Neu, wie neu oder refurbished: Für die Kundschaft kann diese Unterscheidung eine große Rolle spielen. Gerade auf Plattformen wie Ebay ist es wichtig, die richtige Kategorie anzugeben.
Falsche Zustandsbeschreibung
Wer mahnt ab? Handy Deutschland GmbH (vertreten durch Jürgen Scholz Rechtsanwälte)
Wie viel? 1.134,55 Euro
Wer ist betroffen? Online-Händler:innen auf Ebay
Auf Ebay findet sich sowohl neue als auch gebrauchte Ware. Für die Zustandsbeschreibungen gibt es dabei verschiedene Kategorien. Hier hat ein Händler ein Handy unter der Kategorie „Neu: Sonstige (siehe Artikelbeschreibung)“ verkauft. Nach der Beschreibung der Kategorie handelt es sich dabei um unbenutzte Artikel. Hier kam nach einem Testkauf allerdings heraus, dass es sich nicht um Neuware handelt. Das Gerät war bereits in Gebrauch. Über 1.000 Euro Abmahnkosten kommen nun auf den Händler zu.
Fehlender Grundpreis
Wer mahnt ab? Verein gegen Unwesen in Handel & Gewerbe Köln e.V.
Wie viel? 270 Euro
Wer ist betroffen? Online-Händler von Lebensmitteln
Händler:innen, die Ware nach Gewicht, Länge oder Volumen verkaufen, sind verpflichtet, neben dem Gesamtpreis auch noch einen Grundpreis anzugeben. Ein Online-Händler, der Produkte in Konservendosen verkauft, hatte dies in seinem Ebay-Angebot unterlassen und wurde prompt abgemahnt.
Verstoß gegen die Health-Claims-Verordnung
Wer mahnt ab? Verband Sozialer Wettbewerb
Wie viel? 357 Euro
Wer ist betroffen? Online-Händler von Lebensmitteln
Werbeaussagen für Lebensmittel sind streng reguliert. Gerade mit Gesundheitsversprechen oder Aussagen, dass bestimmte Krankheiten geheilt werden können, sollte vorsichtig umgegangen werden. Ein Verkäufer von Nahrungsergänzungsmitteln lobte hier gleich eine ganze Reihe von Wirkungen aus. So sollten die Kapseln das Immunsystem stärken sowie die Gesundheit der Knochen und Gelenke fördern. Diese Angaben entsprachen nicht den Vorgaben der Health-Claims-Verordnung und wurden daher abgemahnt.
Artikelbild: http://www.depositphotos.com
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