Emma: Irreführendes Marketing bringt Matratzenhersteller in Bedrängnis

Veröffentlicht: 04.11.2024
imgAktualisierung: 04.11.2024
Geschrieben von: Yvonne Bachmann
Lesezeit: ca. 2 Min.
04.11.2024
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Ein Mann sitzt auf einer nackten Matratze und steckt Kopf in Kissen
serezniy / Depositphotos.com
Das bekannte deutsche Unternehmen Emma Matratzen muss sich gegen die britische Wettbewerbsbehörde wehren.


Oftmals klagen deutsche Unternehmen über die Vielzahl von Abmahnungen im heimischen Markt und haben den Eindruck, dass Auseinandersetzungen wegen Wettbewerbsverstößen ein rein deutsches Phänomen seien. Doch die Realität sieht anders aus: Auch im Ausland geraten Unternehmen zunehmend ins Visier der Behörden. Ein aktuelles Beispiel dafür ist der Frankfurter Matratzenhersteller Emma, der nun in Großbritannien rechtlich zur Verantwortung gezogen wird.

Rabatte, Countdowns und die „Angst, etwas zu verpassen“

Die britische Wettbewerbsbehörde CMA (Competition and Markets Authority) hat im Oktober rechtliche Schritte eingeleitet und wirft dem Unternehmen vor, mit irreführendem Marketing Druck auszuüben. Die CMA bezieht sich auf Verkaufspraktiken, die im Online-Handel eigentlich weit verbreitet sind, wie z. B. Countdown-Timer und Rabattaktionen, die größere Preisnachlässe suggerieren als tatsächlich gewährt werden. George Lusty, Direktor für Verbraucherschutz bei der CMA, äußerte jedoch Bedenken hinsichtlich Emmas Shop: Es besteht die Gefahr, dass Einkäufe überstürzt getätigt werden und dadurch mehr ausgeben wird – aus Angst, etwas zu verpassen.

CEO Dennis Schmoltzi wehrt sich jedoch gegen die Vorwürfe: „Während wir bereits 2023 umfassend Änderungen vorgenommen haben und auf fast alle Punkte der CMA eingegangen sind, halten wir die Forderungen in einem Punkt für falsch, nicht vom Gesetz gedeckt und sogar schädlich für Verbraucher in Großbritannien. Konkret möchte die CMA eine strikte Obergrenze für die Anzahl der Produkte einführen, die mit einem Rabatt verkauft werden darf. Dagegen werden wir uns nun gerichtlich wehren“, zitiert ihn die Wirtschaftswoche.

Herausforderungen steht das Unternehmen, das längst global agiert, auch jenseits des Atlantiks gegenüber. Seit Februar läuft ein Verfahren in den USA, wo die amerikanische Firma Emma Mason gegen den deutschen Matratzenhersteller wegen des Markennamens klagt.

Der Abmahner wird zum Abgemahnten

Interessant ist, dass Emma in Deutschland selbst auf einen fairen Wettbewerb drängt und beispielsweise selbst unlautere Geschäftsideen wie Endlosrabatte abmahnt oder die Durchsetzung von Markenrechten vorantreibt. Nun jedoch muss das Unternehmen ebenfalls rechtliche Auseinandersetzungen hinnehmen und erlebt die Kehrseite des harten Wettbewerbskampfes in der Matratzenbranche, dem in den letzten Jahren schon so einige Unternehmen zum Opfer gefallen sind.

Artikelbild: http://www.depositphotos.com

Veröffentlicht: 04.11.2024
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Yvonne Bachmann

Yvonne Bachmann

Expertin für IT-Recht

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