Amazon kann mit amazon.de rund 60 Prozent des Umsatzes im deutschen Online-Handel mit Waren auf sich vereinen. Klar, dass man hier mitmischen will. Für viele Amazon-Händler ist es jedoch eine Hassliebe: Plötzlich ist das Angebot verschwunden, die Buy Box weg oder das Produkt fällt aus der Sichtbarkeit. Die Begründung? „Nicht wettbewerbsfähiger Preis“. Was wie eine willkürliche Entscheidung wirkt, hat endlich die Aufmerksamkeit des Bundeskartellamts auf sich gezogen.
In einer aktuellen Pressemeldung äußert die Behörde massive Bedenken gegen Amazons Preiskontrollmechanismen. Der Vorwurf: Amazon mischt sich systematisch in die Preisgestaltung der Marketplace-Händler ein.
Worum geht’s konkret?
Amazon nutzt laut Bundeskartellamt sogenannte Preiskontrollmechanismen, die automatisch prüfen, ob Händlerpreise „zu hoch“ sind. Wird ein Angebot als zu teuer eingestuft, kann es entweder komplett vom Marktplatz entfernt oder massiv in der Sichtbarkeit eingeschränkt werden – zum Beispiel durch den Ausschluss aus der Buy Box oder durch ein schlechteres Ranking in den Suchergebnissen.
Kritisch dabei ist, dass die Preisgrenzen von Amazon selbst festgelegt werden, ohne dass Händler nachvollziehen können, wie diese überhaupt berechnet werden oder ob ein Algorithmus sie mehr oder weniger frei zugunsten von Amazon aus der Luft greift. Laut Behörde könnten genau solche Mechanismen gegen das deutsche und europäische Wettbewerbsrecht verstoßen. Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamts, bringt es auf den Punkt: „Für unsere vorläufige Einschätzung hat es auch eine Rolle gespielt, dass die Parameter der eingesetzten Preiskontrollmechanismen im freien Ermessen von Amazon stehen und die Preisgrenzen für Marktplatzhändler nicht transparent sind.“
Warum ist das problematisch?
Dass Amazon anders als beispielsweise Ebay selbst zu seinen Sellern in Konkurrenz tritt, könnte dem Marktplatz zum Verhängnis werden. Wenn Amazon nun also seinen eigenen Konkurrenten vorschreibt, wie teuer ein Angebot maximal sein darf, liegt der Verdacht nahe: Hier wird Macht ausgenutzt. Und das ist nach dem Kartellrecht nun einmal nicht erlaubt.
„Der Wettbewerb im Online-Handel in Deutschland wird zu einem großen Anteil durch Amazons Regeln für die Handelsplattform bestimmt. Da Amazon auf ihrer Plattform in den direkten Wettbewerb zu den übrigen Marktplatzhändlern tritt, ist eine Einflussnahme auf die Preisgestaltung der Wettbewerber auch in Form von Preisobergrenzen grundsätzlich wettbewerblich bedenklich. Dies gilt insbesondere dann, wenn die betroffenen Händler ihre eigenen Kosten nicht mehr decken können und die Handelsplattform in kartellrechtswidriger Weise zur Behinderung des restlichen Online-Handels eingesetzt wird“, so Mundt.
Vor allem kleinere Händler geraten so unter Druck, wenn sie ihre Kosten nicht mehr decken können, weil Amazon – neben unzähligen anderen Maßnahmen – niedrigere Preise durchdrückt. Wer nicht mithalten kann, dem droht das Aus. Die Folge? Weniger Wettbewerb, weniger Auswahl – und noch mehr Kontrolle durch Amazon.
Was bedeutet die aktuelle Maßnahme für Amazon-Händler?
Zunächst erst einmal noch nichts. Sollte sich die Einschätzung des Bundeskartellamts durchsetzen, könnte und wird das Auswirkungen auf die Amazon-Geschäftspraktiken haben. Denkbar wäre, dass Amazon seine Preisvorgaben transparenter machen oder sogar ganz überdenken muss. Die vorläufige Einschätzung des Bundeskartellamts ist aber immerhin ein deutliches Signal, dass die Zeit der intransparenten Regeln und einseitigen Eingriffe bald vorbei sein könnte – besonders für kleinere Händler, die sich gegen die ständigen Änderungen und Sperren bislang kaum wehren konnten.
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