Aktuell kursieren Abmahnungen wegen der unerlaubten Nutzung von Musik auf Instagram. Gefordert werden mehrere 1.000 Euro.

IPPC LAW für B1 Recordings GmbH

Absender der Abmahnungen ist die Kanzlei IPPC Law, die das Label B1 Recordings GmbH vertritt. Abgemahnt wird beispielsweise der Song „Push Up“ von Creeds. Laut eigenen Angaben konzentriert sich das Label auf Talente aus dem Bereich Dance wie Paul Kalkbrenner, Kygo und Alle Farben.

Begründet werden die Abmahnungen mit einer widerrechtlichen öffentlichen Verbreitung von urheberrechtlich geschützten Werken. Es wird darauf hingewiesen, dass Instagram die Nutzungslizenz lediglich im privaten Bereich gewährt habe. Eine Lizenz für eine kommerzielle Nutzung läge nicht vor.

Vorsicht bei der Nutzung der Musikbibliothek

Unabhängig von diesem Abmahngeschehen ist bei der Nutzung der Musikbibliothek auf Instagram Vorsicht geboten. Instagram unterscheidet grundsätzlich zwischen zwei Nutzungsvarianten: der privaten Nutzung und der kommerziellen. Grundsätzlich steht die Musikbibliothek nur privaten Accounts uneingeschränkt zur Verfügung. Das Problem ist allerdings, dass die Grenzen zwischen der rein privaten und einer kommerziellen Nutzung im Zweifel fließend ineinander übergehen. Und selbst bei den Songs, die bei einem mit Businessaccount zur Nutzung angezeigt werden, kann man sich nie wirklich sicher sein, ob sie sorgenfrei genutzt werden können, da Meta die Details der Lizenzabsprachen für sich behält. 
Wer auf Nummer sicher gehen will, greift daher auf die Soundcollection von Facebook zurück. Diese ist für die gewerbliche Nutzung auf allen Meta Plattformen freigeben. 

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