Das Widerrufsrecht der Verbraucher:innen bei Online-Käufen gehört zu den zentralen Verbraucherrechten. Für Händlerinnen und Händler kann es allerdings viel Arbeit und Frust mit sich bringen, da widerrufene Verträge mit einem größeren Aufwand verbunden sind. Darüber hinaus birgt das Widerrufsrecht und die damit einhergehenden rechtlichen Anforderungen eine große Abmahngefahr, die wiederum hohe Kosten verursachen kann. Wir haben die fünf häufigsten Abmahngründe rund um das Widerrufsrecht zusammengetragen und erklären, wie Händler:innen Abmahnungen vermeiden können.
Die Belehrung: veraltet, verkehrt, verschwunden
Um die Kundschaft über das bestehende Widerrufsrecht zu informieren, ist eine Widerrufsbelehrung unabdingbar. Händlerinnen und Händler haben die Möglichkeit, die amtliche Widerrufsbelehrung zu nutzen, um fehlerhafte Belehrungen zu vermeiden. Dennoch können sich zahlreiche Fehler einschleichen. Das beginnt schon damit, dass die Belehrung veraltet und damit nicht auf dem aktuellen rechtlichen Stand sein kann. Widerrufsbelehrungen können darüber hinaus auch falsche Informationen enthalten, wenn der Rechtstext etwa wild aus dem Internet selbst zusammengebastelt wird. Fehlt die Belehrung ganz, sind die Konkurrenz oder Verbände oft nicht weit, um umgehend eine Abmahnung auszusprechen.
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