wem bitteschön sollte ich Konkurrenz machen - warum muss ich einen Anwalt bezahlen müssen - nur um einfachste AGB zu erstellen - würden da nicht "10 Gebote" genügen ?
1. Du sollst Deinen Staat nicht um Steuern prellen
2. Verkaufe nur das ,was Du selber kaufen würdest
3. ..........
??? o.s.ä. - das könnten ja mal paar ""ANWÄLTE"" ausarbeiten !!??
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#16 Heidemann 2018-04-23 12:37
Teil 1
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Also ich verstehe immer noch nicht, wo hier der Rechtsmissbrauc h sein soll. Die Strafanzeige wird -so glaube ich- nie Erfolg haben.
@Peter
Ja ,zum ersten wird es wohl scheitern - es sei denn es gibt mal einen Richter der so angewidert von den Methoden seiner Kollegen ist ,und diesen abzocken /Raubrittertum ein ?Ende? setzt !
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@Heidemann #9
"Profitorientiert... = sehr sehr niedriger Beweggrund" ???
Wirklich? Jeder Händler hier findet sein eigenes Geldverdienen total in Ordnung. Warum sollte der Anwalt nur seine Portokosten berechnen dürfen?
@Peter
also das ist wohl ein schlechter Scherz - dieses Raubrittertum mit der Arbeit eines Händlers gleichzusetzen - da wären wir dann wieder bei der Kriminalisierun g unserer am aussterben befindlichen Spezies (nicht die Globaldespoten gemeint)
also 20-25 Euro pro Aktion - also wenn man schon mal rechnet mit Schriftsatz - 10 Blatt /Großbrief /Drucker usw. sind 5 Euro ohne Einschreiben schon mal gut gerechnet - also bleiben 15-20 Euro pro halbe Stunde ? - also die hätte ich dann sicher "gerne" bezahlt bei entsprechender Aufforderung oder lass es auch 5-10 Euro mehr sein - aber keine 232,- Euro für Text speichern oder nicht !
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@Alle, die meinen, dass der Abmahnanwalt erst Anschreiben sollte:
Ja, das wäre schön. Allerdings macht der dann die Arbeit, für den ein Händler selber einen Anwalt verpflichten sollte. Und zwar umsonst.
Am Besten, er beschreibt nicht nur den Fehler sondern formuliert dann auch gleich eine rechtskonforme Version, oder? Dann schaut er nach einigen Wochen mal wieder vorbei, und erinnert nochmal, falls der Händler es noch nicht geschafft hat...? Auf dem Ponyhof eventuell.
@Peter
na mit Ponyhof oder Forellenbach hat das nicht´s zu tun - auch nicht mit "Heidi" aus den Bergen - ich bin aus dem Berliner Flach- /Hügelland.
aber genau so wie Sie es hier als unmöglich einwerfen ,könnte es laufen - so ähnlich war es auch vor 30 Jahren - nur das Dich dann jemand anrief und sagte so.... oder ..... bevor man eine Abmahnung inszenierte (die gab´s nämlich auch schon damals)
und Sie beschreiben den ""Berufsstand"" schon richtig - nicht Anwalt - sondern Abmahnanwalt - ist dazu eine Spezialausbildu ng erforderlich ?
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#15 Kemper 2018-04-21 13:44
Also was Wunderlich hier am 2018-04-19 12:39 | #12
uns präsentiert und uns auffordert zu unterstützen ist ja unglaublich. Habe ich dann auch gleich gemacht. Ich wusste garnicht, dass es sowas gibt.
Schön wäre wenn der Händlerbund hier ein Software schustert und alle Leutchen die beim Händlerbund sind das automatisiert unterschreiben lässt. Irgend sowas.
Aber nee das geht ja wieder nicht, wegen allen möglichen Datenschutz, rechtlichen Problemen und weil es irgendwelche (meine Meinung) Spinner und ewig gestrigen Staatesspeichel lecker gibt, die - wie hier ja tatsächlich in den Beiträgen zu lesen war - anderer Meinung sind.
Schön wäre es, wenn der Händlerbund wenigstens pauschal in seinen Artikeln pauschal auf diese Art des Protestes mit links zu solchen Seiten wie hier dem von Wunderlich genannten verweisen würde. Das wäre hilfreich und die Kräfte und Mühen würden in die richtige Richtung gelenkt werden.
epetitionen.bundestag.de
und die Nummer 77180 in der Suche oben eingeben
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#14 Peter 2018-04-21 13:39
Also ich verstehe immer noch nicht, wo hier der Rechtsmissbrauc h sein soll. Die Strafanzeige wird -so glaube ich- nie Erfolg haben.

