Es sollte eine einfache, effiziente und kostengünstige Möglichkeit sein, Streitigkeiten außergerichtlich zu lösen, entpuppte sich für viele Online-Händler:innen allerdings als Abmahnfalle. In jedem Shop musste sich ein anklickbarer Link befinden, der auf die Plattform zur Online-Streitschlichtung verwies. Fehlte dieser Link, oder war er nicht klickbar, mussten Händler:innen mit einer Abmahnung rechnen. Das hat nun ein Ende.

Plattform wurde kaum genutzt

Seit 2016 waren Online-Händler:innen dazu verpflichtet, den sogenannten OS-Link im Shop abzubilden. Verbraucher:innen nutzen diese Möglichkeit zur Streitschlichtung allerdings kaum. Statt für weniger Streit, sorgte die OS-Plattform eher für mehr Streit, denn für die Abmahnindustrie handelt es sich hier um gefundenes Fressen. Systematisch wurden Shops auf das Vorhandensein des Links hin überprüft. Fehlte der Link, oder war er nicht klickbar, folgte eine Abmahnung.

Die OS-Plattform wird nun eingestellt, wie sich aus einer EU-Verordnung ergibt. In den Erwägungsgründen der Verordnung wird die Einstellung damit begründet, dass diese Plattform schlicht zu wenig genutzt wird. Nach einer Befragung von Verbraucher:innen stellte sich heraus, dass lediglich fünf Prozent der Befragten die Plattform nutzten. Jährlich wurden weniger als 200 Fälle an Streitschlichtungsstellen weitergeleitet. 

Abschaltung erfolgt am 20. Juli 2025

Ab dem 20. März 2025 können keine neuen Beschwerden mehr eingereicht werden. Komplett abgeschaltet wird die Plattform erst am 20. Juli 2025. So wird ermöglicht, dass alle Fälle noch beendet werden können.

Bedeutet das nun ein Abmahngrund weniger? Immerhin wäre ein fehlender oder ein nicht-klickbarer Link jetzt kein Grund mehr für eine Abmahnung. Allerdings könnte sich aus der Änderung direkt ein neuer Abmahngrund ergeben: Ein Link, der auf eine Online-Streitschlichtung verweist, die es gar nicht mehr gibt.

Der Link sollte daher zum Stichtag, dem 20. Juli 2025 aus dem Online-Shop entfernt werden. 

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