In unserer Reihe „Finde den Fehler“ stellen wir typische Fehler in Online-Shops vor, denn der Teufel steckt häufig im Detail.

Das Impressum ist häufig der erste Anhaltspunkt für die Frage, ob ein Online-Shop seriös ist. Neben Name, Anschrift und Kontaktmöglichkeiten des Betreibers finden sich hier gegebenenfalls auch gesetzlich erforderliche Hinweise, oder der Hinweis zur Online-Streitschlichtung.
Fehlt eine Pflichtangabe im Impressum, kann es schnell zu einer Abmahnung kommen. Allerdings ist nicht nur der Inhalt entscheidend. Das Impressum muss zudem schnell auffindbar, leicht erkennbar und dauerhaft erreichbar sein. 

Über uns oder Impressum?

Damit ein Impressum leicht auffindbar ist, darf es nicht hinter zu vielen Untermenüpunkten versteckt sein. Am besten ist es im Menü oder im Footer direkt verlinkt, ohne dass viele Klicks nötig sind. Als Faustregel sollten dabei nicht mehr als zwei Klicks notwendig sein, um das Impressum aufzufinden. Es reicht nicht aus, das Impressum in den allgemeinen Geschäftsbedingungen zu „verstecken“. 

Damit ein Impressum leicht erkennbar ist, sollte es zudem als solches bezeichnet werden. In diesem Beispiel wurde es als „Über Uns“ bezeichnet, welches keine eindeutige Bezeichnung darstellt. Verbraucher:innen rechnen nicht unbedingt damit, dass sich dahinter das Impressum befindet.  Am besten sollte es einfach als „Impressum“ bezeichnet werden. Zulässig ist auch die Bezeichnung „Impressum und Kontakt“. 

Fehlender Grundpreis

Bei Produkten, die nach Gewicht, Volumen oder Länge verkauft werden, muss neben dem Gesamtpreis immer auch ein Grundpreis mit angegeben werden. Dieser muss immer auf ein Kilogramm, ein Liter oder einen Meter angegeben werden. Auch bei der Schokolade, die hier verkauft wurde, hätte ein Grundpreis mit angegeben werden müssen. Ein fehlender Grundpreis kann schnell zu einer Abmahnung führen.