@Heidemann #9
"Profitorientiert... = sehr sehr niedriger Beweggrund" ???
Wirklich? Jeder Händler hier findet sein eigenes Geldverdienen total in Ordnung. Warum sollte der Anwalt nur seine Portokosten berechnen dürfen?

@Alle, die meinen, dass der Abmahnanwalt erst Anschreiben sollte:
Ja, das wäre schön. Allerdings macht der dann die Arbeit, für den ein Händler selber einen Anwalt verpflichten sollte. Und zwar umsonst.
Am Besten, er beschreibt nicht nur den Fehler sondern formuliert dann auch gleich eine rechtskonforme Version, oder? Dann schaut er nach einigen Wochen mal wieder vorbei, und erinnert nochmal, falls der Händler es noch nicht geschafft hat...? Auf dem Ponyhof eventuell.

Ich verstehe natürlich, dass es ärgerlich und teuer ist, wenn man bei einem Fehler erwischt wird.
Auch in anderen Bereichen des Lebens (Bsp. im Strassenverkehr ) gibt es Leute, die ihr Geld damit verdienen, bei Anderen nach Fehlern zu suchen und abzukassieren. Ist immer wieder ärgerlich, aber scheint oft auch notwendig.

Als Händler habe ich bereits mehrfach andere Händler angeschrieben, um Sie auf offensichtliche Fehler aufmerksam zu machen. Meist waren die dann glücklich und haben sofort reagiert.
Das könnt Ihr ja auch alle so machen. Dann bleiben schon mal weniger Fälle für die Abmahnanwälte....

Grüße!
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#13 Petra 2018-04-21 08:58
Natürlich sind viele wegen der Widerrufsberatu ng von Abmahnungen betroffen. Aber das ist dennoch nur ein Teil. Inzwischen wurden Leute abgemahnt, die in einem von mehreren hundert Artikeln einen Fehler in der Textilkennzeich nung haben. Da kann man wohl kaum von einem Wettbewerbsvort eil sprechen. Auch ist längst nicht nur Dawanda betroffen. Andere Plattformen werden genauso abgegrast. Wenn man sich den Diskussionsstra ng unter der Petition anschaut, wird auch klar, dass sich das Problem außerdem durch viele Branchen zieht.

Kein Herz für Dawanda-Verkäuf er? Herz braucht es nicht, es würde genügen, wenn das Mittel der Abmahnung nur noch für das eingesetzt würde, wofür es gedacht ist: Um Kunden zu schützen und für den fairen Wettbewerb. Aktuell werden aber auch kleinste Fehler abgemahnt, die dem Verkäufer keinerlei Vorteil verschaffen. Die Telefonnummer im Widerrufsformul ar ist ein weiteres Beispiel. Am Ende könnte der Kunde ja einen Händler vorziehen, bei dem er das Formular vermeintlich durchs Telefon schicken kann...
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#12 Wunderlich 2018-04-19 14:39
Hallo Leute
bis zum 24.04.2018 läuft noch eine Petition beim Bundestag mit dem Titel: "Unlauterer Wettbewerb - Reform des wettbewerbsrech tlichen Abmahnwesens "

damit sich endlich mal was tut und die Gesetze geändert werden.

wer noch nicht unterzeichnet hat sollte dies schnell tun, denn nur wenn genügend Unterschriften zusammenkommen wird das ganze im Bundestag behandelt

hier der Link:

epetitionen.bundestag.de/.../. ..

