Unter den Abmahnungen sind solche wegen des kompletten Fehlens des Grundpreises die Regel. Nun flatterte unserer Redaktion jedoch eine Abmahnung des bekannten Verbandes Sozialer Wettbewerb ins Haus, welche sich auf einen korrekt berechneten und fehlerfrei angegebenen Grundpreis bezog. Was war daran falsch? Die Nahrungsergänzungsmittel in Kapselform, die der Shop über Amazon verkaufte, waren pro Stück ausgewiesen und nicht pro Kilogramm. Was ist an solch einer Abmahnung dran?
Preis pro Stück für grundpreispflichtige Artikel nicht vorgesehen
Dazu muss man sich das Produkt etwas näher anschauen, um festzustellen, dass es sich bei Nahrungsergänzungsmitteln regulär um Artikel handelt, die packungsweise verkauft werden. Damit unterliegen sie der sogenannten Fertigpackungsverordnung, nach der die entsprechenden Produkte wiederum nach Gewicht angeboten werden müssen. Wie wir wissen: Produkte, die nach Gewicht verkauft werden, sind grundpreispflichtig. Im Falle von Nahrungsergänzungsmitteln ist also ein Preis pro Kilogramm nötig.
Ein Grundpreis alleine pro Stück wäre nicht zulässig und die Abmahnung ist in diesem Punkt also durchaus berechtigt.
Besonderheiten auch bei Kaffeekapseln
Dem im Ergebnis gleichen Schicksal unterliegen auch Kaffeekapseln. Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass auch bei Kaffeekapseln der klassische Grundpreis pro Kilogramm statt eines Preises pro Kapsel angegeben werden muss. Dies resultierte ebenfalls aus einem Rechtsstreit zwischen dem Verband Sozialer Wettbewerb und einem Elektromarkt, der Kaffeekapseln ohne Grundpreisangabe beworben hatte. Der Grundpreis bei Fertigverpackungen, zu denen auch die Kaffeekapseln zählen, muss also angegeben werden, um eine bessere Vergleichbarkeit von Kapselkaffee mit losem Kaffee zu gewährleisten.
Kann man trotzdem einen Grundpreis pro Stück angeben?
Fakt ist: Einen Grundpreis pro Stück gibt es im Gesetz nicht. Demzufolge gibt es auch keine Pflicht, einen Preis pro Einheit oder Stück im Shop zu nennen. Die Frage muss jedoch auch umgekehrt gestellt werden: Darf man es also überhaupt?
Prinzipiell ist ein Preis pro Einheit oder Stück nur dann sinnvoll und/oder zulässig, wenn es sich um Waren handelt, die typischerweise einzeln verkauft und auch üblicherweise in Stückeinheiten angeboten werden, für die jedoch kein regulärer Grundpreis angegeben werden muss (s. o.). Möglich und denkbar ist also ein Preis pro Stück beispielsweise für Produkte wie Briefumschläge, Schrauben oder Batterien.
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