Nicht nur die Angaben auf der eigenen Webseite müssen der Wahrheit entsprechen. Händler:innen müssen auch darauf achten, dass die Angaben in der Google-Suche mit denen auf der Webseite übereinstimmen.
Falsche Versandangabe auf Google
Wer mahnt ab? Wettbewerbszentrale
Wie viel? 374,50 Euro
Wer ist betroffen? Online-Händler:innen allgemein
Ein Online-Händler für Weinfässer schaltete Anzeigen auf Google-Shopping. Hier wurden sowohl die Produktpreise als auch die Versandkosten angegeben. Beim Vergleich der Kosten mit den Angaben des Online-Shops fiel allerdings auf, dass die Versandkosten in der Anzeige deutlich zu niedrig angegeben wurden. Während hier von 12 Euro die Rede war, lagen die tatsächlichen Kosten bei knapp 90 Euro. Diese fehlerhafte Angabe verstößt gegen das Wettbewerbsrecht, da die Verbraucher:innen getäuscht werden.
Fehlerhafte Grundpreisangabe
Wer mahnt ab? Verband Sozialer Wettbewerb
Wie viel? 357 Euro
Wer ist betroffen? Online-Händler:innen allgemein
Nach der Preisangabenverordnung müssen Händler:innen neben dem Gesamtpreis auch immer den Grundpreis mit angeben. Seit der Änderung der Preisangabenverordnung muss der Grundpreis auf ein Kilo beziehungsweise ein Liter oder ein Meter angegeben werden.
Zurzeit kommt es vermehrt zu Abmahnungen von Händler:innen, die den Grundpreis fälschlicherweise auf 100 Gramm angeben. Solche Fehler werden von Abmahnverbänden schnell entdeckt und sollten daher vermieden werden. In diesem Fall fielen Abmahnkosten in Höhe von 357 Euro für den Händler an.
6.000 Euro Kosten für eine Markenrechtsverletzung
Wer mahnt ab? Louis Vuitton Malletier (vertreten durch CBH Rechtsanwälte)
Wie viel? 6.262,60 Euro
Wer ist betroffen? Online-Händler:innen allgemein
Gerade Markenrechtliche Abmahnungen sind für Händler:innen besonders teuer. Hier verkaufte ein Händler auf verschiedenen Marktplätzen Parfum, ohne das Markenrecht zu beachten. Dieser Fehler kam ihn mit einer 6.000-Euro-Abmahnung teuer zu stehen.
Artikelbild: http://www.depositphotos.com
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