Abmahnmonitor: IDO-Verband, Sandhage und DSGVO

Veröffentlicht: 26.06.2018 | Geschrieben von: Ivan Bremers | Letzte Aktualisierung: 27.06.2018

Die DSGVO bringt leider neue Konsequenzen mit sich. Doch sprengen manche Forderungen wirklich den Rahmen, wenn es um die Höhe der Strafe geht. Was neben der Einhaltung der DSGVO-Vorgaben noch wichtig ist: Die richtige Angabe der Preise sowie eine rechtskonforme Umsetzung der Rechtstexte.

DSGVO mit Schloss vor blauem Hintergrund
© Andreas Berheide – shutterstock.com

Wer? Rechtsanwalt Sandhage

Wie viel? 12.500 Euro

Betroffene? Händler allgemein

Was? DSGVO-Verstoß der Übermittlung ohne SSL-Verschlüsselung

Der oben aufgeführte Betrag ist leider kein Tippfehler. Eine juristische Prüfung wird jedem Händler, der solch ein Schreiben bekommt, sehr zu empfehlen sein. Mit dem uns vorliegenden Schreiben wird das fehlende SSL-Zertifikat eines Kontaktformulars der “unter die Lupe” genommenen Webseite angegriffen. Zugegeben, die SSL-Verschlüsselung ist heutzutage Standard und Händlern, die ihre Webseiten noch nicht verschlüsseln, ist anzuraten, dies dringend nachzuholen. Verstöße dagegen könnten zugleich einen Verstoß gegen die Vorschriften der DSGVO darstellen und unter Umständen eine Schadensersatzpflicht auslösen. Das besondere an diesem Schreiben ist die Geltendmachung von Schmerzensgeld – d. h. des immateriellen Schadens – in Höhe von 12.500,00 Euro.

Begründet wird die Höhe des Schmerzensgeldes mit dem “personal distress” des von einer unverschlüsselten Seite Betroffenen.

Unabhängig davon, dass nicht nur die mit dem Schreiben verlangte Höhe des Schmerzensgeldes zur rechtlichen Prüfung zwingt, sollten Händler in jedem Fall auf die mittlerweile zeitgemäße Verschlüsselung ihrer Webseiten durch SSL achten und ggf. aufrüsten.

Wer? IDO-Verband

Wie viel? 1.500 Euro Vertragsstrafe

Betroffene? Händler allgemein

Was?  Fehlende Angabe von Umsatzsteuer

Der IDO-Verband ist den meisten Händlern ein Begriff und ein Dorn im Auge, denn seit geraumer Zeit nimmt sich der Verband oftmals Händler einer einzelnen Plattform gezielt vor und spricht große Zahlen an Abmahnungen aus. Doch neben den Abmahnungen schreckt der Verband nicht davor zurück, die entsprechende Vertragsstrafe bei wiederholten Verstößen geltend zu machen. In diesem Fall wegen fehlender Angabe der Umsatzsteuer. Online-Händler sollten daher darauf achten, dass sie bei Verkäufen an Verbraucher auch stets anzeigen, dass es sich um einen Bruttopreis (inkl. MwSt.) handelt. Dies erfolgt entweder durch einen Hinweis am Artikel durch “inkl. MwSt” oder durch ein Sternchen “*” mit der entsprechenden gut sichtbaren Erklärung auf derselben Seite. Was viele vergessen: Diese Notwendigkeit gilt auch für Kleinunternehmer.

Wer? Wetega UG (durch Sandhage Rechtsanwalt )

Wie viel? 347,60 Euro

Betroffene? Ebay-Händler

Was? Falsche Widerrufsbelehrung

Etwas gemäßigter in der Höhe der Kosten wird die Abmahnung, wenn es um veraltete oder falsche Rechtstexte geht. Wer als Händler eine Plattform nutzt und dabei als Verkäufer tätig wird, ist verpflichtet, dem Verbraucher entsprechende Rechtstexte zur Verfügung zu stellen – wie zum Beispiel die Widerrufsbelehrung. Diese darf  nicht veraltet oder falsch sein. Dazu zählt die unzutreffende Darstellung von Widerrufsmöglichkeiten nach altem und damit nicht mehr anwendbarem Recht, bei der Frist oder den Ausschlussgründen vom Widerrufsrecht. Verstöße können wettbewerbsrechtlich geahndet werden. Es empfiehlt sich in jedem Fall die Widerrufsbelehrung von spezialisierten Juristen erstellen zu lassen.

Update: In einer früheren Version des Artikels hieß es, dass es sich bei dem DSGVO-Verstoß der Übermittlung ohne SSL-Verschlüsselung um eine Abmahnung gehandelt hat. Es handelt sich um eine Schmerzensgeld-Forderung. Wir haben den Artikel entsprechend geändert.

