Ebay-Händler geben Entwarnung: Abmahnrisiko beendet (Update)

Veröffentlicht: 05.03.2025
imgAktualisierung: 06.03.2025
Geschrieben von: Tina Plewinski
Lesezeit: ca. 3 Min.
05.03.2025
img 06.03.2025
ca. 3 Min.
Tablet liegt auf einem Schreibtisch und zeigt das Logo des Online-Marktplatzes Ebay
zurijeta / Depositphotos.com
Der Systemfehler auf Ebays Online-Marktplatz ist offenbar behoben. Dieser hatte Seller zuvor in Alarmbereitschaft versetzt.


Update vom 06.03.2025

Fast zwei Wochen lang sorgte ein Fehler im Ebay-System für Aufregung: Auf den Produktseiten des Marktplatzes wurden Informationen im Impressum nicht vollständig bzw. fehlerhaft ausgespielt. Da es sich hierbei um Pflichtinformationen handelte, äußerten Händlerinnen und Händler Sorgen um ein erhöhtes Abmahnrisiko.

Nun konnte Ebay das Problem offenbar beheben: Im Diskussionsforum meldeten betroffene Seller in der Nacht von Mittwoch zu Donnerstag, dass bei ihnen alle Daten wieder vollständig sichtbar seien. Ähnliche Wortmeldungen erreichten die OHN-Redaktion über die sozialen Medien sowie die Kommentarspalten.

Von Ebay selbst gab es im Diskussionsverlauf noch keine offizielle Bestätigung zur Behebung des Fehlers. Zuvor hatte sich das Marktplatz-Team bemüht, die Daten bei einzelnen Betroffenen nach Hinweis einzuspielen. Bei rechtlichen Unsicherheiten wurde zudem empfohlen, eine Rechtsberatung in Anspruch zu nehmen.

So berichtete OHN zuvor

Abmahngefahr wegen Systemfehler: Ebay rät zu Rechtsberatung

Händlerinnen und Händler, die über Ebay Waren vertreiben, sind derzeit mit einem erhöhten Abmahnrisiko konfrontiert. Schuld ist offenbar ein Fehler im System, der dazu führt, dass auf den Produktseiten nicht alle verpflichtenden Angaben angezeigt werden – konkret geht es hier um die Adresse im Impressum.

Über das offizielle Diskussionsforum hatten sich in den vergangenen Tagen zahlreiche betroffene Seller zu Wort gemeldet und um Hilfe gebeten. Ebay selbst ist derzeit bemüht, das Problem auf dem Marktplatz zu lösen, konnte allerdings bis dato noch keine Entwarnung geben. Das Community-Team hat die einzelnen Fälle und Meldungen an das Technik-Team weitergeleitet und wird dies nach eigenen Aussagen auch bei künftigen Meldungen tun.

„Wir beobachten die Entwicklungen sehr genau und haben euch zeitnahe nach euren Meldungen hier in das weiterhin offene IT-Ticket eingetragen - Danke dafür!“, heißt es aus den Reihen des Ebay-Teams.

Ebay nimmt keine Rechtsberatung vor

Weil durch die fehlerhafte Anzeige auf den Ebay-Produktseiten auch rechtliche Konsequenzen in Form von Abmahnungen drohen, ist die Nachfrage nach einer schnellen Lösung groß. Rechtliche Einschätzungen oder Hilfe bei potenziellen Abmahnungen könne Ebay betroffenen Händlerinnen und Händlern jedoch nicht bereitstellen.

„Ebay wird gegenüber Dritten nicht für euch aktiv und darf zudem keine Rechtsberatung erteilen“, heißt es vonseiten des Community-Teams weiter. „Daher empfehlen wir, bei Unsicherheit in dieser Situation rechtlichen Rat einzuholen oder eine Rechtsanwältin/einen Rechtsanwalt zu kontaktieren.“

Fehler: Wo liegt er und wie lässt er sich lösen?

