Unter Händlerinnen und Händlern zeigten sich in der Vergangenheit immer wieder Unsicherheiten bezüglich der Verwendung der CE-Kennzeichnung. Und auch aktuell gibt es offenbar eine erhöhte Rate an Abmahnungen, die wohl zum Teil auf einen voreingestellten CE-Hinweis bei Ebay zurückzuführen ist. Hier gilt aktuell dringender Handlungsbedarf!
Das müssen Händler nun tun
Nach Informationen der Rechtsexpertinnen und -experten des Händlerbundes geht es konkret um eine voreingestellte Produktmaske, die Ebay im System für die Produktbeschreibungen vorgibt. Darin enthalten ist der Hinweis „CE-geprüft“. Da dieser Hinweis juristisch als rechtswidrig betrachtet werden muss, sind Händlerinnen und Händler des Marktplatzes dringend angehalten, diesen Hinweis zu löschen.
Warum kann die CE-Kennzeichnung zum Problem werden?
Das Problem rund um die CE-Kennzeichnung dürfte sich gerade mit Blick auf die Produktsicherheitsverordnung (GPSR) verschärft haben, denn diese hat mit Inkrafttreten im Dezember 2024 zahlreiche neue rechtliche Regelungen mit sich gebracht. Viele Seller sind anscheinend unsicher, welche sicherheitsrelevanten Hinweise sie verwenden sollen oder dürfen und welche nicht.
Grundsätzlich gilt: Wer Waren in der EU verkauft, kommt um das CE-Kennzeichen nicht herum. Es ist innerhalb der Europäischen Union Pflicht und zeigt an, dass ein Produkt die Vorschriften der EU-Richtlinien erfüllt und den Anforderungen bezüglich Sicherheit, Gesundheit und Umweltaspekten entspricht. Es handelt sich hierbei um eine Selbstverpflichtungserklärung des Herstellers und nicht um ein Güte- oder Qualitätssiegel, das den Produkten beispielsweise eine hochwertige Verarbeitung bescheinigt.
Und hier liegt die Krux: Da das CE-Kennzeichen innerhalb der EU Pflicht ist, darf mit ihm nicht geworben werden. Verbraucherinnen und Verbraucher könnten dann nämlich auf die Idee kommen, dass es sich um eine Besonderheit oder eine spezielle Eigenheit bei entsprechenden Produkten handelt und das ist es eben nicht.
Daher wäre ein Bewerben des CE-Kennzeichens in den Angeboten – und sogar die reine Nennung in den Produkttexten – eine Werbung mit Selbstverständlichkeiten, die wiederum abgemahnt werden kann. Der entsprechende Hinweis, der im System von Ebay voreingestellt ist, sollte daher dringend entfernt werden.
Auch Piktogramm bei Ebay sollte nicht genutzt werden
Neben dem neuen Abmahnrisiko, das offenbar durch die voreingestellte Ebay-Maske existiert, gab es im Diskussionsforum des Online-Marktplatzes in jüngster Zeit erneut offene Fragen rund um das CE-Piktogramm, das ihnen im System zur Verfügung steht. Dieses Piktogramm bietet Ebay seinen Händlerinnen und Händlern für die Einbindung in den Produktbeschreibungen. Ergänzend gibt es auch andere Piktogramme, wie etwa „Nicht für Kleinkinder geeignet (0-3)“ oder auch „Außerhalb der Reichweite von Kindern aufbewahren“.
Da das Piktogramm von Ebay ganz offiziell angeboten wird, könnten Seller entsprechend glauben, dass die Einbindung unproblematisch ist. Doch das ist sie eben aus den genannten Gründen nicht.
Spätestens die jüngsten Abmahnungen sollten Seller zum Anlass nehmen, ihre Angebote auf die Nutzung einer CE-Kennzeichnung zu überprüfen und bei Bedarf anzupassen. Dies gilt natürlich nicht nur für die Produkte bei Ebay, sondern auch auf anderen Online-Marktplätzen, in hauseigenen Online-Shops oder auf sonstigen Vertriebsplattformen.
Übrigens: Verbreitete Irrtümer rund um das CE-Kennzeichen haben wir an dieser Stelle zusammengefasst.
Hinweis der Redaktion: Der Beitrag wurde nach Veröffentlichung um weitere Hinweise und Details zu CE-basierten Abmahnungen ergänzt.
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