Achtung, Abmahngefahr! Ebay-Händler müssen CE-Hinweis abändern!

Veröffentlicht: 28.04.2025
imgAktualisierung: 28.04.2025
Geschrieben von: Tina Plewinski
Lesezeit: ca. 3 Min.
28.04.2025
img 28.04.2025
ca. 3 Min.
Paket mit dem Logo des Online-Marktplatzes Ebay auf einem weiteren Paket
claudiodivizia / Depositphotos.com
Immer wieder brachte die CE-Kennzeichnung Online-Sellern eine Abmahnung ein. Gerade aktuell ist Vorsicht geboten!


Unter Händlerinnen und Händlern zeigten sich in der Vergangenheit immer wieder Unsicherheiten bezüglich der Verwendung der CE-Kennzeichnung. Und auch aktuell gibt es offenbar eine erhöhte Rate an Abmahnungen, die wohl zum Teil auf einen voreingestellten CE-Hinweis bei Ebay zurückzuführen ist. Hier gilt aktuell dringender Handlungsbedarf!

Das müssen Händler nun tun

Nach Informationen der Rechtsexpertinnen und -experten des Händlerbundes geht es konkret um eine voreingestellte Produktmaske, die Ebay im System für die Produktbeschreibungen vorgibt. Darin enthalten ist der Hinweis „CE-geprüft“. Da dieser Hinweis juristisch als rechtswidrig betrachtet werden muss, sind Händlerinnen und Händler des Marktplatzes dringend angehalten, diesen Hinweis zu löschen.

Warum kann die CE-Kennzeichnung zum Problem werden?

Das Problem rund um die CE-Kennzeichnung dürfte sich gerade mit Blick auf die Produktsicherheitsverordnung (GPSR) verschärft haben, denn diese hat mit Inkrafttreten im Dezember 2024 zahlreiche neue rechtliche Regelungen mit sich gebracht. Viele Seller sind anscheinend unsicher, welche sicherheitsrelevanten Hinweise sie verwenden sollen oder dürfen und welche nicht. 

Grundsätzlich gilt: Wer Waren in der EU verkauft, kommt um das CE-Kennzeichen nicht herum. Es ist innerhalb der Europäischen Union Pflicht und zeigt an, dass ein Produkt die Vorschriften der EU-Richtlinien erfüllt und den Anforderungen bezüglich Sicherheit, Gesundheit und Umweltaspekten entspricht. Es handelt sich hierbei um eine Selbstverpflichtungserklärung des Herstellers und nicht um ein Güte- oder Qualitätssiegel, das den Produkten beispielsweise eine hochwertige Verarbeitung bescheinigt. 

Und hier liegt die Krux: Da das CE-Kennzeichen innerhalb der EU Pflicht ist, darf mit ihm nicht geworben werden. Verbraucherinnen und Verbraucher könnten dann nämlich auf die Idee kommen, dass es sich um eine Besonderheit oder eine spezielle Eigenheit bei entsprechenden Produkten handelt und das ist es eben nicht. 

Daher wäre ein Bewerben des CE-Kennzeichens in den Angeboten – und sogar die reine Nennung in den Produkttexten – eine Werbung mit Selbstverständlichkeiten, die wiederum abgemahnt werden kann. Der entsprechende Hinweis, der im System von Ebay voreingestellt ist, sollte daher dringend entfernt werden.
 

Auch Piktogramm bei Ebay sollte nicht genutzt werden

Neben dem neuen Abmahnrisiko, das offenbar durch die voreingestellte Ebay-Maske existiert, gab es im Diskussionsforum des Online-Marktplatzes in jüngster Zeit erneut offene Fragen rund um das CE-Piktogramm, das ihnen im System zur Verfügung steht. Dieses Piktogramm bietet Ebay seinen Händlerinnen und Händlern für die Einbindung in den Produktbeschreibungen. Ergänzend gibt es auch andere Piktogramme, wie etwa „Nicht für Kleinkinder geeignet (0-3)“ oder auch „Außerhalb der Reichweite von Kindern aufbewahren“. 

Da das Piktogramm von Ebay ganz offiziell angeboten wird, könnten Seller entsprechend glauben, dass die Einbindung unproblematisch ist. Doch das ist sie eben aus den genannten Gründen nicht.

