Update vom 06.03.2025
Fast zwei Wochen lang sorgte ein Fehler im Ebay-System für Aufregung: Auf den Produktseiten des Marktplatzes wurden Informationen im Impressum nicht vollständig bzw. fehlerhaft ausgespielt. Da es sich hierbei um Pflichtinformationen handelte, äußerten Händlerinnen und Händler Sorgen um ein erhöhtes Abmahnrisiko.
Nun konnte Ebay das Problem offenbar beheben: Im Diskussionsforum meldeten betroffene Seller in der Nacht von Mittwoch zu Donnerstag, dass bei ihnen alle Daten wieder vollständig sichtbar seien. Ähnliche Wortmeldungen erreichten die OHN-Redaktion über die sozialen Medien sowie die Kommentarspalten.
Von Ebay selbst gab es im Diskussionsverlauf noch keine offizielle Bestätigung zur Behebung des Fehlers. Zuvor hatte sich das Marktplatz-Team bemüht, die Daten bei einzelnen Betroffenen nach Hinweis einzuspielen. Bei rechtlichen Unsicherheiten wurde zudem empfohlen, eine Rechtsberatung in Anspruch zu nehmen.
So berichtete OHN zuvor
Abmahngefahr wegen Systemfehler: Ebay rät zu Rechtsberatung
Händlerinnen und Händler, die über Ebay Waren vertreiben, sind derzeit mit einem erhöhten Abmahnrisiko konfrontiert. Schuld ist offenbar ein Fehler im System, der dazu führt, dass auf den Produktseiten nicht alle verpflichtenden Angaben angezeigt werden – konkret geht es hier um die Adresse im Impressum.
Über das offizielle Diskussionsforum hatten sich in den vergangenen Tagen zahlreiche betroffene Seller zu Wort gemeldet und um Hilfe gebeten. Ebay selbst ist derzeit bemüht, das Problem auf dem Marktplatz zu lösen, konnte allerdings bis dato noch keine Entwarnung geben. Das Community-Team hat die einzelnen Fälle und Meldungen an das Technik-Team weitergeleitet und wird dies nach eigenen Aussagen auch bei künftigen Meldungen tun.
„Wir beobachten die Entwicklungen sehr genau und haben euch zeitnahe nach euren Meldungen hier in das weiterhin offene IT-Ticket eingetragen - Danke dafür!“, heißt es aus den Reihen des Ebay-Teams.
Ebay nimmt keine Rechtsberatung vor
Weil durch die fehlerhafte Anzeige auf den Ebay-Produktseiten auch rechtliche Konsequenzen in Form von Abmahnungen drohen, ist die Nachfrage nach einer schnellen Lösung groß. Rechtliche Einschätzungen oder Hilfe bei potenziellen Abmahnungen könne Ebay betroffenen Händlerinnen und Händlern jedoch nicht bereitstellen.
„Ebay wird gegenüber Dritten nicht für euch aktiv und darf zudem keine Rechtsberatung erteilen“, heißt es vonseiten des Community-Teams weiter. „Daher empfehlen wir, bei Unsicherheit in dieser Situation rechtlichen Rat einzuholen oder eine Rechtsanwältin/einen Rechtsanwalt zu kontaktieren.“
Fehler: Wo liegt er und wie lässt er sich lösen?
Der Anzeigefehler bezieht sich auf Pflicht-Informationen im Impressum. Zwar wird das Impressum wie gewohnt angezeigt, wenn man dieses über das Händler-Profil aufruft, auf den einzelnen Produktseiten jedoch wird es falsch ausgespielt. Klickt man auf einer Produktseite im Bereich „Rechtliche Informationen des Verkäufers“ auf „Kontaktinformationen des Verkäufers“ öffnet sich ein Pop-up-Fenster, in dem die Seller-relevanten Details erscheinen sollten. Stattdessen wird unter dem Stichpunkt „Adresse“ bei betroffenen Händlerinnen und Händlern lediglich der Hinweis „Germany“ ausgespielt.
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