Der Anzeigefehler bezieht sich auf Pflicht-Informationen im Impressum. Zwar wird das Impressum wie gewohnt angezeigt, wenn man dieses über das Händler-Profil aufruft, auf den einzelnen Produktseiten jedoch wird es falsch ausgespielt. Klickt man auf einer Produktseite im Bereich „Rechtliche Informationen des Verkäufers“ auf „Kontaktinformationen des Verkäufers“ öffnet sich ein Pop-up-Fenster, in dem die Seller-relevanten Details erscheinen sollten. Stattdessen wird unter dem Stichpunkt „Adresse“ bei betroffenen Händlerinnen und Händlern lediglich der Hinweis „Germany“ ausgespielt.

In der Diskussion bieten Seller auch gegenseitige Hilfe an. So finden sich etwa Tipps, wie Betroffene auf den Systemfehler reagieren könnten, um eine Abmahngefahr zu umgehen. So rät ein Händler beispielsweise dazu, im Bereich „Rechtliche Bestimmungen“ unter „Hinweise des Verkäufers“ einfach die Impressums-Daten separat nochmals als Link zu hinterlegen. 

Alternativ wird die Maßnahme empfohlen, einen Hinweis in die Produktseiten einzubauen, dass sich das Impressum auch in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen findet. Dieser Hinweis könne etwa unter „Rechtliche Informationen des Verkäufers“ in „Zusätzliche Angaben“ eingebaut werden. In diesem Bereich ist es dann zudem möglich, die AGB direkt zu verlinken.

Diese Schritte können nach Ansicht unserer Rechtsexperten zwar durchaus eine Abmahngefahr verringern, sollten allerdings nur als Übergangsmaßnahme betrachtet werden. Wir haben Ebay zum Thema angefragt und werden weiter berichten, sobald es Neuigkeiten gibt.

Hinweis: Der Beitrag wurde nach Veröffentlichung um ein Update zur Fehlerbehebung ergänzt.

Artikelbild: http://www.depositphotos.com

Veröffentlicht: 05.03.2025
img Letzte Aktualisierung: 06.03.2025
Lesezeit: ca. 3 Min.
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Tina Plewinski

Tina Plewinski

Expertin für Amazon

KOMMENTARE
10 Kommentare
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MiRa
06.03.2025

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Wir fassen zusammen: Wir zahlen unverschämte ~12% vom Gesamtumsatz inkl. Versand + monatlich 70€ für den Shop und ebay schafft es nicht rechtliche Informationen die vom VK bereitgestellt worden einzublenden, sondern verweist an einen RA, der natürlich an der Situation auch nichts ändern kann? m.E. handelt es sich hier um eine schwere Pflichtverletzung seitens ebay, auch wenn deren AGB sicherlich so ausgelegt ist, dass du für die 70€ im Monat keine garantierte Gegenleistung erwarten kannst.
Desireé
06.03.2025

Antworten

Der Fehler bei ebay scheint behoben zu sein.
Robert
06.03.2025

Antworten

Mittlerweile scheint Ebay das Problem gelöst zu haben. Bei mir erscheinen nun wieder alle Pflichtangaben und nicht nur die Nennung des Landes. Nichtsdestotrotz werde ich vorsorglich in meinen Templates ein eigenes Impressum hinzufügen - für den Fall der Fälle. Darüber hinaus kann man nur den Kopf schütteln, in welchem Rechtsstaat wir eigentlich leben. Für einen Fehler, den man selbst nicht verursachte und auch nichts dagegen unternehmen kann, kann man angeklagt/abgemahnt werden - sowas muss dringend geändert werden. Warum 100.000 kleine Kühe melken (kleine Händler) anstatt eine große Kuh (Ebay und Co) zu melken, verstehe ich nicht (achso, bringt Aufträge und viel Geld in die Kanzleikassen, wie dumm von mir...)
ralf
06.03.2025