Spätestens die jüngsten Abmahnungen sollten Seller zum Anlass nehmen, ihre Angebote auf die Nutzung einer CE-Kennzeichnung zu überprüfen und bei Bedarf anzupassen. Dies gilt natürlich nicht nur für die Produkte bei Ebay, sondern auch auf anderen Online-Marktplätzen, in hauseigenen Online-Shops oder auf sonstigen Vertriebsplattformen.

Übrigens: Verbreitete Irrtümer rund um das CE-Kennzeichen haben wir an dieser Stelle zusammengefasst.

Hinweis der Redaktion: Der Beitrag wurde nach Veröffentlichung um weitere Hinweise und Details zu CE-basierten Abmahnungen ergänzt.

Veröffentlicht: 28.04.2025
img Letzte Aktualisierung: 28.04.2025
Lesezeit: ca. 3 Min.
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Tina Plewinski

Tina Plewinski

Expertin für Amazon

KOMMENTARE
10 Kommentare
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cf
06.05.2025

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Man lasse sich das mal auf der Zunge zergehen: Ein vorgeschriebenes Kennzeichen darf nicht im Produktangebot vermerkt sein, weil jemand glauben könnte, es wäre etwas Besonderes... WHAT? Wenn es vorgeschrieben ist, dann sollte es doch jeder kennen (es dient ja schließlich der Verbraucherinformation) und somit kann es auch niemand als Besonderheit auffassen. Wir müssen ja auch über die Widerrufsmöglichkeit informieren obwohl dieses eine rechtliche Vorgabe ist - der Logik folgend dürfte die Information zum Widerruf dann auch nirgends im Shop angezeigt werden, da es ja auch eine Hervorhebung einer Selbstverständlichkeit ist. Der geneigte Koch würde fragen: Welches Schweindl hätten´s gerne?
Doe
29.04.2025

Antworten

Amazon macht von den Produktverpackungen selber im FBA Lager Bilder von der Verpackung, wo das CE Zeichen gedruckt ist und lädt diese als Produktsicherheitsbilder hoch. Soll man jetzt die Bilder wieder löschen und auf Fälle/Verwarnungen vom Verkäuferservice warten und ASIN Sperre riskieren aus Angst vor Abmahnvereinen? Was ist der Unterschied ob ein Bild von der Verpackung hochgeladen wurde mit korrektem CE Zeichen (was auch Pflicht ist) oder Piktogramm von eBay?
Redaktion
30.04.2025
Hallo Doe, sehr gute Frage. Tatsächlich könnte auch die Darstellung auf Amazon problematisch sein. Allerdings gibts es einen entscheidenden Unterschied: Es handelt sich um Fotos von der Verpackung und ist selten das einzige Zeichen. Meistens sind dort auch beispielsweise Altershinweise mit abgebildet. Mit den besten Grüßen die Redaktion
Jirka
29.04.2025

Antworten

wo kommt eine vorgegebene CE Kennzeichnung beim einstellen bei ebay? ich kann nichts sehen. Bei mir geht es um Spielzeug.
Mona
29.04.2025

Antworten

Leider gibt es noch keine Antwort, ist für mich auch sehr wichtig: Kann das Piktogramm, wie etwa „Nicht für Kleinkinder geeignet (0-3)“ oder auch „Außerhalb der Reichweite von Kindern aufbewahren“. genutzt werden oder nicht?
Redaktion
29.04.2025
Hallo, ja, diese Piktogramme können genutzt werden. Diese sind tatsächlich auch notwendig, um den Informationspflichten nachzukommen. Mit den besten Grüßen die Redaktion
Baumgartner
29.04.2025

Antworten

Wo bitte steht bei dem von ebay vorgegebenen CE Zeichen "CE geprüft"??
Andree
29.04.2025

Antworten

Kompletter bürokratischer Blödsinn, das CE Zeichen ist ja eben Pflicht. GSPR ist auch keine Werbung sondern Produktsicherheitsverordnung. Das ein CE-Zeichen, als Zeichen der Produktsicherheit nicht angegeben werden darf und hier als Werbung gilt zeigt wie absolut neben der Spur das ist.
Neuland
29.04.2025

Antworten

Frage: Kann das Piktogramm, wie etwa „Nicht für Kleinkinder geeignet (0-3)“ oder auch „Außerhalb der Reichweite von Kindern aufbewahren“. genutzt werden oder nicht?
Redaktion
29.04.2025
Hallo, ja, diese Piktogramme können genutzt werden. Diese sind tatsächlich auch notwendig, um den Informationspflichten nachzukommen. Mit den besten Grüßen die Redaktion