Am 20. Juni sind neue EU-Regelungen zur Kennzeichnung rund um den Energieverbrauch für einiger elektronischer Geräte in Kraft getreten, der zufolge etwa Smartphones, Tablets sowie Smartwatches über ein neues Energielabel verfügen müssen.
Die Deutsche Umwelthilfe will im Rahmen von Prüfungen im Handel nun sicherstellen, dass diese Regelungen eingehalten werden: „Damit die Regelung nicht ins Leere läuft, müssen Händler ihren gesetzlichen Kennzeichnungspflichten auch nachkommen. Deshalb werden wir stichprobenartig Tests im Handel durchführen und gegen festgestellte Verstöße rechtlich vorgehen“, kündigte Thomas Fischer, DUH-Leiter für Kreislaufwirtschaft, an. Die rechtliche Grundlage bildet die Energieverbrauchskennzeichnungsverordnung (VO 2023/1669) der EU.
Diese Hinweise muss das neue Energielabel enthalten
Auf dem neuen Label für Smartphones und Tablets sind neben der Energieeffizienz Informationen zur Haltbarkeit und Reparierbarkeit zu finden. Hersteller:innen von Smartphones und Tablets müssen auf einer Skala von A-E angeben, wie gut ihre Geräte reparierbar sind. Zudem gibt es auf dem Label Angaben zur Batterielebensdauer, dem Schutz vor Staub und Wasser sowie zur Widerstandsfähigkeit gegen Stürze.
Hersteller müssen die neuen Energielabel für Smartphones und Tablets bereitstellen. „Es lohnt sich, gezielt danach zu fragen“, rät OHN-Juristin Sandra May.
DUH fordert Ausweitung der Regelung
Aus Sicht des Verbraucherschutzverbands verbessere sich mit den zusätzlichen Vorschriften die Vergleichbarkeit beim Handykauf. Kund:innen könnten sich dadurch einfacher für ökologischere Produkte entscheiden, heißt es in einer Mitteilung des Verbands.
Allerdings gehen der DUH die bisherigen Regelungen nicht weit genug. „Die Schrottberge aus kurzlebigen und reparaturfeindlichen Geräten werden von Jahr zu Jahr größer. Eine umfangreiche Kennzeichnung sowie Mindestanforderungen zur Ersatzteilverfügbarkeit, Softwareupdates, Reparaturfreundlichkeit und Haltbarkeit sollten für sämtliche Elektrogeräte gelten“, fordert DUH-Bundesgeschäftsführerin Barbara Metz.
Der klageberechtigte Verband ist in der Vergangenheit immer wieder auch gegen Händler:innen vorgegangen. Neben der Prüfung zu Vorschriften bei Elektrogeräten betrifft das beispielsweise Unterlassungserklärungen wegen irreführender Werbung zu umwelt- und klimabezogenen Aussagen.
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