Wer auf Instagram Musik nutzt, der muss sich zwangsläufig mit dem Thema Abmahnungen beschäftigen. Warum es keine gute Idee ist, die Scheuklappen nach dem Motto „Wird schon gut gehen“ aufzusetzen, zeigt eine aktuelle Abmahnwelle.
Bis zu 15.000 Euro Schadensersatz
Laut Anwalt.de berichten gleich mehrere Influencer:innen von Abmahnungen des Roba Music Verlags. Dabei geht es um Songs der Spider Murphy Gang, die sie zu Reels verwendet haben. Die Songs der Band wurden unter anderem für Wiesn-Videos im Rahmen des Oktoberfestes genutzt.
Songs für nicht-private Accounts verfügbar
Die aktuelle Welle zeigt ein lang bekanntes Problem: Nur, weil Songs von Instagram für Creator-Accounts zur Verfügung gestellt werden, heißt das noch lange nicht, dass diese auch im nicht-privaten Kontext verwendet werden dürfen. Die Krux dabei ist, dass es zwar neben Business-Accounts auch Creator-Accounts gibt; Letztere aber in der rechtlichen Bewertung eben auch oft kommerzielle oder zumindest geschäftsmäßig betriebene Profile sind. Damit benötigt man für die Verwendung von Songs auch eine kommerzielle Lizenz. Die Freigabe für den privaten Gebrauch reicht nicht aus.
>> Mehr dazu: Ab wann ist mein Inhalt auf Instagram kommerziell?
Instagram suggeriert zwar, dass man die Songs, die einem je nach Account-Art angezeigt werden, auch verwenden darf; in der Praxis kennt aber niemand die Absprachen zwischen Instagram und den Rechteinhabern. Im Zweifel bekommt immer die Person die Abmahnung, der der Account gehört und nicht etwa Instagram.
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