Der Mai hatte es in sich – und zwar auf mehreren Ebenen: So langsam scheinen die Abmahnungen zur GPSR anzurollen. Klar, dass das nur eine Frage der Zeit war. Außerdem: Amazon und Ebay schrauben an Händlerpflichten, DHL entfacht gleich mehrere Debatten – und dann mischt sich auch noch KI mit wachsender Konsequenz in den E-Commerce-Alltag ein. Für Online-Händler:innen hieß das: viel Ärger, viel Unsicherheit – und viel Redebedarf.

Abmahnfalle Online-Handel: Von GPSR bis Grundpreis

Es war nur eine Frage der Zeit: Die ersten Abmahnungen zur neuen Produktsicherheitsverordnung (GPSR) sind da – und zwar erwartungsgemäß wegen fehlender Herstellerangaben. Wer dachte, ein kleiner Formfehler sei verzeihlich, wurde eines Besseren belehrt. Willkommen in der Realität des deutschen Abmahnwesens.

Doch die GPSR ist nicht allein. Auch alte Bekannte wie der Grundpreis sorgen weiterhin für juristischen Ärger. Eine zu große Schrift hier, ein fehlender Liter-Bezug dort – und schon flattert Post vom Anwalt ins Haus.

Für Frust der anderen Art sorgte folgende Abmahnung: Da wollte in Händler es gewiss nur richtig machen, in dem er einen Restposten als „gebraucht“ deklarierte. Was nicht mehr neu ist, ist schließlich gebraucht, nicht wahr? Sah nur das Gericht anders: Was nie benutzt wurde, kann auch nicht gebraucht sein.

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Schlechte Nachrichten für den Ido, gute Nachrichten für den E-Commerce

Der Ido steht wie kaum ein anderer Name für massenhaften Abmahnmissbrauch – und darf zum Glück keine neuen Abmahnungen mehr verschicken. Bleibt nur die Frage: Was passiert mit den alten Unterlassungserklärungen, die viele Händler:innen damals unterschrieben haben? Tja, das ist nach wie vor ein ziemliches Lotteriespiel – jedes Gericht entscheidet ein bisschen anders. Umso besser, dass jetzt wieder ein Urteil gefallen ist, das den Händler:innen den Rücken stärkt: Alte Ido-Unterlassungserklärungen dürfen gekündigt werden. Ein kleiner, aber wichtiger Sieg gegen die Abmahnvergangenheit.

An anderer Front gab es auch einen Sieg: Wer Händler:innen abmahnt, kann nicht automatisch auf saftige Kostenerstattung hoffen. Ein aktuelles Urteil zeigt: Ohne echten Wettbewerbsverstoß gibt’s auch kein Geld. Klingt selbstverständlich – muss aber leider immer wieder vor Gericht geklärt werden.

Und weil es so schön war, gibt es sogar noch eine dritte Entscheidung: Ein Verstoß gegen ein Unterlassungsurteil liegt nur dann vor, wenn auch tatsächlich dagegen verstoßen wurde.

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Neue Pflichten, neue Fragen: Bürokratie im Handelsalltag

Die EU-Mehrwertsteuerregelung hat ihre letzte Hürde genommen und sorgt künftig für mehr Einheitlichkeit – zumindest auf dem Papier. In der Praxis bedeutet das vor allem: noch mehr Umstellungsaufwand.

Auch Ebay-Händler:innen mussten sich gleich doppelt umstellen: Erst kam die Pflicht zur Bestätigung der neuen Wirtschafts-Identifikationsnummer – dann die Rolle rückwärts seitens Ebay. Klarheit? Fehlanzeige.

Dazu kommt die Barrierefreiheitspflicht, die bald greift – und für viele Shops eine echte Herausforderung wird. Immerhin: Wer sich jetzt vorbereitet, kann die größten Stolperfallen noch umschiffen.

Und als wäre das nicht genug, reißen auch die Plattform-Probleme nicht ab. Amazon-Händler berichten von Fällen, in denen ihre FBA-Ware „verschenkt“ wurde – ohne Entschädigung. Die Rechnung trägt wie so oft der Händler.

Zu guter Letzt sorgte auch der IHK-Zwang wieder für Diskussionen. Viele Unternehmen fragen sich: Wofür zahlen wir eigentlich – und wie kommen wir da wieder raus? Eine Antwort darauf bleibt wohl auch im Juni offen.

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DHL: Der große Aufreger des Monats

Erst kündigte der Konzern neue Versandbedingungen an – mit teils deutlichen Änderungen bei Haftung, Laufzeiten und Zusatzleistungen. Kurz darauf folgte die nächste Überraschung: Wer dem neuen GoGreen-Plus-Aufschlag nicht aktiv widerspricht, zahlt künftig automatisch drauf. Nachhaltigkeit per Opt-out? Klingt nach Greenwashing mit Abo-Falle.

Garniert wurde das Ganze dann noch mit massiven Verzögerungen beim Kleinpaket. Wer in letzter Zeit verzweifelt auf Tracking-Updates wartete, war nicht allein: Die verlängerten Laufzeiten sorgten für reichlich Frust – bei Händler:innen wie bei Kund:innen.

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KI sorgt für Verunsicherung: Google greift in den Handel ein

Während Händler:innen noch mit Abmahnungen und neuen Pflichten kämpfen, stellt Google im Hintergrund die Spielregeln um – mal wieder. Mit den neuen AI Overviews übernimmt die Suchmaschine kurzerhand die Nutzerführung selbst. Die Folge: Sichtbarkeit und Klickraten brechen bei vielen Shops massiv ein.

Parallel dazu arbeitet Google laut eigenen Plänen an nichts Geringerem als dem nächsten Umbruch: Künftig soll die KI nicht nur Fragen beantworten, sondern gleich den gesamten Kaufprozess übernehmen – vom Bedarf bis zur Bestellung.

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