Die GPSR schreibt seit dem 13. Dezember 2024 vor, dass Händler:innen in Online-Angeboten über vorhandene Warn- und Sicherheitshinweise informieren müssen. Das betrifft auch Marktplatz-Angebote. Um eine rechtssichere Umsetzung zu ermöglichen, stellen die Plattformen oft Piktogramme zur Verfügung. Bei Ebay sind es zum Stand des 10. Januars 2025 vier

  • CE-Kennzeichnung
  • Enthält eine Knopfzelle
  • Nicht für Kleinkinder geeignet (0-3)
  • Außerhalb der Reichweite von Kindern aufbewahren.

Besonders von der Verwendung des ersten kann aber nur gewarnt werden.

CE-Zeichen und das Werben mit Selbstverständlichkeiten

Aktuell kursieren wieder Abmahnungen, die das Werben mit dem CE-Zeichen abmahnen. Hintergrund ist der Folgende: Das CE-Zeichen zeigt einfach nur, dass das Produkt den Anforderungen einer spezifischen EU-Richtlinie entspricht und daher überhaupt auf dem EU-Binnenmarkt verkauft werden darf. Es ist also eine gesetzliche Pflicht. Wird dieses „werblich“ verwendet, wird der unzutreffende Eindruck erweckt, dass die Erfüllung einer gesetzlichen Pflicht eine Besonderheit des Angebots darstellt. Werblich meint in diesem Zusammenhang bereits die Erwähnung im Produkttext.

Verwendung des CE-Piktogramms auch nicht notwendig

Aber: Ist es nicht eigentlich ein Paradoxon, dass das CE-Zeichen im Rahmen der GPSR genannt werden soll, dann aber abgemahnt wird? Nein, denn: Vielmehr verlangt die GPSR, dass Produktsicherheits- und Warnhinweise klar angegeben werden. Diese sollen Konsument:innen ermöglichen, sich bereits vor dem Kauf umfassend über mögliche Risiken zu informieren. So wird beispielsweise sichergestellt, dass Verbraucher nicht erst beim In-die-Hand-Nehmen eines Produktes erfahren, dass es für Kinder unter drei Jahren ungeeignet ist.

Das CE-Zeichen bestätigt zwar, dass ein Produkt den geltenden EU-Vorschriften entspricht, die natürlich dafür sorgen sollen, dass das Produkt unterm Strich sicher ist; aber es dient nicht als direkter Sicherheits- oder Warnhinweis für Verbraucher:innen. Sein primärer Zweck ist es, innerhalb des Warenverkehrs zu signalisieren, dass ein Produkt den europäischen Marktstandards genügt und somit verkehrsfähig ist.

Fazit: Piktogramm nicht verwenden

Wer auf Ebay handelt, sollte daher das Piktogramm nicht verwenden. Auch von Erwähnungen im Produkttext sollte abgesehen werden. Dieser Hinweis gilt natürlich nicht nur für Ebay, sondern generell für alle Marktplätze und Online-Shops.

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