Wie das Pfand von Getränkeflaschen einzupreisen ist, darüber herrschte lange Zeit Unklarheit. Im vergangenen Jahr entschied der EuGH jedoch, dass das Pfand nicht zum Verkaufspreis gehört und einzeln ausgewiesen werden muss. Das gilt auch im Online-Handel. Wichtig ist, dass die Produkte dann aber auch eindeutig als pfandpflichtig gekennzeichnet werden. Wer die Pfandpflicht umgeht, muss mit einer Abmahnung rechnen.
Außerdem hat es der Verband Sozialer Wettbewerb wieder auf unzulässige Werbeaussagen bei Nahrungsergänzungsmitteln abgesehen und 3D-Drucke müssen ausdrücklich von Markenwaren unterschieden werden.
Kein Pfand erhoben
Wer mahnt ab? Verein gegen Unwesen in Handel & Gewerbe Köln e.V. (VGU)
Wie viel? 270,00 Euro
Wer ist betroffen? Online-Händler:innen von Getränkeflaschen
Der VGU hat wieder einen Verstoß gegen die Lebensmittelinformationsverordnung (LMIV) entdeckt und eine Amazon-Händlerin abgemahnt. Grund dafür war die fehlende Angabe des Flaschenpfands innerhalb des Online-Angebots. So muss bei Einweggetränkeverpackungen, wie den verkauften Wasserflaschen, nach dem Verpackungsgesetz Pfand erhoben und dieser Umstand auch deutlich lesbar und an gut sichtbarer Stelle als pfandpflichtig gekennzeichnet werden. Die betroffene Händlerin habe die Getränkeflaschen aber weder als pfandpflichtig gekennzeichnet, noch habe sie überhaupt das Pfand erhoben. Damit sei die Werbung als irreführend einzustufen und abzumahnen.
Falsche Versprechungen
Wer mahnt ab? Verband Sozialer Wettbewerb e.V.
Wie viel? 357,00 Euro
Wer ist betroffen? Online-Händler:innen von Nahrungsergänzungsmitteln
Wie wir bereits berichteten, mahnt der Verband Sozialer Wettbewerb (VSW) gerade gehäuft Händlerinnen und Händler besonders im Bereich Textilkennzeichnungspflichten ab. Aber auch bei fehlenden oder falschen Lebensmittelinformationen bleibt der Verband sich treu, wie eine uns aktuell vorliegende Abmahnung zeigt. Denn besonders beim Verkauf von Nahrungsergänzungsmitteln lauert stets die Gefahr, unlautere Werbeaussagen zu verwenden und im Anschluss dafür eine Abmahnung zu kassieren.
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