Aktuell liegen uns mehrere Abmahnungen vor, die nicht nur Amazons Regeln, sondern auch das Wettbewerbsrecht berühren. Die Strategie, um Mitbewerber von einem Preiswettbewerb auszuschließen, ist das Bilden von Sets.
Der Vorwurf: Manipulation durch geschickte Bundle-Bildung
In den Abmahnungen wird den Händlern eine „trickreiche Strategie“ vorgeworfen. Der konkrete Fall betrifft ein Produkt-Bundle aus mehreren Packungen, beispielsweise Würzsoßen oder Marken-Pfefferminzdragees, teilweise ergänzt durch eine wertlose Zugabe wie eine Postkarte. Die Händler hätten das Bundle unter einer eigenen Marke und einer eigenständigen ASIN (Amazon Standard Identification Number) eingestellt, obwohl sie lediglich Wiederverkäufer und nicht die Markeninhaber sind.
Dieses Vorgehen sei darauf ausgelegt, die Konkurrenz auszuschließen, heißt es in der Abmahnung. Mitbewerber, die das gleiche Markenprodukt verkaufen möchten, können sich nicht an diese ASIN „anhängen“, da das Angebot aufgrund der hinzugefügten Postkarte und der Eigenmarke als einzigartig gilt. Dadurch wird der Wettbewerb effektiv unterbunden, was jedoch in mehrfacher Hinsicht problematisch ist.
Unzulässige Tricks: Verstöße gegen Amazon-Richtlinien und Wettbewerbsrecht
Der Anbieter solcher Sets macht sich in mehrerlei Hinsicht schuldig. Das Angebot suggeriert, dass der Händler der Markeninhaber oder Hersteller des Lebensmittels sei, was irreführend ist. Amazon untersagt zudem das Anbieten von Produkten unter einer Eigenmarke, wenn der Anbieter nicht der Markeninhaber ist. Die Strategie zielt außerdem darauf ab, Mitbewerber auszuschließen, was gegen das Wettbewerbsrecht verstößt.
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im vorliegenden Fall geht es darum, dass der Händler die Ware, deren Hersteller er nicht war, unter einer Eigenmarke vertrieb. An die durch die Eigenmarke generierte ASIN konnten sich nun wiederum andere Händler nicht anhängen.
Das Problem besteht vor allem auf Amazon, durch die Einzigartigkeit der ASINs und dem bestehenden Verbot von Doppellistungen.
Gruß, die Redaktion
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