Die Wettbewerbszentrale hat kürzlich mehrere Fälle von unzureichender Werbekennzeichnung bei bekannten Influencern untersucht und teilweise rechtliche Schritte eingeleitet.
Fehlende Werbekennzeichnung
In einigen Fällen haben laut Wettbewerbszentrale bekannte Persönlichkeiten, darunter Fußballnationalspieler und eine Auto-Influencerin, Werbung auf ihren Social-Media-Kanälen gemacht, ohne diese Beiträge als Werbung zu kennzeichnen. Diese Beiträge betrafen vor allem Autos und Luxusprodukte. Die Nationalspieler hatten beispielsweise Werbung für einen Autohersteller gemacht, mit dem sie Verträge hatten, aber die Posts nicht als Werbung gekennzeichnet. Die Wettbewerbszentrale hat daraufhin in einem Fall eine Unterlassungserklärung erwirkt und in einem anderen Fall Klage (OLG Karlsruhe gegen den Hersteller, Aktenzeichen: 6 UKl 5/24) erhoben.
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