In unserer Reihe „Finde den Fehler“ stellen wir typische Fehler in Online-Shops vor, denn der Teufel steckt häufig im Detail.
Sowohl die Health-Claims-Verordnung als auch das Lebensmittelinformationsgesetz stellen Händler:innen von Lebensmitteln vor einige Herausforderungen. Allergene, Werbeaussagen und wichtige Informationen, all das müssen Händler:innen beachten, um keine Abmahnung zu erhalten. In unserem Beispielshop sind der Händlerin gleich zwei Fehler unterlaufen.
Mangelnde Allergen-Kennzeichnung
Die Lebensmittelinformationsverordnung bestimmt, welche Informationen beim Verkauf von Lebensmitteln bereitgestellt werden müssen. Neben der Angabe der Zutaten müssen auch die Allergene im Online-Shop gesondert hervorgehoben werden. In der Regel werden diese in der Zutatenliste fett gedruckt.
In unserem Beispielshop ist in der Zutatenliste aufgeführt, dass Sahne enthalten ist, die Milch enthält, welche als Allergen zählt. Allerdings wurde dies nicht gesondert hervorgehoben. Zudem steht an einer anderen Stelle, dass das Produkt vegan und laktosefrei sei. Eine von beiden Angaben kann nicht der Wahrheit entsprechen, somit handelt es sich um eine Irreführung und kann abgemahnt werden.
Verstoß gegen die Health-Claims-Verordnung
Auf der zweiten Produktseite wird damit geworben, dass das Produkt das Immunsystem stärkt. Gesundheitsbezogene Werbeaussagen sind nur erlaubt, wenn sie den Vorgaben der Health-Claims-Verordnung entsprechen.
Eine Angabe, dass ein Produkt sich positiv auf das Immunsystem auswirkt, ist nur dann erlaubt, wenn sich die Angabe auf ein Vitamin, Mineralstoff oder einen bestimmten Inhaltsstoff bezieht. Allerdings darf sich die Aussage nicht pauschal auf das gesamte Produkt beziehen. Hier wurden die Vorgaben der Health-Claims-Verordnung nicht eingehalten, da eine pauschale Aussage getroffen wurde, die sich auf das gesamte Produkt bezieht.
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