Antworten

Ebay scheint aber auch Proaktiv gehandelt zu haben. Anfang der vorletzten Woche rief mich ein Ebay Mitarbeiter an und erzählte mir am Telefon etwas über was rechtliches, was ich einfügen müsste. Er ging mit mir am Telefon durch wo ich hingehen müsste und sollte da die Adresse mit Kontaktdaten eintragen und zwar in dem Feld wo der OS Streibeteiliungslink sitzt. Ich fragte warum ich das tun soll und er meinte nur, dass sonst die Adresse nicht in den Angeboten angezeigt wird. Das war ca. eine Woche bevor Händler-News darüber berichtet hat. Ich weiß auch nicht, ob der Fehler allgemein da schon bei den anderen Sellern bekannt war, ich wußte auf jedenfall nichts. Wußte auch nicht, dass es um einen technischen Fehler ging. Nur jetzt weiß ich warum ich die Adresse da eintragen sollte. Was mich aber wundert, das ebay uns angerufen hat. Ich vermute, dass wir nicht die einzigsten waren, die solch einen Anruf von Ebay bekamen, aber ich habe bis jetzt noch nirgendwo erfahren können, ob und wie viele von Ebay diesen Anruf bekommen haben.
Detlev Schäfer
06.03.2025

Antworten

Wie in einem anderen Beitrag bereits erwähnt, halte ich es für wichtig, die Maßnahmen zu dokumentieren (Screenshots) und an Dritte zur Aufbewahrung weiterzugeben. Ich habe diese meinem Anwalt geschickt. Ein Anruf bei Ebay wäre auch nicht verkehrt. Im Falle einer Abmahnung werde ich keinesfalls eine Unterlassungserklärung unterzeichnen, sondern dies ggf. von einem Gericht klären lassen. Schließlich steht einer Abmahnung ein möglicher Mißbrauch zum Zwecke der Bereicherung entgegen (Serienabmahnungen). Ein Abmahner wird sich das Risiko eines verlorenen Prozesses sicher überlegen und lieber die problemlosen Zahlungseingänge einsammeln wollen.
Rafi Sahnazar
06.03.2025

Antworten

Es ist schon unglaublich, dass man für einen Systemfehler von ebay abgemahnt werden kann und dann auch noch selbst einen Anwalt konsultieren muss, das ganze ist doch eine große onlineabzocke. Das wäre genau so, als sitze man unschuldig vor Gericht und wird wissenschaftlich der unschuld trotzdem verurteilt, sowas gab es schonmal in diesem Land und ist wohl teils immer noch Praktik. Immer mehr habe ich den Eindruck, dass das Internet ein Demokratiefreier Raum ist.
Kalle
06.03.2025

Antworten

Die einzige Möglichkeit das Problem rechtssicher zu lösen ist es, alle Angebote zu löschen und den Ebay-Shop zu kündigen. Nur wenn es drastische finanzielle Einbußen gibt, bewegt sich so ein Konzern schneller und passt in Zukunft auf. Die gelöschten Artikel kann man bis zu 30 Tage reaktivieren.
Globio
07.03.2025
Super Idee ( Kalle ), wir können es uns nicht leisten unseren Shop wochenlang zu schliesend und keine Einnahmen haben. Die laufenden Kosten gehen ja wohl weiter, oder sehen Sie das wie Herr Habeck: Man macht halt einfach keinen Umsatz mehr momentan....und die Kosten müssen aber trotzdem natürlich bezahlt werden! Sie haben vielleicht eine Denkweise! Unfassbar!
Birgit Böttger
06.03.2025

Antworten

06.03. - 7:34 Ich habe gerade gesehen, das die Anschrift wieder korrekt angezeigt wird !
cf
06.03.2025

Antworten

Sehr geil, dass ebay sagt "Wir beobachten die Entwicklungen sehr genau" Hallo? Das ist euer System - nicht Hände in die Taschen und beobachten, sondern mal anpacken und den Fehler beheben (bestenfalls erst garnicht so weit kommen lassen).... Unglaublich.