Die DSGVO zieht leider in einigen Fällen Abmahnungen nach sich. Aber auch abseits der DSGVO sind bekannte Abmahner unterwegs. Und dies mit Gründen, die Händler tatsächlich kennen müssen.
Wer? Marino (durch die Kanzlei ARIKAN & SAHIN)
Wie viel? 201,71 Euro
Betroffene? Händler allgemein
Was? DSGVO-Verstoß wegen fehlender Belehrung
Dass die Umsetzung der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) nicht ohne Abmahnungen auskommen wird, war wahrscheinlich allen bewusst. Bei dieser derzeit versandten Abmahnung raten wir, die verlangte Zahlung und Unterlassungserklärung nicht ohne rechtliche Prüfung vorzunehmen. Angeführt wird die Nutzung des Trackingstools Google Analytics ohne entsprechende Belehrung in der Datenschutzerklärung. Doch Stichproben zeigten, dass die abgemahnten Händler sehr wohl über die entsprechenden Informationen in ihrer Datenschutzerklärung verfügt haben. Daneben wäre der reine Verstoß in den Informationspflichten bei Vorliegen zwar tatsächlich ein Verstoß gegen die DSGVO, aber dieser kann nicht durch Privatpersonen, sondern nur durch Behörden verfolgt werden. Weiterhin wird es in den Abmahnungen auch unterlassen, aufzuführen, wo konkret der Verstoß begangen wurde. Für Händler mit mehreren Webseiten ist die Abmahnung nicht nachzuvollziehen. Zuletzt stimmt die abzugebende Unterlassungserklärung nicht mit dem Vorwurf überein. Vielmehr soll man sich laut der Erklärung verpflichten, es allgemein zu unterlassen, das Tool Google Analytics zu nutzen. Von der ungeprüften Zahlung wird daher abgeraten, da die Abmahnung unstrukturiert und undifferenziert wirkt. Es wäre in diesen Wochen nicht die erste zweifelhafte Abmahnung zur DSGVO.
Wer? IDO- Verband
Wie viel? 3000 Euro Vertragsstrafe
Betroffene? Händler allgemein
Was? Werbung mit versichertem Versand
Der IDO-Verband ist den meisten Händlern ein Begriff und ein Dorn im Auge, denn seit geraumer Zeit nimmt sich der Verband oftmals Händler einer einzelnen Plattform gezielt vor und spricht große Menge an Abmahnungen aus. Auch wenn der Widerstand gegen den Verband und seine Klagebefugnis wächst, sind die Abmahnungen bis zu einer höchstrichterlichen Entscheidung ernst zu nehmen. Sonst kann es im schlimmsten Fall bei einer Wiederholung des Verstoßes auch zu einer Vertragsstrafe kommen. In diesem Fall wird die Werbung mit versichertem Versand abgemahnt. Dies ist nicht erlaubt, denn hierbei handelt es sich um Werbung mit Selbstverständlichkeiten. Es wird dem Verbraucher suggeriert, er werde vom ohnehin nicht bestehenden Versandrisiko befreit. Daher ist es allen Händler zu raten, Aussage wie „versicherter Versand“ beziehungsweise „unversicherter Versand“ oder ähnliche Formulierungen zu entfernen.
Wer? Wetega UG (durch Sandhage Rechtsanwalt )
Wie viel? 281,30 Euro
Betroffene? Ebay-Händler
Was? Klickbarer OS-Link auf Ebay
Lange nicht mehr im Abmahnmonitor vertreten: Abmahnungen durch den Rechtsanwalt Sandhage. Dieser meldet sich jedoch mit einem Grund zurück, den jeder Händler auf der Plattform Ebay kennen und umsetzen sollte. Hierbei handelt es sich um den sog. OS-Link, den Händler seit dem 09. Januar 2016 vorhalten müssen. Hintergrund dabei ist die Schaffung der alternativen Streitbeilegungsplattform durch die europäische Kommission, die Händler als Botschafter durch die Bereitstellung dem Verbraucher in Erinnerung rufen sollen. Diese Pflicht gilt nicht nur für die eigenen Online-Shops, sondern auch auf Online-Markplätzen. Bis auf das OLG Dresden sind sich die Gerichte in Deutschland einig, dass dieser Link zur Streitbeilegungsplattform auch klickbar sein muss. Händlern müssen daher darauf achten, dass dieser auch als sog. sprechender Link auszugestalten ist.
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