Dieser Glühwein bereitet Händlern Kopfzerbrechen

Veröffentlicht: 19.11.2024
imgAktualisierung: 19.11.2024
Geschrieben von: Yvonne Bachmann
Lesezeit: ca. 2 Min.
19.11.2024
img 19.11.2024
ca. 2 Min.
Ein verzweifelter Sanda sitzt am Tisch und trinkt Glühwein
Erstellt mit DALL-E
Abmahnungen wegen alkoholfreien Glühweins, „laborgeprüft“ und Nuxe-Vertriebsrechten: Unser Abmahnmonitor zeigt, wo man aufpassen muss.


In der Welt der rechtlichen Auseinandersetzungen gibt es keine Winterpause. Besonders heikel in den letzten Tagen: Abmahnungen wegen alkoholfreien Glühweins. Auch die Marke Nuxe Paris verteidigt energisch ihre Rechte gegen vermeintliche Markenrechtsverletzungen. Hinzu kommt der oft unlauter genutzte Begriff „laborgeprüft“, der kostspielige Abmahnungen einbringen kann.

Unser Abmahnmonitor beleuchtet die wichtigsten Fälle der letzten Woche.

Glühwein mit Tücken

Wer mahnt ab? Verband sozialer Wettbewerb e. V. (VSW)
Wie viel? 357,00 Euro
Wer ist betroffen? Online-Händler:innen von alkoholischen Getränken

Es gibt nichts, was es nicht gibt. Dürfen wir vorstellen: die Glühwein-Verordnung. Klingt harmlos, doch dahinter lauert ein echtes Desaster für Shops. Denn viele, die mit alkoholfreiem Glühwein auf den Trend zur nüchternen Festlichkeit aufspringen, erleben gerade einen frostigen Winter. Warum? Weil „Glühwein“ laut Gesetz Alkohol – in Form von Wein – enthalten muss. Ohne Prozente wird aus dem warmen Wintergetränk rechtlich ein einfacher aromatisierter Früchtetee oder ähnlich langweilig klingende Begriffe.

Das Ganze hat einen bitteren Beigeschmack: Abmahnkanzleien, oder wie jüngst vermehrt der bekannte VSW, nutzen diese Regelung eifrig aus und bescheren Shops saftige Kosten statt festlicher Stimmung. Willkommen in der Welt, wo selbst der Glühwein rechtssicher sein muss.

„Laborgeprüfte“ Nahrungsergänzungsmittel

Wer mahnt ab? Verein gegen Unwesen im Handel & Gewerbe Köln e.V. (VgU)
Wie viel? 270,00 Euro
Wer ist betroffen? Online-Händler:innen von Nahrungsergänzungsmitteln

Auf Amazon bot ein Händler verschiedene Nahrungsergänzungsmittel zum Kauf an. Diese bewarb er allesamt mit dem zusätzlichen Hinweis „laborgeprüft“ oder mit ähnlichen Formulierungen. Dem VgU stieß diese Werbung sauer auf, da für den Abmahner nicht erkennbar war, unter welchen Kriterien die Mittel im Labor überprüft worden waren. Der Verein erläutert hierzu in seinem Schreiben, dass Werbung mit einem Testergebnis ohne Angabe der Testkriterien bzw. ohne Angabe der genauen Fundstelle zum Test unlauter ist und damit gegen das Wettbewerbsrecht verstößt. Somit verhalte sich die Werbung mit dem Hinweis „laborgeprüft“ genauso wie das Werben mit dem Zusatz „Testsieger“.

Verkauf von Nuxe-Kosmetik im Rahmen eines Vertriebssystems

Wer mahnt ab? Nuxe Paris
Wie viel? –
Wer ist betroffen? Online-Händler:innen von Kosmetik

Auch im Bereich der Vertriebsbeschränkungen besteht wieder einmal Gesprächsbedarf. Die hochpreisige französische Kosmetikmarke Nuxe sorgt derzeit für Sorgenfalten, indem sie wegen angeblicher Verstöße gegen Vertriebsbeschränkungen um Stellungnahme bittet. Hierbei werden umfangreiche Auskünfte über Verkaufszahlen und Bezugsquellen verlangt. Wer eine solche Abmahnung erhalten hat, sollte Ruhe bewahren und umgehend rechtlichen Rat einholen. Marken- und Kartellrechtler können prüfen, ob die Forderungen gerechtfertigt sind und wie man bestmöglich reagieren sollte.

Artikelbild: http://www.depositphotos.com

Veröffentlicht: 19.11.2024
img Letzte Aktualisierung: 19.11.2024
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Yvonne Bachmann

Yvonne Bachmann

Expertin für IT-Recht

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