Kommentare  

#10 S. 2018-07-05 18:43
Mich hätte ja mal interessiert, warum der IDO-Verband mittlerweile 1500€ für fehlende MwSt.-Angabe verlangt...ich musste für gleiches Vergehen 2015 "nur" 250€ zahlen - Kopierpapier & Porto sind jetzt auch nicht so immens gestiegen....
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#9 Thorge 2018-07-05 15:34
Erst gestern eine Abmahnung von Sandhage bekommen bekommen im Auftrag der IOcean UG weil ich angeblich auf Ebay den Link nicht gesetzt hatte zur Online Streitbeilegung in meinen Artikeln.
Ich habe dem dann mal stumpf widersprochen da es in den AGB vorhanden war dort habe ich es nun raus genommen und dafür ins Impressum gesetzt.

Nur meine Sorge beruht nun darauf das es denen eh egal ist und sie ja ganz Locker anscheinend ein Gericht finden welches ihnen ohne weiteres immer Recht gibt
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#8 Rolf Albers 2018-06-30 10:31
Hallo

Sollten wir uns nicht zusammentun um gegen evtl Klagen vorzugehen bzw Protestmassnahm en zu starten??!!
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#7 Justus 2018-06-30 10:14
Das ist wirklich alles sehr erschreckend! Im Anschluss dieser Mitteilung habe ich meine jahrelange Website vom Netz genommen. Ich kann einfach nicht mehr...! Wirklich alles zu krass geworden. Diese Abmahnanwälte finden wirklich immer etwas zum abmahnen. Die Abmahnung wegen Schmerzensgeld schießt den Vogel ab.
12500 Euro zerstört ein kleines Unternehmen...d as erspare ich mir; wir sind solchen Menschen einfach nur ausgesetzt. Sehr sehr traurig...
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#6 Sipahi 2018-06-29 18:19
Also Gestern habe ich nach einer Dashcam gesucht und fand ausschliess nur chin. Händler mit deutschem Standort von denen kein einziger ein Impressum bereitstellt, keine Mehrwertsteuer abführt und auch sonst die Informationen zum DSGVO fehlen.

Wer hier nicht zumindest traurig wird zweifelt zumindest an unserem System was wir hier haben und überlegt sich warum er/sie denn weiterhin so ehrlich sein sollte ...
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#5 H.K. 2018-06-29 17:42
Was regt man sich den künstlich auf? Ein Kontaktformular ohne Verschlüsselung sollte nicht erst seit der DSGVO ein NoGo sein. Insofern hält sich mein Bedauern mit dem Beklagten doch sehr in Grenzen. Ob die Höhe der Forderung gerechtfertigt ist, sei mal dahingestellt; sowas klären dann schon die Richter.
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#4 Nicole Eggerstedt 2018-06-28 10:37
Die WETEGA UG über RA Sandhage hat mich auch schon abgemahnt. Und zwar wegen selbstgemachten Armbanduhren (mit Batterie), die keine Markenuhren waren. Lt. dem neuen Elektrogesetz muss man nämlich jede Uhr mit Batterie, die noch nicht als Marke registriert ist, registrieren lassen. Das heißt, man muss erst mal eine Marke registrieren und dann noch die Uhr selber. Da kommen dann noch jährliche Kosten dazu.
Was sind das für Bestimmungen, das eine kleine Armbanduhr mit Batterie als Elektrogerät gilt und man diese als Händler zurücknehmen muss ? Bei Waschmaschinen usw. kann ich das ja vielleicht noch verstehen... Die EU mit ihren ganzen Bestimmungen und Verpackungslize nzen macht die Wirtschaft und die kleinen Händler kaputt. Wer gewinnt sind mal wieder die großen Firmen und die Anwälte. Ich warte dieses Jahr noch ab und wenn es nicht besser wird, gebe ich den Onlinehandel nach 14 Jahren auf.
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#3 Michaela Zang 2018-06-28 09:03
Wann hört das endlich auf. Das solche Unternehmen sich auf Kosten anderer bereichern müssen ist schon eine Schande. Ich hoffe doch das dem ganzen in naher Zukunft ein Riegel vorgeschoben wird.
Ich finde es wirklich Schade das hier der Gesetzgeber keine Handlung sieht.
Armes Deutschland.... .....
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#2 Roland Bär HV 2018-06-27 16:43
wie lange darf dieser menschlich charakterliche Abschaum IDO und Sandhage abmahnen.
Frau Merkel handeln Sie
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#1 Andy 2018-06-27 15:12
Sandhage und IDO Verband sind doch kriminelle Rechtsmissbrauc her. Das pfeiffen doch die Spatzen von den Dächern, seit Jahren. Wann legt denen mal einer das Erpresser Handwerk!
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