Fehlerhafte Produktangaben bleiben im Online-Handel nicht ohne Folgen. Drei aktuelle Abmahnungen machen deutlich, worauf Händler:innen besonders achten müssen: unzulässige Herkunftsbezeichnungen, falsche Inhaltsstoffangaben bei Kosmetikprodukten und fehlende Garantieinformationen führen schnell zu rechtlichen Konsequenzen. Die Fälle zeigen exemplarisch, wie schnell Abmahnrisiken entstehen – und welche Sorgfalt beim Verkauf rechtlich geboten ist.
Unzutreffende geografische Herkunftsangabe
Wer mahnt ab? Verband Erzgebirgischer Kunsthandwerker und Spielzeughersteller e.V. (durch SMF Rechtsanwaltsgesellschaft mbH)
Wie viel? 2.002,41 Euro
Wer ist betroffen? Online-Händler:innen von Holzkunst
Wer Produkte mit geschützten geografischen Angaben bewirbt, ohne dass die Herkunft tatsächlich zutrifft, täuscht nicht nur Verbraucher:innen, sondern verstößt gegen das Wettbewerbsrecht und riskiert teure Abmahnungen. So sind geschützte geografische Angaben besonders gesichert, weil sie die Herkunft, Qualität oder ein bestimmtes Ansehen eines Produktes garantieren. Wer mit einer geschützten geografischen Herkunftsangabe wirbt, um sich Vorteile aus dem guten Ruf des Originals zu verschaffen, verhält sich wettbewerbswidrig.
Ein Online-Händler verkaufte auf Amazon eine Holzpyramide mit dem Zusatz „im Erzgebirge-Stil“. Die so gekennzeichnete und beschriebene Pyramide stammt jedoch gar nicht aus dem Erzgebirge und dürfe daher auch gar nicht als solche beworben werden. Diese irreführende Beschreibung brachte dem Händler eine Abmahnung mit Kosten in Höhe von 2.000 Euro ein.
Falsche Inhaltsstoffe angegeben
Wer mahnt ab? Primis GmbH (vertreten durch Medius Rechtsanwaltsgesellschaft mbH)
Wie viel? 1.375,88 Euro
Wer ist betroffen? Online-Händler:innen von Kosmetikprodukten
Beim Online-Verkauf von Kosmetikprodukten muss nicht nur darauf geachtet werden, dass keine verbotenen Stoffe im Produkt enthalten sind, sondern auch, dass alle Inhaltsstoffe korrekt und vollständig angegeben werden. Andernfalls riskieren Händler:innen Abmahnungen, wenn sie bei Kosmetikprodukten falsche Inhaltsstoffangaben machen. Das verstößt gegen die EU-Kosmetikverordnung und stellt eine Irreführung der Verbraucher:innen dar. Zudem kann die Gesundheit der Käufer:innen gefährdet werden, etwa bei falsch deklarierten Allergenen. Um rechtliche Konsequenzen zu vermeiden, müssen die Inhaltsstoffe korrekt, vollständig und transparent angegeben werden.
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