Wegen angeblicher DSGVO-Verstöße erhalten Webseiten-Betreiber:innen momentan E-Mails von einer Kanzlei Schneider. Hierbei handelt es sich mit großer Wahrscheinlichkeit um Spam, auf den Händler:innen nicht eingehen müssen. Wir klären auf, wie Händler:innen erkennen können, ob es sich um eine echte Abmahnung oder um Spam handelt. 

Rechtswidrige Cookie-Banner

In der E-Mail, die uns vorliegt, wird der Empfänger auf angebliche DSGVO-Verstöße hingewiesen. Konkret wird bemängelt, dass fehlende Möglichkeiten zur Ablehnung von Cookies vorhanden seien, außerdem Cookies bereits vor Zustimmung gesetzt werden und die Cookies unzureichend beschrieben sind. Zudem soll es keine Möglichkeit geben, die Einwilligung zu widerrufen und die Datenschutzerklärung soll ungenügend sein.

Dabei handelt es sich tatsächlich um Umstände, die gegen die DSGVO verstoßen würden. Als mögliche Konsequenz wird hier mit einer Höchststrafe von 20 Millionen Euro oder bis zu 4 Prozent des weltweiten Jahresumsatzes gedroht. Tatsächlich handelt es sich dabei um Strafandrohungen aus der DSGVO. Diese Summen sind allerdings eher für Großkonzerne wie beispielsweise Meta relevant, für kleine oder mittelständische Unternehmen fallen die Strafen deutlich geringer aus.

Für mehr Hilfestellung oder Informationen wird am Ende der Mail auf DSGVOcheck.org verwiesen.

So erkennt man Fake-Abmahnungen

Die E-Mail enthält einige Anhaltspunkte, aus denen hervorgeht, dass es sich eher um Spam als um eine echte Abmahnung handelt. Gerade der Absender kann einige Hinweise geben, dass es sich nicht um eine wirkliche Abmahnung handelt. In diesem Fall wurde die E-Mail mit „Mag. Roland Schneider LCC“ unterschrieben. Eine kurze Google-Recherche zeigt allerdings, dass keine Kanzlei unter diesem Namen zu finden ist.

Hinzu kommt, dass die Absenderadresse „info@sendemail48.com“ ist. Es ist eher unwahrscheinlich, dass es sich hierbei um eine E-Mail-Adresse einer Anwaltskanzlei handelt. Auch wird in der E-Mail-Adresse kein Mandant beziehungsweise keine geschädigte Person genannt.

Der Hinweis, DSGVOcheck.org zu nutzen, deutet eher darauf hin, dass es sich um Spam beziehungsweise Werbung handelt, statt um eine Abmahnung.

Das ist zu tun

Wer diese E-Mail erhält, kann also zunächst beruhigt sein, da es sich höchstwahrscheinlich um eine sogenannte Fake-Abmahnung handelt. Wer eine ähnliche E-Mail erhält und unsicher ist, sollte zunächst den Absender googeln und schauen, ob es eventuell schon Berichte gibt, ob es sich um Spam handelt, oder ob tatsächlich eine Anwaltskanzlei hinter dem Absender steckt.

Händler:innen sollten allerdings nicht jede E-Mail auf die leichte Schulter nehmen. Auch echte Abmahnungen können per E-Mail verschickt werden. Im Zweifel sollte die vermeintliche Abmahnung von einem Profi überprüft werden. Natürlich sollten Händler:innen außerdem darauf achten, dass ihr Shop rechtssicher gestaltet ist und die Vorgaben der DSGVO und des Wettbewerbsrechts eingehalten werden. So müssen Händler:innen weder vor Fake-Abmahnungen noch vor echten Abmahnungen Sorge haben.

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