In der Werbung wird gerne dick aufgetragen – doch wer dabei übertreibt oder gar falsche Behauptungen aufstellt, riskiert eine Abmahnung. Auch Aussagen über Unternehmensgröße, Erfahrung oder Marktstellung sind rechtlich heikel. In dieser Woche zeigt ein Fall exemplarisch, wie schnell eine vermeintlich harmlose Image-Werbung teure Folgen haben kann.
Werbung mit Marktführer-Status
Wer mahnt ab? Magnosphere GmbH (vertreten durch Engemann Jörg-Berten Rechtsanwälte)
Wie viel? 1.372,78 Euro
Wer ist betroffen? Betreiber:innen von Online-Shops
Ein junges Unternehmen wirbt auf seiner Website mit Aussagen wie „Marktführer“, „über 15 Jahre Erfahrung“ und „globale Präsenz“. Das Problem: Die Firma wurde erst im März 2025 gegründet. In der Realität verkauft das Unternehmen zwei Magnetprodukte über Amazon – eine weltweite Marktführerschaft kann daher hinterfragt werden. Eine Weltkarte im Shop, die eine globale Tätigkeit suggeriert, machte das Ganze aus Sicht der Abmahnerin noch problematischer. Die Konkurrenz reagierte daher und ließ die Aussagen wegen Irreführung abmahnen.
Solche Werbeaussagen müssen der Realität standhalten. Wer mit Marktstellung oder Erfahrung wirbt, sollte das im Zweifel auch belegen können. Gerade für neu gegründete Unternehmen gilt: Weniger ist manchmal mehr.
Bilder für Ebay-Shop geklaut
Wer mahnt ab? De'Longhi Deutschland GmbH (vertreten durch Schulte Rechtsanwälte)
Wie viel? 664,26 Euro
Wer ist betroffen? Ebay-Händler:innen
Ein Händler nutzte ein Produktbild eines Küchengeräts, das professionell für De'Longhi erstellt wurde – ohne Erlaubnis. Die Bilder sind urheberrechtlich geschützt, und der Rechteinhaber forderte Unterlassung sowie Kostenerstattung.
Die Nutzung fremder Produktbilder ohne Zustimmung ist riskant. Selbst wenn die Bilder im Netz frei verfügbar scheinen, darf man sie nicht einfach übernehmen. Wer sicher gehen will, sollte entweder eigene Fotos nutzen oder bei Hersteller:innen gezielt um Nutzungsrechte bitten.
Kommentar schreiben