wenn der Link nicht funktioniert einfach zu
epetitionen.bundestag.de
und die Nummer 77180 in der Suche oben eingeben
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#11 Eric 2018-04-19 13:50
Sehr interessanter Artikel, vielen Dank dafür. Und ein besonderes Lob für den Disclaimer am Ende des Textes - sehr wichtig, darauf hinzuweisen!
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#10 DeLea 2018-04-19 13:19
Der IDO-Verein ist nur das kleinste Übel.
Die Rechte der Kunden zu sichern, ist eine Sache.
Das sich aber durch Kraft des Gesetzes eine regelrechte Abmahnindustrie in Deutschland entwickelt hat und dadurch gezielt die „Kleinen“ gejagt, die „Big Player“ geschützt werden, ist eine ganz andere Sache.
Wieviele Existenzen kleiner Händler oder junger Unternehmen wurden durch Nichtigkeiten schon bedroht oder vernichtet???
Es ist höchste Zeit solche Gesetze gerecht zu machen, bevor ein noch viel größerer Schaden für Deutschland entsteht.
Aber welcher Anwalt würde sich wohl dafür einsetzen, wenn er gerade durch die bestehende Gesetzgebung profitiert???
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#9 Heidemann 2018-04-19 12:59
Ja Widerruf ist natürlich nicht gerade der beste Aufhänger - tja allerdings wenn ich mich dann im sogenannten Europa umsehe - dann ist diese Regelung anscheinend nur in Deutschland verfolgungswürd ig ?
@Peter & H.K. - auf den ersten Blick mögen Sie ja recht haben was den Widerruf betrifft - andererseits geht´s ja hier um das Profitorientier te Verklagen anderer (also aus sehr sehr niedrigen Beweggründen)
und es sind ja auch nicht nur die kosten der Abmahnung - sondern unterdessen bin ich schon "Glücklicherwei se" in meiner zweiten Runde beim Händlerbund - also hat mich die IDO-Abmahnung wegen sinnloser Vertragstexte (ein Satz oder Wort - wie man will) unterdessen 1000,- Euro gekostet !
und es ist ja auch die Flut von immer wieder neuen Regelungen - da können Sie sich Tage und Nächte um die Ohren schlagen - wenn jedes Gericht was anderes entscheidet - siehe den verfluchten OS-Link - was bleibt natürlich zum Schluß ? - na klar die zahlende Variante.
übrigens eine Woche bei einer "Ermahnung" das etwas fehlt ist zuwenig - und was dann noch besser kommt ,der IDO-Verband sendet seine Abmahnungen als ganz gewöhnlichen Brief - also ich hatte dann noch 3 Tage Zeit auf deren Termin zu antworten.
und selbst dann wenn das alles rechtmäßig wäre - würden ja wohl 20-25 Euro für die unglaubliche Schreibarbeit /Porto auch genügen !?
ausserdem sollte denen vielleicht sowieso mal eine Grenze aufgesetzt werden - höchstens eine Abmahnung pro Tag - dann würden Sie sich wahrscheinlich die wirklich lohnenden Fälle raussuchen ?
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#8 Händlerbund 2018-04-19 11:56
Hallo liebe Händler,

wir als Händlerbund betreuen seit Jahren hunderte vom IDO-Verband abgemahnte Händler und haben in diesem Zuge zusammen mit unseren Mitgliedern bereits unzählige Gerichtsverfahr en geführt.

Bisher konnte vor verschiedenen Gerichten leider keine dauerhafte Versagung der Abmahnlegitimat ion des IDO-Verbandes erreicht werden.

Entsprechend schwer ist es, eine strafrechtlich- relevante Tätigkeit des Verbandes, die eine Strafanzeige rechtfertigen würde, festzustellen. Hinzu kommt, wie bereits im Artikel erklärt, dass eine “leichtfertig erstattete Anzeige” für sich genommen sogar als sog. „Falsche Verdächtigung“ angesehen werden kann und dementsprechend eine Strafe nach sich ziehen könnte.

Das soll nicht heißen, dass wir die Aktivitäten des IDO-Verbandes tatenlos hinnehmen. Wir beobachten die Aktivitäten des IDO-Verbandes genau, prüfen alle Abmahnungen und gehen, wenn möglich, auch erfolgreich dagegen vor.

Wir wollen unsere Mitglieder jedoch in erster Linie durch rechtliche Absicherung vor IDO-Abmahnungen schützen, da wir in derartigen Strafanzeigen leider geringe Erfolgschancen sehen


Viele Grüße
Der Händlerbund
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